In den 80-er Jahren hatte ich einen 10 Jahre alten Ford Taunus. Er war schon etwas verrostet, aber technisch war er noch in Ordnung.
Ich stellte das Auto in gutem Zustand zum Service in die Werkstätte. Nachher hatte der Motor beim Beschleunigen keine ausreichende Leistung mehr. Beinahe hätte ich einen Frontalzusammenstoß verursacht, weil mir das Auto beim Überholen „verhungert“ ist, glücklicherweise konnte ich den Überholvorgang noch abbrechen, sodass nichts passiert ist.
Ich stellte das Auto erneut in die Werkstätte und schilderte mein Problem. Der Meister war nicht erfreut und stellte die Sache so dar, als würde ich „Flöhe suchen“.
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Sie reparierten den Vergaser, indem sie das Gestänge erneuert haben, das war angeblich ausgeleiert - bei dem alten Auto. Ich bezahlte dafür – sagen wir 500 Schilling – ich weiß es nicht mehr genau.
Am Auto hat sich durch die Reparatur gar nichts geändert. So war ich schon ziemlich genervt und zornig – fuhr noch einmal in die Werkstätte. Ich schilderte dem Meister mein Problem und verlangte von ihm eine Probefahrt. Wenn er dann sagt, das Auto hat nichts, nehme ich es wieder mit und stelle es unverzüglich zum ARBÖ.
So konnte ich den Mann überreden, dass er mit mir eine Probefahrt unternimmt. Es war, wie ich es gesagt habe. Beim Beschleunigen ist das Auto „verhungert“. Sein Gesicht wurde länger und länger.
Das Auto kam wieder zu den Mechanikern. Sie haben festgestellt, dass eine der 4 Zündkerzen – die sie mir beim Service eingebaut hatten – bereits im neuen Zustand defekt war. Diese Reparatur musste ich nicht mehr bezahlen, aber die Kosten für das Reparieren des Vergasers sind an mir hängen geblieben.
Diese Geschichte ist mir in Erinnerung gekommen, weil ein User in einem Forum eine Gewährleistung der Werkstätte wegen einem leicht undichten Autoreifen einfordern wollte.