BVKJ kritisiert Pläne zur ärztlichen Wiederzulassung von Kindern zu Schule und Kindergarten

Berufsverband der Kinder‐ und Jugendärzte e.V. (BVKJ) | Pressemitteilung

Aus einer Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder‐ und Jugendärzte e.V. (BVKJ) vom 2. September 2022:

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Eine geplante Regelung im Infektionsschutzgesetz wird dazu führen, dass Kinder und Jugendliche mit Erkältungssymptomen und solche, die von Corona genesen sind, von Schule und Kindergarten ausgeschlossen werden. Darauf macht der BVKJ aufmerksam.

Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) Dr. med. Thomas Fischbach kritisiert eine geplante Regelung im Infektionsschutzgesetz:

"Als Berufsverband der Kinder und Jugendärzte machen wir uns große Sorgen um die Auswirkungen der für den Herbst und Winter geplanten Corona-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche.

Wir haben bereits in unserer schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen darauf aufmerksam gemacht, dass zahlreiche geplante Regelungen nur Kinder und Jugendliche betreffen und diese so eklatant benachteiligen.

Wir haben weiterhin in einem Pressestatement zur Öffentlichen Anhörung unser Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen und ihre besondere Betroffenheit nicht Gegenstand der Anhörung waren.

So wichtig die Diskussion einer Maskenpflicht in Flugzeugen und in gastronomischen Betrieben sein mag, sehen wir ein augenfälliges Missverhältnis in der öffentlichen Diskussion gegenüber der Wahrung der Bildungs- und sozialen Teilhaberechte von Kindern und Jugendlichen. Wir sehen durch die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen den Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes verletzt.

Besonders besorgniserregend ist eine auf den ersten Blick harmlos wirkende Erweiterung eines Kataloges von Erkrankungen, die im §34 Infektionsschutzgesetz zu finden ist. Hier wird zukünftig auch COVID-19 aufgeführt.

Die Gesetzesfolgen stellen sich uns wie folgt dar:

  • Wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind an Corona erkrankt sein könnte, wird zukünftig ein ärztliches Urteil notwendig sein, ohne das das betroffene Kind nicht mehr weiter die Gemeinschaftseinrichtung besuchen kann. Was einen Verdachtsfall darstellt, ist nicht geregelt. Das heißt, ein Kind wird unter Umständen auch im Falle einer banalen aber „verdächtigen“ Erkältung so lange nicht in Kita oder Schule gehen können, bis Corona ausgeschlossen ist. Kinder müssten beim Auftreten von Symptomen, die theoretisch auch Corona zugeordneten werden könnten, die Kita oder Schule umgehend verlassen.
  • Wenn ein Kind an COVID-19 erkrankt war und ein negativer Antigen-Test bestätigt, dass die Erkrankung überwunden ist und insofern keine Isolationspflicht mehr besteht, reicht dies nicht mehr aus. Das Kind kann nicht wieder in die Schule oder den Kindergarten gehen, sondern bedarf zukünftig hierfür zusätzlich einer ärztlichen Bestätigung.

Eine solche extreme Verschärfung der Rechtslage nach 30 Monaten Pandemie kann von keiner Seite ernsthaft gewünscht sein. Wir haben die Abgeordneten des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages deshalb angeschrieben.

Wir fordern die Abgeordneten erneut dringend auf, das COVID-19-Schutzgesetz in diesem Punkt und darüber hinaus im Sinne der Rechte von Kindern und Jugendlichen grundlegend zu überarbeiten."

Berufsverband der Kinder‐ und Jugendärzte e.V. (BVKJ)

Telefon: 0221/68909‐0

E-Mail: bvkj.buero@uminfo.de

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+++Update 9. September+++

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Der Deutsche Bundestag hat am 8. September mit der Stimmenmehrheit der Ampel-Fraktionen die Änderungen erwartungsgemäß durchgewinkt.

In der namentlichen Abstimmung stimmten die Abgeordneten der Ampelkoalition wie folgt:

  • Bündnis90/Grüne: 109 Ja
  • SPD: 199 Ja
  • FDP: 78 Ja

Das Gesamtergebnis lautete:

  • 386 Ja
  • 312 Nein
  • 3 Enthalten
  • 35 Nicht abgegeben

Die Kinder und Jugendlichen in Deutschland werden Euch dafür ewig danken! *Ironie off*

Und alles was nun folgt, habt Ihr euch selbst zuzuschreiben denn früher oder später werdet Ihr dafür zur Rechenschaft gezogen.

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