Die wirkliche Bedeutung der »Versprecher« von Angela Merkel
Ein Kommentar von Rechtsanwalt Tobias Gall, Berlin
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(Anm. des Zitierenden: Diesen Kommentar halte ich für die beste Analyse und Zusammenfassung von 18 Monaten »Corona-Politik« einer Bande von Politverbrechern, die unser Land in seinen demokratischen Grundstrukturen schwer beschädigt und fast an den Rand des Zusammenbruchs geführt hat und immer noch weiter führt. Eine Weiterverbreitung scheint mir daher dringend geboten.)
Der Kommentar wird in voller Länge zitiert - es wurde nichts weggelassen oder hinzugefügt:
»In der 235. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. Juni 2021, die die Befragung der Bundesregierung zum Gegenstand hatte, wirkte die Bundeskanzlerin insbesondere bei Fragen eines AfD Bundestagsabgeordneten zwar herablassend und arrogant wie immer und vor allem ausgesprochen konzentriert, äußerte dabei jedoch fachliche Unsinnigkeiten, Fehler, Versprecher und Verdrehungen, die auch nach einer nachsichtigen Bereinigung nur auf eine bestürzende Unkenntnis schließen lassen und die bei der faktischen Hauptverantwortlichen der Corona-Verfassungskrise nur als skandalös bezeichnet werden können.
Bei der politischen und verfassungsrechtlichen Beurteilung der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und der Bundesländer geht es um die Grundfrage, ob von einer wirklichen Pandemie im Sinne einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausgegangen werden kann. Das wäre sicher dann nicht der Fall, wenn es sich lediglich um eine sogenannte »Test-Pandemie« handelte. Von einer Test-Pandemie muss man sprechen, wenn die PCR-Tests statistische Zahlenwerte belegen, die auf ein relevantes Infektionsrisiko lediglich scheinbar schließen lassen, beziehungsweise wenn die Anzahl von solchen Infektionen, die die Infizierten selbst infektiös erscheinen lassen, völlig abweichende statistische Werte ergäben. Mit anderen Worten: Wenn also kein dramatisches Krankheitsgeschehen, sondern nur eine vergleichsweise wenig Besorgnis erregende Verbreitung von Viren festzustellen ist, die nicht zu einem wirklich gefährlichen Krankheits- oder gar Sterbegeschehen führen kann.
Zur Beurteilung dieser Fragen, wie praktisch aller Fragen der Bewertung der sogenannten »Corona-Pandemie«, müssen zumindest drei Begrifflichkeiten voneinander unterschieden werden: Infektion, Infektiösität und Krankheit.
Eine Infektion liegt bereits dann vor, wenn im Körper eines Menschen frisches, d.h. intaktes Genmaterial des Virus SARS-CoV-2 festgestellt werden kann. Wer infiziert ist, ist zunächst weder infektiös noch gar erkrankt. Um frisches Virus-Material in einem Organismus feststellen zu können, ist der PCR-Test entwickelt worden. Bei diesem wird aufgespaltene Virus-RNA zunächst künstlich zu einer DNA vervollständigt und dann in einer bestimmten Anzahl von Zyklen so oft vervielfältigt, bis die DNA chemisch identifiziert bzw. gemessen werden kann. Die Anzahl der zur Sichtbarmachung jeweils erforderlichen Zyklen nennt man dabei Ct-Wert. Ergebnis des PCR-Tests ist lediglich die Feststellung, dass im Körper eines Menschen frisches DNA-Material des Virus vorhanden ist. Wenn der PCR-Test dies nur scheinbar belegt, in Wirklichkeit jedoch keinerlei SARS-CoV-2-Material vorhanden war, so spricht man von einem falsch positiven Test.
Der PCR-Test ist ursprünglich entwickelt worden, um bei einem Menschen, der Symptome zeigt abzuklären, ob diese durch einen bestimmten Virus hervorgerufen wurden. Im Hinblick auf den Umgang mit der PCR-Diagnostik in der Coronakrise muss man den Vorwurf machen, dass der PCR-Test praktisch als einziges diagnostisches Instrument Verwendung fand. Mit der PCR-Diagnostik werden jedoch winzige Mengen Viren-RNA durch exponentielle Vervielfältigung gigantisch aufgebläht. Je höher der nötige Ct-Wert ist, desto unbrauchbarer ist der PCR-Test für diagnostische Zwecke. Ab einem bestimmten Ct-Wert kann man weder von einer Infektion noch von Infektiösität noch gar von Krankheit ausgehen.
Mit der Nennung der Zahl 25 hat sich die Bundeskanzlerin die wohl zutreffende These zu eigen gemacht, das mit einem Ct-Wert von 25 (also mit 25 Vervielfältungszyklen) der PCR-Test praktisch keine Aussagekraft hat. Wenn es nämlich 25 oder mehr Vervielfältigungszyklen braucht, um überhaupt Viren-RNA Identifizieren zu können, kann die Ausgangsmenge nicht mehr die Anwesenheit frischer Viren-RNA als naheliegend erscheinen lassen. Der getestete Mensch ist dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einmal infiziert.
Eine völlig andere Frage ist jedoch ohnehin, ob der Getestete infektiös ist. Infektiös ist ein Mensch, wenn er infektiöse d.h. lebende Viren in einer relevanten Menge von sich gibt. Die Infektion erfolgt bei Sars-CoV-2 wohl ausschließlich als Tröpfcheninfektion ausgehend von den Atemwegsschleimhäuten, wobei dies auch durch so genannte Aerosole, d.h. frei schwebende Tröpfchen erfolgen kann. Es ist jedoch bereits seit Monaten wissenschaftlich nicht mehr weiter umstritten, dass eine Infektiösität das Vorliegen irgendwelcher Krankheitssymptome bei dem Infizierenden zur Voraussetzung hat. Nach internationalen Meta-Studien geht von Symptomlosen (“Asymptomatischen oder Präsymptomatischen”) keine Infektionsgefahr aus beziehungsweise ist der Anteil der infektiösen Symptomlosen statistisch durchschnittlich mit rund 0 % einzuschätzen. Grund dafür dürfte sein, dass es für die Infektion einer bestimmten Virenlast im Körper bedarf, die nur entsteht, wenn der Vervielfältigungsprozess der Viren in den Wirtszellen in ernstzunehmenden Größenordnungen eingesetzt hat. Das kann jedoch nicht geschehen, wenn das Immunsystem des Menschen auf einem gesunden Niveau funktioniert. Ebenfalls als tragfähige Hypothese der medizinischen bzw. epidemiologischen oder immunologischen Forschung kann gelten, dass schwere Verläufe der Krankheit COVID-19 praktisch ausschließlich bei immungeschwächten Patienten vorkommen. Bei einem gesunden Menschen, also einem Menschen, der über ein normal starkes Immunsystem verfügt, und der auch keine Atemwegssymptome zeigt, ist es auch bei einem Ct-Wert von über 25 Zyklen nachgerade ausgeschlossen, dass von einer Infektiösität auszugehen ist. Die Virenlast im Körper ist dann offenkundig so gering, dass die Immunantwort des Körpers mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einmal Symptome hervorbringt. Von einer Infektiösität könnte dann allerdings ohnehin mangels Symptomen nicht ausgegangen werden.
Völlig abwegig ist es jedoch Infektion, Infektiösität und Erkrankung oder Krankheit begrifflich gleichzusetzen. Die weite Verbreitung dieser Gleichsetzung ist gewissermaßen das Grundproblem der Epidemie-Betrachtung. Trauen Sie niemandem, der bei seinen Äußerungen oder gar Maßnahmenbegründungen erkennen lässt, dass er diese drei Begriffe nicht jederzeit völlig klar auseinanderhalten kann.
Von einer Krankheit infolge des Virus Sars-CoV-2 wird man nur sprechen können, wenn die Diagnose der Krankheit COVID-19 vorliegt. Covid-19 ist die Corona-Virus-Krankheit (Corona Virus disease) die im Jahr 2019 erstmals auftrat. Es handelt sich um ein schweres akutes Atemwegssyndrom (SARS). Wer an dieser Krankheit wirklich erkrankt, so könnte man sagen, verpasst die Krankheit deshalb nicht, weil sie mit schweren Atemwegssymptomen verbunden ist und auch häufig lange Folgeerscheinungen zeitigt (“Long COVID”). Ob man bei Symptomen, die stets mit einer Immunantwort auf Atemwegsinfektionen verbunden sind, wie Husten, Schnupfen und sonstigen Schleimhautreaktionen, schon von dem Krankheitsbild Covid-19 sprechen kann, wird man sicher in Frage stellen müssen. Hierauf kommt es jedoch bei der Beurteilung der Merkel-Aussagen insofern nicht an, als man bei solchen Symptomen infolge einer SARS-CoV-2-Infektion mit einiger Sicherheit auch von einer (gewissen) Infektiösität ausgehen muss.
Festzustellen ist jedoch zunächst einmal, dass die durch PCR-Test belegte Anwesenheit von SARS-CoV-2-Material im menschlichen Körper (Infektion) nicht ohne Weiteres auf eine Krankheit Covid-19 oder auch nur eine Infektiösität des Infizierten schließen lässt.
Wer die Tatsache leugnet, dass Infektion, Infektiösität und Krankheit zu trennen sind, wird in seiner Inkompetenz diejenigen, die hier sehr wohl unterscheiden, wahrscheinlich »Coronaleugner« nennen. Das Gegenteil ist der »Covidiot« - also jemand, der all diese Begriffe ständig durcheinander wirft beziehungsweise synonym verwendet.
Die Bundeskanzlerin ist in diesem Sinne offenbar eine »Covidiotin«, und zwar wie folgt:
Wenn dies das offizielle Sitzungsprotokoll so auch nicht mehr wiedergibt, hat Angela Merkel auf Fragen des AfD-MdB Münzenmaier (u.A.) geantwortet:
»Sie können mit einem PCR-Test, mit dem sie zu 100 Prozent herausbekommen, ob jemand die Krankheit hat, nicht sagen, ob er sich mit seinem PCR-Wert auf dem absteigenden oder auf dem aufsteigenden Ast befindet, in welchem Stadium der Infektion er ist.«
Auf Nachfrage erläuterte die Bundeskanzlerin im belehrenden Ton der Besserinformierten:
»Jetzt will ich noch mal versuchen, zu ordnen, was Sie jetzt hier gesagt haben.
Erstens. Wenn ein PCR-Test positiv ist, dann hat der Mensch SARS-CoV-19.
Zweitens. Mit einem PCR Test ist ein Ct-Wert verbunden. Irgendeine Konzentration in Abhängigkeit von der Zeit. Dieser Ct-Wert kann über oder unter 25 sein. Ist er über 25, ist der Mensch ansteckend, ist er unter 25, ist er nicht ansteckend. Sie wissen aber nicht, in welchem Moment des Krankheitsverlaufes sie diese Messung machen, also hat er morgen einen höheren Ct-Wert oder einen niedrigeren Ct-Wert, und davon hängt aber ab, ob er morgen noch ansteckend ist oder nicht. D.h., im Grundsatz ist der PCR-Test immer ein hervorragender Indikator für die Antwort auf die Frage, ob jemand krank ist.«
Nichts – aber auch wirklich gar nichts – von diesen Aussagen ist in irgendeinem Aspekt zutreffend. Alle Aussagen und Sätze, ja jeder Nebensatz stecken voller Fehler. Fehler, die weit über irgendwelche Versprecher oder Lapsus Linguae hinaus gehen.
Ganz offenkundig hat sich die für sämtliche Corona-Maßnahmen der letzten 15 Monate federführend zuständige Politikerin nicht einmal mit den Grundfragen der Epidemie, dem Virus SARS-CoV-2, der Krankheit Covid-19 oder den infektiologischen, immunologischen bzw. epidemiologischen Zusammenhängen in irgendeiner Weise vertieft befasst. Gleichzeitig belehrt sie jedoch ausgewiesene Fachpolitiker der Opposition.
Mit einem PCR-Test kann man natürlich keinesfalls »zu 100 Prozent herausbekommen, ob jemand die Krankheit hat« (die selbstverständlich nicht »SARS-CoV-19« heißt, sondern »Covid-19«). Man kann vielmehr nicht einmal mit 100-prozentiger Sicherheit herausbekommen, ob frisches Virus-Material bei dem Getesteten im Körper vorlag. Von einer Krankheit kann aufgrund eines PCR-Testergebnisses ohnehin niemals gesprochen werden. Der PCR-Test darf vielmehr eigentlich gar nicht angewendet werden, wenn keine Krankheits-Symptome vorliegen, weil er dann nämlich ohne Aussagekraft für Infektiösität und Erkrankung ist.
Man kann auch nicht der Bundeskanzlerin zugute halten, dass sie versehentlich die Begriffe Krankheit und Infektion vertauscht oder verwechselt hat. Denn sie spricht ausdrücklich im Zusammenhang mit der Krankheit schon im ersten Zitat davon, »ob man sich auf dem aufsteigenden oder absteigenden Ast befindet«. Das ergibt nur Sinn, wenn man von einer Krankheit spricht, die sich in einem Zustand der Besserung oder Verschlechterung befinden kann. Eine Infektion verbessert oder verschlechtert sich nicht, sondern ist gegeben oder nicht mehr gegeben.
Auch für die Bundeskanzlerin »ist ein PCR-Test mit einem Ct-Wert verbunden«. Der Ct-Wert soll »irgendeine Konzentration in Abhängigkeit von der Zeit« darstellen. Eine derartige Formulierung repräsentiert einen Kenntnisstand, den man hat, wenn man vor langer Zeit einmal einen Informationsfetzen gelesen und dann aber komplett vergessen hat, was der eigentliche Informationsgehalt war.
Auch bei ihren »gelehrten«, aber selbstverständlich völlig falschen Ausführungen zur Höhe des Ct-Wertes, kann man nicht einfach davon sprechen, dass sie die beiden Werte verwechselt. Zunächst einmal weiß sie ja schon nicht, was ein Ct-Wert ungefähr ist. Zum anderen wiederholt sie den Verwechslungsfehler sogar präzise und erscheint auch ausgesprochen konzentriert bei der Wahl ihrer Worte.
Vor allem aber weiß sie nichts von der Aussagekraft des Ct-Wertes und kennt offenbar nicht nur nicht den Unterschied zwischen Infektion und Infektiösität, sondern hat über diese Begrifflichkeiten ganz offenkundig noch nie nachgedacht. Ohne Zweifel geht die Bundeskanzlerin – und mit ihr vermutlich wesentliche Teile von Politik, Rechtsprechung und Medien – schlicht und ergreifend davon aus, eine Infektion gehe stets mit einer Infektiösität einher. Die für die Coronapolitik der letzten Monate quasi allein verantwortliche Politikerin scheint alle ihre Entscheidungen auf Grundlage der Annahme zu treffen, dass jeder, bei dem ein positiver PCR-Test vorliegt, zwingend in der Lage ist, andere mit dem SARS-CoV-2 Virus anzustecken.
Erschwerend kommt hinzu, dass sie nicht einmal die Unterscheidung zwischen Infektion und Erkrankung verstanden hat. Auch hier hat man den Eindruck, dass sie das tatsächlich für das Gleiche hält.
Das alles bedeutete aber, dass alle Kritiker der Corona-Maßnahmen und der für sie verantwortlichen Politiker, die von der zugespitzten Annahme kompletter Ahnungslosigkeit und vollkommener Inkompetenz ausgingen, genau ins Schwarze getroffen haben. Wir werden offenbar von vollkommen Ahnungslosen regiert, die in ihrer Inkompetenz nicht einmal vor einer weitgehenden Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats zurückschrecken, sich aber weigern, sich zunächst einmal ein bisschen sachkundig zu machen. Auch in »höchsten Regierungskreisen« hat man sich offenbar zu keinem Zeitpunkt die Mühe gemacht, zumindest die Grundlagen des Problems in einer Weise zu ergründen, wie sich ein durchschnittlicher Oberschüler auf das Thema einer Unterrichtsstunde vorbereitet: Zumindest einmal die jeweils ersten Absätze der einschlägigen Wikipedia-Artikel querlesen, damit man zumindest ein bisschen mitreden kann.
Vor diesem Hintergrund erscheint es plötzlich nachvollziehbar, dass natürlich auch die gefahrenabwehrrechtlichen Grundprobleme in der Politik in keiner Weise auch nur ansatzweise verstanden wurden. Offenbar ging ja selbst die bestberatene Politikerin des Landes davon aus, dass von allen zumindest positiv getesteten eine Ebola-ähnliche Ansteckungsgefahr ausging beziehungsweise zumindest alle positiv getesteten sogar Kranke waren. Offenbar gab es auch keinen Juristen im Umfeld des Kanzleramtes, der der Frau Bundeskanzlerin einmal erläutert hat, warum § 28 des Infektionsschutzgesetzes zwischen »Kranken, Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen« unterscheidet. Und warum in dieser Unterscheidung die Grundannahme zum Ausdruck kommt, dass es auch sogenannte gefahrenabwehrrechtliche Nichtstörer gibt, die gar keinen Maßnahmen ausgesetzt werden dürfen, weil von Ihnen keine Gefahr ausgeht.
Ganz offenkundig waren sämtliche Entscheidungsprozesse im Bundeskanzleramt und der berüchtigten Ministerpräsidentenrunde (sowie wahrscheinlich auch in den Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht) von medizinischen, immunologischen, epidemiologischen, gesundheitspolitischen, aber eben auch gefahrenabwehrrechtlichen Desinformationen und Unkenntnissen in einer Weise gezeichnet, dass man nur von einer vollkommen inkompetenten Ahnungslosigkeit sprechen kann.
Wer zu solchen Fehleinschätzungen gelangt, nachdem er in politischen Spitzenämtern, von Beratern umgeben, monatelang sich mit kaum etwas anderem befasst hat, dem kann man keine redliche intellektuelle Haltung mehr zugestehen. So jemand ist in kognitiver Dissonanz hoffnungslos verfangen, wahrscheinlich von Angststörungen gezeichnet und nicht mehr in der Lage, vernünftige, halbwegs informierte oder gar verantwortungsvolle Einschätzungen und Entscheidungen vorzunehmen.«
Link zum Original-Kommentar: https://www.afaev.de/article/die-covidiotin-die-wirkliche-bedeutung-der-versprecher-von-angela-merkel