Ein seltsamer Fall: 12 Jahre Haft für eine einfache Vergewaltigung.
Das Opfer war 15, allerdings alkoholisiert, sodass sich die Frage stellt, inwieweit die angegebene Traumatisierung nicht doch etwas übertrieben sein könnte.
Die "Verteidigungsstrategie" war seltsam: auf Einvernehmlichkeit plädieren, und keine Reue zeigen.
Es stellen sich für mich zahlreiche Fragen:
1.) Wurde hier auch eine Verteidigungsstrategie bestraft, und nicht so sehr die Taten des Täters ?
2.) Wer hat die Verteidigungsstrategie ausgearbeitet und darüber entschieden ? Der Anwalt oder der Angeklagte ?
3.) Werden durch solche Urteile Morde an Vergewaltigungsopfern wahrscheinlicher und häufiger ? In einer Gesellschaft, in der Vergewaltigung härter bestraft wird als Mord, scheint es logisch, Vergewaltigungsopfer zu ermorden, damit sie nicht mehr aussagen können, damit sie nicht mehr als Zeugen in Verfahren belasten können.
Es stellt sich hier die Frage nach der Ausgewogenheit eines Strafsystems insgesamt.
P.S.: das einzig Positive an diesem Urteil ist vielleicht wie so oft, dass es erstinstanzlich ist und also nicht rechtskräftig.