Das sogenannte Wahlkampfkostenbegrenzungsgesetz und die damit zusammenhängende Berichterstattung könnte sich als völlig falsch erweisen, und das aus mehreren Gründen:
1.) Es gibt zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten: zum Beispiel Personenkomitees, z.B. sogenannte Kunst- und Kultur-Förderung an parteinahe sogenannte Künstler.
2.) Das österreichische Wahlkampfkostenbegrenzungsgesetz ist eine Übertragung des US-amerikanischen Wahlkampfkostenbegrenzungsgesetzes. Allerdings: die USA haben ein Zweiparteiensystem, und beide Parteien sind ungefähr gleich groß (was Wählende und Parteimitglieder betrifft). Während Österreich ein Vielparteiensystem hat, in dem es Großparteien und Kleinparteien gibt.
Eine völlig einheitliche Wahlkampfkostengrenze vorzusehen, ist im US-System fair, weil es nur zwei Großparteien gibt, aber es im österreichischen Parteiensystem unfair, weil die Großparteien gar nicht anders können, als es zu brechen, alleine schon aus Konkurrenzgründen, während die Kleinparteien es gar nicht verletzen können, alleine schon wegen ihrer Kleinheit und wegen ihrer geringen Einnahmen.
Viel besser für ein österreichisches Vielparteiensystem wäre ein Wahlkampfkostenbegrenzungsgesetz gewesen, das die Wahlkampfkosten gemäß der Stimmen- oder Mandatsstärke bei der vorangegangenen Wahl begrenzt: z.B. (Stimmenanteil + 5)/8. Eine Partei, die bei der letzten Wahl einen Stimmenanteil von 43% erreichte, hätte demnach bei der Wahl 6 Millionen Euro ausgeben dürfen, hingegen eine (neue) Partei, die bei der letzten Wahl Null Prozent erreichte, hätte 0,625 Millionen Euro ausgeben dürfen. Nach dieser Formel hätten die NEOS 1.125 Millionen Euro wegen des 5%-Wähleranteils bei der vorigen Wahl ausgeben dürfen, womit die 1.8 Millionen, die die NEOS tatsächlich ausgegeben haben, eine Überschreitung von ca. 0.7 Millionen bedeutet hätte. Die NEOS sind eine durch finanzkräftige Großspender (wie Haselsteiner) sehr gut ausgestattete Partei, die mit 1.8 von 33 Millionen (und damit 5.4% der Gesamtwahlkampfkosten) mehr ausgaben, als ihrem Stimmanteil entsprach, und trotzdem wegen der Kleinparteibegünstigung unter der Wahlkampfkostenobergrenze blieben. Die NEOS hatten mit 5.4% einen Wahlkampfkostenanteil, der über ihrem Stimmenanteil bei der vorigen Wahl lag (4.9%), und dennoch bleiben die NEOS weit unter der Wahlkampfkostengrenze, was man als unlogisch betrachten kann.
Aufgrund der zahlreichen Fehler dieses Gesetzes wäre es interessant, wie dieses zustandkam: haben zahlreiche Grünsympathisanten in Medien und Wissenschaft ein Wahlkampfkostenbegrenzungsgesetz vorgeschlagen, das den Grünen nutzt und den Großparteien schadet ??? So sieht es jedenfalls aus.
Auch die Medien mit ihrem Copy-Paste-Journalismus berichten relativ unkritisch über das, was ihnen vorgelegt wird.
Sogar die bürgerliche "Presse", die sich selbst als Intelligenzblatt sieht, präsentiert Grafiken, die die ÖVP mit Wahlkampfkosten von 13 Millionen ausweist, hingegen die SPÖ mit 7.4.
Allerdings hat die SPÖ sehr viele Möglichkeiten, über sogenannte Kunstförderung, Kulturförderung, sogenannte Wissenschaftsförderung, und Ähnliches, Wahlkampfkosten von 14 bis 20 Millionen Euro zu machen, ohne diese unbedingt als solche deklarieren zu müssen.
Demgemäß sprach sich der frühere SPÖ-Kunstminister Drozda gegen genaue Prüfung der SPÖ-Wahlkampfkosten aus, wahrscheinlich, weil er wusste, dass dann auffliegen würde, dass die SPÖ-Wahlkampfkosten in Wirklichkeit beträchtlich höher waren, als angegeben und von den (oft SPÖ-nahen) Medien und Journalisten und -innen berichtet.
Sogar die "Presse" fällt auf Falschinformationen herein und übersieht mögliche Graubereiche in der Deklarierung der SPÖ-Wahlkampfkosten bei Kunstmissbrauch und Wissenschaftsmissbrauch.
CC / zug.gem. SPÖ-Presse und Komm. https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Drozda#/media/File:2016_Thomas_Drozda_Angelobung_Minister_180516-40_(26485209414)_(cropped).jpg
Früherer SPÖ-Kunst- und Medienminister Drozda: Mastermind des Gesetzesbruchs bzw. der Gesetzesumgehung und der FakeNews über SPÖ-Wahlkampfkosten ?
Ob SPÖ-nahe Parteien wie Grüne, "Liste Pilz" oder "Wien Anders" absichtlich die offensichtlichen Graubereiche des Wahlkampfkostenbegrenzungsgesetzes vertuschen, möchte ich einmal dahingestellt lassen:
https://www.fischundfleisch.com/wien-andas/der-neue-stil-von-schwarz-blau-51119
Dass eine SPÖ-nahe Zeitung die "Der Standard" die SPÖ-Möglichkeiten, das Wahlkampfkostenbegrenzungsgesetz zu umgehen, verschweigt, erscheint klar:
https://derstandard.at/2000061738078/NR-Wahl-OeVP-bei-Werbeausgaben-auf-Platz-eins-vor-FPOe
Auch die "Wiener Zeitung" gibt die Angaben der Parteien ungeprüft und unhinterfragt weiter:
Das entsprechende Gesetz ist das Parteiengesetz in der Fassung von 2012, insbesondere der §4:
"Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben
§ 4. (1) Jede politische Partei darf für die Wahlwerbung zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahltag zu einem allgemeinen Vertretungskörper oder dem Europäischen Parlament maximal 7 Millionen Euro (Anm. 1) aufwenden. Wird derselbe Wahlvorschlag von zwei oder mehreren politischen Parteien unterstützt, so gilt die Höchstsumme für die zusammengerechneten Ausgaben dieser Parteien. In die Höchstsumme sind auch die Ausgaben einzelner Wahlwerber, die auf einem von der politischen Partei eingebrachten Wahlvorschlag kandidiert haben, einzurechnen, wobei Ausgaben eines Wahlwerbers für auf seine Person abgestimmte Wahlwerbung bis zu einem Betrag in der Höhe von 15 000 Euro (Anm. 2) außer Betracht zu bleiben haben.
(2) Ausgaben für die Wahlwerbung sind insbesondere:
1. Außenwerbung, insbesondere Plakate,
2. Postwurfsendungen und Direktwerbung,
3. Folder,
4. Wahlkampfgeschenke zur Verteilung,
5. Inserate und Werbeeinschaltungen in Print-, Hörfunk- und audiovisuellen Medien,
6. Kinospots,
7. Bruttokosten für parteieigene Medien, soweit sie in höherer Auflage oder höherer Anzahl als in Nichtwahlkampfzeiten verbreitet werden,
8. Kosten des Internet-Werbeauftritts,
9. Kosten der für den Wahlkampf beauftragten Kommunikations-, Media-, Werbe-, Direktwerbe-, Event-, Schalt-, PR- und ähnliche Agenturen und Call-Centers,
10. zusätzliche Personalkosten,
11. Ausgaben der politischen Partei für die Wahlwerber,
12. Ausgaben der politischen Partei für natürliche Personen und Personengruppen zur Unterstützung eines Wahlwerbers."
Wahlkampf über Verwendung von Kunstförderung könnte unter Umständen unter §4(2)12. fallen. "zusätzliche Personalkosten", wobei sowohl der Begriff "zusätzlich" vage ist wie auch der Begriff des "Personals", der offen läßt, ob angestelltes oder freiberufliches oder subunternehmerisches Personal gemeint ist.