BGH-Facebook-Urteil könnte auch FUF-Blockierverbot bedeuten

Um die Lügen und Falschinformationen, die im Internet über die BGH-Facebook-Urteile im Umlauf sind, zu korrigieren, sind zahlreiche Aspekte nötig:

1.) Die Heuchelei und Doppelmoral der oft rechtsextremen Facebook-Hasser, die sich nun über dieses "Urteil" diebisch freuen, äußert sich auch darin, dass sie selbst oft blocken und damit andere Meinungen unterdrücken und selbst totalitäre Zensur ausüben, sich aber darüber beschweren, dass ihre oft grenzlegalen "Inhalte", die zumindest in der Nähe der illegalen Tatbestände Verhetzung, NS-Wiederbetätigung, üble Nachrede, Kreditschädigung, Rufschädigung, etc., von Facebook gelöscht werden (frei nach dem ca. Silvia-Motto: "Hier ist jede Meinung erlaubt, solange es die eigene ist" ). Dieses Urteil könnte in weiterer Folge auch Blockierverbote oder Blockiereinschränkung in Internetforen wie zum Beispiel FUF bedeuten. Ähnlicherweise müsste jeder User ein Einspruchsrecht gegen eine Blockierentscheidung eines anderen Users erhalten, und diese müsste dann korrekt aufgearbeitet werden. Das Ganze ist wohl nur Geldbeschaffung für Medienrechtsanwälte, könnte die ganze Internetszene komplizieren und dazu führen, dass zahlreiche Internetforen ihre Tätigkeit einstellen (müssen), was vielleicht auch den Vorteil hätte, dass damit extremistische Inhalte weniger verbreitet werden.

2.) Es stellt sich sehr die Frage, ob diese BGH-Urteile überhaupt EU-rechtskonform sind. Weil sie möglicherweise in Widerspruch zum einm Urteil des EuGH stehen, in der Sache Glawischnig-Facebook. Und es stellt sich auch, ob Deutschland aus der EU austreten muss, um dieses BGH-Urteil umsetzen zu können.

Denn das EuGH-Urteil sprach davon, dass für Facebook kein Aufwand entstehen darf.

Der zu diesem Thema interviewte Medienrechtsanwalt hat möglicherweise keine Ahnung vom EU-Recht, und übersieht deswegen den EU-Aspekt. Im Übrigen ist es typisch für die FakeNews im Internet, den Schwerpunkt nicht auf die Primärquelle, also das BGH-Urteil, sondern auf (möglicherweise von Eigeninteresse beeinflussten) Interpretationen von Medienanwälten, also auf unsichere Sekundärquellen, zu legen.

3.) Die Internetlügen über das Facebook-Urteil laufen oft darauf hinaus, alle Facebook-User zum Klagen gegen Facebook aufzustacheln, wobei sie allerdings vertuschen, dass das Facebook-Recht zu löschen, in gewissen Fällen besteht bzw. vielleicht besteht, auch ohne rechtsgültige AGB. Erstens in den Fällen illegaler Inhalte, wie oben aufgelistet; hier besteht vielfach sogar eine Pflicht für Facebook, zu löschen. Und zweitens in den Fällen, in denen nur eine geringe Einschränkung der Meinungsfreiheit erfolgt, was durch die unternehmerische Freiheit gedeckt ist. Auch die Frage, ob Internetforen sicherheitshalber löschen dürfen, d.h. Beiträge löschen dürfen, die in der Nähe der Rechtswidrigkeit zu sein scheinen, bleibt offen.

4.) Das BGH-Urteil könnte selbst mangelhaft und unhaltbar sein, weil es den Charakter von Facebook als marktbeherrschendem IT-Konzern nicht thematisiert. So gesehen läuft dieses Urteil Gefahr, den Handlungsspielraum der Politik unzulässig einzuschränken, und eine möglicherweise rechtswidrige marktbeherrschende Stellung von Facebook zu legalisieren und zu festigen.

Die Möglichkeiten, Facebook und andere IT-Giganten (wie Google, Microsoft, Amazon) zu zerschlagen, so wie der frühere US-Arbeitsminister Robert Reich das in einem Guardian-Artikel vorgeschlagen hatte, könnten sich durch dieses Urteil verschlechtern. Auch die Möglichkeit, Facebook Vorschriften zu machen in Hinblick auf Schnittstellen-Schaffung, um Facebook-Usern das Wechseln zu anderen "sozialen Netzwerken" zu erleichtern, wird mit diesem BGH-Urteil erschwert.

Durchaus möglich, dass die Politik und das deutsche Bundesverfassungsgericht lange dafür brauchen werden, den Schaden, den dieses Urteil potenziell schafft, zu beseitigen.

Abschliessend sei noch einiges gesagt, über die Verfälschungen, Verdrehungen und Verkürzungen, die Internetblogger mit diesem Urteil anstellen:

Lassen Sie sich von Internetlügen nicht irreführen! Blogger, die behaupten, man könne jetzt mit einer Klage gegen Facebook gar nicht verlieren, sind entweder strohdumm oder sie behaupten Lügen bzw. Falschbehauptungen gegen besseres Wissen. Wer jetzt gegen Facebook klagt, kann diesen Prozess verlieren, z.B. wenn er illegale Inhalte gepostet hat, z.B. wenn er Inhalte gepostet hat, die in der Nähe der Illegalität sind.

Des weiteren ist keineswegs sicher, dass die derzeitige Einspruchsmöglichkeit bei Facebook ein Fake ist, auch wenn Indizien dafür sprechen. Ohne genaue Analyse des Algorithmus kann eine solche Aussage nicht mit Sicherheit getroffen werden, und eine Offenlegung des Sourcecodes war nicht Bestandteil des Inhalts, IIRC. Was auch wegen des Geschäftsgeheimnisses von Privatunternehmen schwierig sein könnte, aber vielleicht leichter, weil Facebook eine marktbeherrschende Stellung hat, und diese möglicherweise mißbraucht.

Des weiteren werden oft die falschen Zitate gebracht, um die es im Urteil gar nicht oder nur am Rande geht.

In Wirklichkeit besagt das Urteil, dass das Posting ""Was suchen diese Leute in unserem Rechtsstaat - kein Respekt - keine Achtung unserer Gesetze - keine Achtung gegenüber Frauen. Die werden sich hier nie integrieren und werden auf ewig dem Steuerzahler auf der Tasche liegen." erlaubt ist und nicht gelöscht werden darf IN EINEM KONTEXT, in dem es darum geht, dass Zuwanderer die Anweisungen einer Polizistin wegen der Frauenfeindlichkeit der Kultur, aus der sie entstammen, nicht befolgen.

Dennoch bleibt auch diese Äußerung problematisch, weil sie apodiktische Aussagen ("werden sich nie integrieren" ) über eine ungewisse Zukunft fällt und als pauschalisierend und rassistisch verstanden werden kann und vielleicht auch so gemeint war.

Aber laut Judikatur und manchmal auch laut Gesetzestext sind Übertreibungen und Falschbehauptungen in einer momentanen, durch einen Anlassfall verursachten, allgemein verständlichen Stimmungslage u.U. erlaubt. Aber das bedeutet nicht, dass systemischer Rassismus, der auch ohne Anlassfall und ohne allgemein verständliche, momentane Stimmungslage unzulässig pauschalisierende Aussagen dieser Art macht, erlaubt sei.

In anderen Kontexten bleibt auch weiterhin die Möglichkeit für Facebook bestehen, derartige Postings zu löschen.

Auch die Frage, ob Facebook verpflichtet sei, Lügen über Facebook zu erlauben und Lügen über Facebook zu verbreiten, ist äußerst zweifelhaft.

Auf jeden Fall wird dieses Urteil von Rechtsextremisten oder Populisten, die unter Rechtsextremen Stimmenfang oder Leserfang oder Followerfang betreiben, mißbraucht und verfälscht.

Diese Verfälschung kann auch selbst Bestandteil von Klagen sein, bzw. sollte es vielleicht sogar. Aber mittellose Leute und verkrachte Existenzen kann man sinnvollerweise gar nicht klagen, weil sie zahlungsunfähig sind, und ein Exekutionstitel in ihren Fällen nichts bringt. Das sollte aber kein Freibrief sein für mittellose Hassposter, alles zu posten, was sie wollen, auch dann, wenn es illegal ist.

Hier besteht eine gewisse Asymmetrie zwischen Rechtsbrüchen durch reiche Konzerne und Rechtsbrüchen durch Habenichtse.

Vielleicht sollte man von oft uneinbringlichen Geldstrafen wegkommen, und vermehrt Haftstrafen vorsehen für illegale Poster.

Ein zusätzlicher Aspekt ist das erstinstanzliche Maurer-Bierwirt-Urteil, das befand, dass eine journalistische Sorgfaltspflicht auch für Blogger, Twitterer und Internetposter gilt, weil sie alle Medien sind. Zu diesem erstinstanzlichen Urteil gibt es leider keine Einschätzung (Bestätigung oder Korrektur) einer höheren Instanz, dem kuriosen bis mörderischen Ablauf dieses Falls geschuldet.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021149.html

https://www.theguardian.com/commentisfree/2018/nov/20/facebook-google-antitrust-laws-gilded-age

Zahlreiche rassistische oder rassismusnahe Blogger behaupten, dass Schwarze in den USA 6-mal so oft Täter wären wie Weisse. In absoluten Zahlen ist das völlig falsch, das sind Schwarze seltener Täter als Weisse. Aber relativ gesehen, bezogen auf die gesamte weisse bzw. schwarze Bevölkerung sind Schwarze in den USA ca. 6-mal so häufig gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil Täter bei Gewaltkriminalität, aber dieselben Blogger vertuschen, dass Schwarze ebenso ca. 6-mal so häufig Opfer werden.

Alleine schon eine Darstellung der relativen Zahlen (6-fach gemessen an der jeweiligen Bevölkerung), so als wären es absolute Zahlen, ist eine neunfache Übertreibung (die 54-fach gemessen an der jeweiligen Bevölkerung bedeuten würde), und alleine schon deswegen problematisch mit scheinbar rassistischem oder ähnlichem Hintergrund. Und wegen dieser Falschdarstellung der relativen Zahlen als absolute Zahlen erscheint auch eine Löschung gerechtfertigt, alleine schon deswegen, weil es hier nicht um Meinung geht, sondern um falsche und manipulative Darstellung von Fakten. So gesehen auch kein Verstoss gegen die Meinungsfreiheit.

"Homicide

US homicide victims by race, 1980–2017[50]

US homicide offenders by race, 1980–2017[51]

According to the FBI, African-Americans accounted for 55.9% of all homicide offenders in 2019, with whites 41.1%, and "Other" 3.0% in cases where the race was known.[52] Among homicide victims in 2019 where the race was known, 54.7% were black or African-American, 42.3% were white, and 3.1% were of other races.[53][54] The per-capita offending rate for African-Americans was roughly six times higher than that of whites, and the victim rate is a similar figure."

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