Da die völlig vergurkte letzte Bundespräsidentenwahl Tagesthema wurde und auf eine Art und Weise abgehandelt, die ich absolut nicht teilen kann, da ich vom entsprechenden Blogger "freundlicherweise" geblockt werde, kann ich nicht anders, als auf dem Wege eines eigenen Blogs meine Meinung zu äußern:

1.) Die Bundespräsidentenwahl (und zwar alle zweiten Wahlgänge, auch der letzte) war illegal oder zumindest rechtlich bedenklich, weil sie auf einem ersten Wahlgang aufbauten, der stark geprägt war von manipulativen Umfragen, die nahelegten, dass nur Van der Bellen (Grün) Hofer (FPÖ) besiegen könne, nicht aber Griss (NEOS). Dadurch wurden taktische Wähler und Wählerinnen in die Irre geführt, was den §263 Strafgesetzbuch "Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung" erfüllt. Kurioserweise ist Illegalität einer Bundespräsidentenwahl kein Anfechtungsgrund, solange sich die Illegalität im Medienbereich abspielt, nicht im Wahlbehördenbereich.

Zahlreiche Umfragen hatten einen 12%-Vorsprung Van der Bellens gegenüber Griss prognostiziert, während er dann in Wirklichkeit nur 2-3% betrug, sodass man annehmen kann, dass ohne falsch liegende Umfragen Van der Bellen gar nicht in die Stichwahl gekommen wäre, sondern Griss.

2.) Es mag schon sein, dass Wahlbeisitzer aller Parteien wie bei vorangegangenen Wahlen ein bisschen geschlampt hatten, aber erstens bekommen Wahlbeisitzer nichts bezahlt, sodass man auch keine vernünftige Arbeit erwarten kann, und zweitens waren bei vorangegangenen Wahlen die Vorsprünge so riesig gewesen (Fischer 80%, Rosenkranz 16%), dass eine kleine Schlamperei auf Wahlbeisitzerebene keine Rolle spielte.

3.) Kleine Wahlbeisitzer sind keine Verfassungs- und Wahlexperten, hingegen Mitglieder der Abteilung Wahlen im Innenministerium und insbesondere dessen Leiter (damals ein SPÖ-Ministerialbeamter) aber schon, bzw. er hätte zumindest ein Experte sein müssen.

4.) Van der Bellen hätte die Wahl schon im ersten Anlauf des zweiten Wahlgangs gewinnen können, aber er machte zahlreiche Fehler (bei Van der Bellens Routine stellt sich die Frage, ob absichtlich oder unabsichtlich), die verhinderten, dass Van der Bellen bereits im ersten Anlauf des zweiten Wahlgangs einen Vorsprung erreichte, der so groß war, dass auch kleine Ungereimtheiten auf lokaler Ebene, wie es sie bei allen Wahlen davor gegeben hatte, das Resultat nicht mehr hätten verändern können. Und diese Eigenfehler von Van der Bellen, die weitere Wahlwiederholungen verursachten, sind vielleicht der Grund, warum er bzw. sein Team im Unterschied zur FPÖ nicht klagt.

5.) Die Ursachen der Wahlmisere sind nach wie vor ungelöst und unbehoben: weder wurde ein gegenüber diesen Formen der Wahlmanipulation sicheres Reihungswahlrecht a la Condorcet, Borda, oder Schulze (das gerade in der Piratenpartei, aus der der Tagesthema-Blogger kommt, bekannt sein müsste) eingeführt, noch wurde ein Umfragepublikationsverbot bis drei Monate vor der Wahl eingeführt, wie in vielen Demokratien üblich. Mit anderen Worten: die Wahlgroteske vom letzten Mal kann sich beim nächsten oder übernächsten Mal wiederholen. Daran, dass die Ursachen dieser Wahlmisere nach wie vor ungelöst sind, trägt rein formal der ressortzuständige Minister, also Kickl die Schuld, aber auch SPÖ und Grüne unterstütz(t)en die FPÖ und Kickl in ihrer Untätigkeit, weil die letzte Wahl zwar rechtlich problematisch war, aber aus Sicht von SPÖ und Grünen ohnehin gut gelaufen ist, weil ihr Kandidat, nämlich Van der Bellen gewonnen hat.

6.) Wenn man der FPÖ etwas vorwerfen muss, dann aus meiner Sicht nicht, dass sie klagt, sondern, dass sie an den wahlmanipulationsähnlichen Vorgängen beim ersten Wahlgang keine Kritik übte, und zwar vermutlich deswegen, weil sie plausiblerweise davon ausging, dass Hofer gegen Van der Bellen bessere Chancen haben würde, als er gegen Griss gehabt hätte.

Zahlreiche Umfragen, auch die strategische Positionierung von Griss weisen darauf hin, dass Griss sowohl eine Stichwahl gegen Hofer als auch eine Stichwahl gegen Van der Bellen gewonnen hätte.

Mit anderen Worten: die FPÖ klagt nur wegen der Ungereimtheiten im zweiten Wahlgang, aber nicht wegen der Ungereimtheiten im ersten Wahlgang, weil sie von den Ungereimtheiten im ersten Wahlgang (ebenso wie Van der Bellen) profitierte.

Dadurch, dass statt Irmgard Griss Van der Bellen in den zweiten Wahlgang einzog, hatten sowohl Hofer als auch Van der Bellen bessere Chancen Präsident zu werden.

Van der Bellen war so gesehen und überspitzt gesagt der linksextreme Kandidat, Hofer der rechtsextreme, aber die Mittekandidatin Griss hätte vermutlich beide besiegt, wenn sie nicht durch manipulative und weit daneben liegende Umfragen, die wahrscheinlich illegal gemaß §263 StGB waren, aus dem Rennen gedrängt worden wäre.

Und dem jetzigen Innenminister Kickl kann oder muss man vorwerfen, dass er seine eigene Partei nicht dafür kritisiert hat, die Illegalitäten des ersten Wahlgangs nicht thematisiert zu haben. Kickls Schweigen bzgl. erstem Wahlgang und den manipulativen Umfragen davor ist aus meiner Sicht wesentlich gravierender als sein verkürzter Sager "Politik bestimmt Recht", der ja tatsächlich insofern stimmt, als das Parlament die Gesetze macht, und da es in Österreich keine Ewigkeitsklausel gibt, das Parlament auch mit Zweidrittelmehrheit die Verfassung ändern kann.

Vor lauter Faschismushysterie und vor lauter "Hofer heisst Öxit"-Kampagnen, die das Klima bestimmten, wurde die Frage der lausigen Wahlgesetze völlig aus dem Diskurs verdrängt. Wieder ein Beispiel für das, was die designierte deutsche Kanzlerin Kramp-Karrenbauer eine "Phantomdebatte" nannte. Die gesamte politisch-mediale Klasse diskutiert konsequent am Thema vorbei und schafft es durch Agenda Setting, durch Faschismushysterie, dass niemandem auffällt, wie schlecht der Zustand der Republik und seiner Wahlgesetze in Wirklichkeit ist.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296

"Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung

§ 263. (1) Wer durch Täuschung über Tatsachen bewirkt oder zu bewirken versucht, daß ein anderer bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen eine ungültige Stimme abgibt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer durch Täuschung über einen die Durchführung der Wahl oder Volksabstimmung betreffenden Umstand bewirkt oder zu bewirken versucht, daß ein anderer die Stimmabgabe unterläßt."

CC / Werner/Tsui https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Van_der_Bellen#/media/File:Alexander_Van_der_Bellen_2016.jpg

Alexander Van der Bellen, vermutlich illegal "gewählter" Bundespräsident Österreichs.

Das Bild zeigt ihn kurioserweise oder logischerweise sehr in FPÖ-nahem Blau.

Moralische Siegerin der Bundespräsidentenwahl, die nur durch manipulative Umfragen, die vermutlich illegal waren, aus dem Rennen gedrängt wurde ?: Irmgard Griss.

CC / z.g. VfGH / Achim Bienek https://de.wikipedia.org/wiki/Irmgard_Griss#/media/File:Irmgard_Griss.jpg

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