Quod licet Iovi, non licet bovi: Was den Mächtigen erlaubt ist, ist den Machtlosen noch lange nicht erlaubt.
Bei der letzten Wien-Wahl (Oktober 2015) erregte eine Entscheidung des SPÖ-gefärbten Magistrats Wien Aufsehen, in dem dem Wahlbündnis Wien Anders (das die KPÖ als einen Teil enthielt) verboten wurde, Plakatständer bzw. Plakatständerflächen zu verwenden, die auf die KPÖ zugelassen waren.
Isoliert betrachtet ist das problematisch, aber wirklich brisant wird das in Zusammenhang mit neuen Entscheidungen:
Die SPÖ hat nämlich beschlossen, dem Bundespräsidentschaftskandidaten Van der Bellen (Grüne) Plakatständer bzw. Plakatständerflächen zur Verfügung zu stellen.
Was bitteschön ist es denn anderes als ein Wahlbündnis, wenn SPÖ und Grüne ihre Ressourcen (inklusive Plakatständern und Plakatständerflächen) zusammenlegen, um einen gemeinsamen Kandidaten durchzubringen ?
SPÖ bzw. Magistrat Wien sind in vielen Wahlfragen Richter, Kläger und Beklagte zugleich.
Problematik? Doppelmoral? Mit zweierlei Maß messen ? Aber nicht doch. Eine mächtige Partei wie die SPÖ darf anscheinend alles, was kleine Parteien nicht dürfen .....