Bei Treffen mit Vertretern ausländischer, primär US-amerikanischer IT-Konzerne (Google, Instagram, Facebook, Xing, Snapchat) wiederholte Kanzleramtsministerin Edtstadler die Position, dass zwar ein Recht auf eigene Meinung bestehe, nicht aber ein Recht auf eigene Fakten.
Interessanterweise unkritisiert blieben dabei viele österreichische und/oder österreichisch-deutsche Internetplattformbetreiber, bei denen praktisch dasselbe passiert: die teilweise massive Verbreitung von übler Nachrede und FakeNews, scheint dem Wording nach aus Sicht der ÖVP nur dann ein Vergehen, bzw. Verbrechen zu sein, wenn sie durch Ausländer, bzw. auf ausländischen Plattformen erfolgt, nicht hingegen, wenn sie auf österreichischen Plattformen erfolgt.
Mit diesem scheinbaren nationalistischen Protektionismus diskreditiert man sich möglicherweise selbst und legitimiert die Fake-News und die üblen Nachreden und die Verschwörungstheorien, die man halbherzig kritisiert.
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In diesen Zusammenhang passen auch die Ausnahmen vom "Hate-Speech"-Paket der österreichischen Regierung: implizit ausgenommen von den "Hate-Speech"-Verboten waren dabei die Online-Foren der "Kronenzeitung" sowie des "Standard", also eines ÖVP-Mediums und eines Grün-affinen Mediums, sehr passend zu einer schwarz-grünen, bzw. türkis-grünen Koalition, aber weniger passend zum rechtsstaatlichen Prinzip "Gleiches Recht für Alle".
Ein weiterer Trick, wie man legal diskriminiert und nur US-Konzerne bestraft, aber österreichische Betreiber nicht, sind Umsatzgrenzen, als wenn man in Gesetzen vorsieht, Strafen nur ab einem gewissen Umsatz zu verhängen.
Somit stellt sich auch die Frage, ob dieser Vorstoss der österreichischen Regierung vor einer entsprechenden EU-Initiative einen antieuropäischen Akzent hat, denn nun könnte es unter Umständen schwerer fallen, einen europäischen Konsens in der Frage zu finden.
Bei allem Verständnis dafür, dass die ÖVP versucht, der FPÖ das Wasser abzugraben, stellt sich dennoch die Frage, ob sie dabei nicht zu weit geht und mehr Schaden als Nutzen anrichtet.
Wenn nur die großen US-Internet-Plattformen wegen der für sie hohen Strafdrohung von bis zu 10 Millionen gegen "Hass im Netz" vorgehen müssen, dann heisst das wohl, dass sich der "Hass im Netz" bei den kleinen östererichsichen Plattformen sammeln wird, die wegen der Umsatzgrenze von den Strafdrohungen nicht betroffen sind. Das kann langfristig auch ein Nachteil für österreichische Betreiber sein.
CC / BMF https://de.wikipedia.org/wiki/Karoline_Edtstadler#/media/Datei:2020_Karoline_Edtstadler_Ministerrat_am_8.1.2020_(49351571042)_(cropped).jpg
Kanzleramtsministerin Edtstadler: problematische Optik der Doppelmoral der Bundesregierung, nicht nur, aber auch in der Frage der angeblichen "Hate-Speech"-Bekämpfung, die immer mehr zu nationalistischem Protektionismus auszuarten scheint.
Das problematische an solchen protektionistischen Maßnahmen sind aus nationalistischer Sicht nicht die Maßnahmen als solche, sondern die Retaliationsmaßnahmen, die andere Staaten dann als Antwort setzen, d.h. wer den Unternehmen anderer Staaten die Exportchancen schmälert, um die "eigene" Wirtschaft zu begünstigen, der muss damit rechnen, dass andere Staaten Ähnliches tun, d.h. ihre Unternehmen bevorzugen, zum Preis, dass österreichische Unternehmen dann schlechtere Exportchancen haben.
Eine solche Retaliationslogik (also Vergeltungslogik) erlebten wir auch bei den Corona-Reisewarnungen.