Gestern wurde ein EuGH-Urteil verkündet, das die Asylaberkennung und die Aberkennung des Flüchtlingsstatusses unter gewissen Bedingungen erlaubt, nämlich muß schwere Kriminalität vorliegen und der Betreffende (in den allermeisten Fällen wird es wohl ein "er" sein) muss eine langfristige Gefahr für die allgemeine Sicherheit sein.
Drei EU-Staaten, namlich Belgien, Niederlande und Österreich hatten diese EuGH-Entscheidung angestrebt und Verfahren diesbezüglich eingeleitet.
Diese EuGH-Entschiedung ermöglicht auch in gewissen Fällen Abschiebungen.