Am Wiener Landesgericht wurde kürzlich ein interessantes Urteil gefällt.
Und zwar ein Freispruch für einen recht jungen Mann, der wegen Vergewaltigung angeklagt war.
Er präsentierte vor Gericht einen Sklavenvertrag, das ist eine Vereinbarung, wie sie in der Sado-Maso-Szene üblich ist, der die Vorgehensweise legitimierte.
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Während sie, die Klägerin, behauptete, es gebe keinen schriftlichen Vertrag und nur eine mündliche Vereinbarung.
Sie sagte, sie habe nur zugestimmt unter der Voraussetzung, dass sie jederzeit sagen könne, wenn sie etwas nicht machen wolle.
Seine Behauptung war, dass anfangs von Vergewaltigung keine Rede war, sondern dass sie den Vorwurf der Vergewaltigung erst erhob, nachdem sie im Frauenhaus war. In dem Medienartikel wurde nichts Gegenteiliges berichtet, sodass man annehmen kann, dass sie gegen diese Behauptung keinen Einspruch erhob. Sie sagte aber, sie hätte sich gedrängt gefühlt, aber es sei ihr zu diesem Zeitpunkt nicht klar gewesen, ob es sich um Vergewaltigung handle.
Auf jeden Fall scheint die Verurteilung (aus dem Medienartikel geht nicht hervor, welcher Instanz) wackelig zu sein, weil die Versionen doch stark variieren, also kann man annehmen, dass vielleicht neue Indizien auftauchen, die dann zu einem Wiederaufnahmeantrag oder etwas ähnlichem führen.
(Alles mit Vorbehalt, ich war nicht persönlich Prozessbeobachter, sondern beziehe mich auf einen Medienartikel, die, wie wir wissen, oft fehlerhaft sein können)
Was heisst das konkret ?
Eine Möglichkeit, derartige Sklavenverträge so abzuwickeln, dass solche Zustände, wo Aussage gegen Aussage steht, nicht entstehen können, wäre über den Notar.
Dann wäre wenigstens klar, was genau vereinbart wurde.
Auf jeden Fall gilt folgendes: Einwilligung in Tötung oder in schwere Körperverletzung ist nicht rechtsgültig, d.h. absolut bedeutungslos, und wird gleich gewertet, als würde gar keine Einwilligung vorliegen. (Eine Frage, die im Totwürgedomina-Prozess eine Rolle spielte)
Das mit dem "jederzeitigen Sagen" kann schwierig bis unmöglich werden bei den in der SM-Szene beliebten Knebelspielen. Dann müsste vorher festgelegt werden, ob ein alternatives Signal als Ablehnung gewertet wird, wie Kopfschütteln. Ob zeitliche Begrenzung vorgesehen ist, bzw. ob eine Liste von erlaubten Handlungen vorgesehen ist.
Allerdings kann eine Beziehung oder auch nur ein One-Night-Stand auf diese Art sehr mühsam werden, wenn man für eine Sex-Nacht wochenlange Vorbereitung braucht und mehrere Termine bei Juristen.
http://www.filmstarts.de/kritiken/205450/bilder/?cmediafile=21154362
Soft-SM-Film "Shades of Grey", über dessen Qualität man geteilter Meinung sein kann. Jedenfalls kann er bzw. die Buchvorlage so verstanden werden, dass nur Großindustrielle wie dieser Grey SM-Beziehungen (als sadistischer Teil) eingehen dürfen.
Eine Art Klassenverständnis, wie sie irgendwie zu den USA passt.
Dieser Film dürfte trotz so mancher Mängel doch etwas zur Enttabuisierung des konsensuellen BDSM beigetragen haben.
Die Tabuisierung und das Schweigegelübde darüber trägt nämlich auch zu einem Unwissen bei, dazu, dass Missverständnisse entstehen können, und dazu, dass dann hinterher prozessiert werden muss.
Wobei es dann hinterher sehr oft schwierig ist, zu klären, was wirklich los ist.
Eine offene und transparente Information ist oft besser als die Heimlichtuerei und das Abdrängen der BDSM-Szene in den Untergrund.