Die ziemlich vergurkten österreichischen Bundespräsidentenwahlen des Jahres 2017, die mehrmals wiederholt werden mussten, werfen nach wie vor ihre juristischen Schlagschatten:

nun steht frei nach dem Motto "Die Kleinen werden aufgehängt, die Großen läßt man laufen" eine Serie von Prozessen gegen kleine Wahlleiter, kleine Beamte und Bürgermeister an, die aber vermutlich allesamt sich nur um klitzekleine Details drehen werden und am eigentlich heiklen der Bundespräsidentschaftswahl 2017 vorbeigehen werden.

Das eigentlich heikle an dieser Wahl ist nach wie vor, dass durch manipulative Umfragen vor dem ersten Wahlgang zahlreiche taktische Wählerinnen und Wähler in die Irre geführt wurden, und aufgrund von medienberichten und Umfragen glauben mussten, nur Van der Bellen könne Hofer besiegen, aber Griss nicht, und genau wegen dieser manipulativen Umfragen für Van der Bellen und nicht für Griss stimmten, was der vermutliche Grund war, dass Van der Bellen den Einzug in die Stichwahl schaffte, aber Griss nicht.

Und das ist auch strafrechtlich relevant in Hinsicht auf §273 StGB "Täuschung bei einer Wahl", das sich laut vorangegangenen Paragraphen auch explizit auf die Bundespräsidentschaftswahl bezieht.

https://derstandard.at/2000084067111/Prozess-nach-Praesidentenwahl-Schlampige-Wahlbehoerden

https://derstandard.at/2000084060643/Villacher-Buergermeister-zu-Bundespraesidentenwahl-Das-war-absolut-nicht-korrekt-und

Der Standard bzw. der Bürgermeister aus Kärnten argumentieren hier sehr kryptisch und zweideutig:

"ein System vorgefunden, das falsch und rechtswidrig war"

"Schlampige Wahlbehörden"

Sowohl die klitzekleine Bezirks- oder Gemeindewahlbehörde als auch die zentrale Abteilung Wahlen im Innenministerium sind Wahlbehörden.

Also wen meint der Standard, wenn er "die Wahlbehörden" kritisiert ?

Man weiss es nicht.

Sieht eher so aus, als hätten wir einen schlampigen Journalismus, der mindestens genausoviele Probleme macht wie schlampige Wahlbehörden ....

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296

"Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung

§ 263. (1) Wer durch Täuschung über Tatsachen bewirkt oder zu bewirken versucht, daß ein anderer bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen eine ungültige Stimme abgibt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Medienfreiheit bedeutet in Österreich offensichtlich, dass Medien alles dürfen, täuschen, Wahlen manipulieren, etc.

Und die EU, selbsternannter Gralshüter der europischen Demokratie schwieg dazu, schliesslich hat ja ein sogenannter Pro-Europäer "gewonnen" ....

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