Gefährliche Lücke in StVO: Aufsteigen aufs Rad im Stadtverkehr

Aus aktuellem Anlass (einem Beinahe-Unfall) schildere ich eine gefährliche Regelungs-Lücke in der Strassenverkehrsordnung (StVO).

Wenn man auf sein Rad aufsteigt, insbesondere bei Strassen, die leicht bergauf oder bergauf gehen, kann man ins Torkeln kommen, bevor man richtig auf Geschwindigkeit kommt.

Dieses Torkeln kann dazu führen, dass man relativ weit nach links kommt. Wenn dann zusätzlich genau zu dem Zeitpunkt ein Auto von hinten kommt, kann es zu Unfällen kommen. Da die Autos immer geräuschärmer werden, insbesondere Elektroautos oder Hybridautos, kann man als Radfahrer auch nicht "auf Gehör" fahren, d.h. man hört ein von hinten kommendes Auto nicht, bzw. schlechter.

Zusätzlich sind zahlreiche Straßen im städtischen Verkehr eigentlich viel zu eng: wenn rechts und links Parkreihen sind, sind die Fahrspuren so eng, dass Auto und Radfahrer nicht nebeneinander Platz haben, insbesondere nicht mit dem vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Abständen (je 1,2 Meter zu Parkreihe bzw. Autoverkehr).

Die Kombination aller dieser Problematiken (enge Stadtstrassen, bergauf gehende Strasse, aufsteigender Radfahrer, von hinten kommendes Auto) ist ein extremes Unfallrisiko, das in der Strassenverkehrsordnung nicht geregelt ist.

Ich appelliere an alle Verkehrsteilnehmer (Autofahrer bzw. Radfahrer bzw. -innen), sich dieses Risikos bewußt zu sein.

Gibt es unter den Lesern bzw. -innen irgendjemanden, der sich mit der diesbezüglichen Judikatur auskennt ?

Wenn es bei so einer Konstellation zu einem Unfall kommt, wer haftet dann ? Wer ist dann der Schuldige ?

Ist der Radfahrer der Schuldige, weil er nicht auf einer bergauf führenden Strasse aufsteigen darf ? Weil er (öfter) nach hinten hätte schauen müssen ?

Ist der Autofahrer der Schuldige, weil er damit rechnen mußte, dass der fahrradschiebende Mensch rechts am Strassenrad im Begriff ist, aufzusteigen, was auch zu Torkeln führen kann ? Weil er nicht den ausreichenden Abstand hielt ?

Ist die Gemeinde bzw. die Stadt die Schuldige, weil sie zu enge Strassen anlegte, zuviel Platz für Parkreihen verbrauchte, sodass die Mindestabstände nicht mehr eingehalten werden können ?

Österreichische Strassenverkehrsordnung:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336

(Bild-Copyright: fotolia)

0
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
0 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

5 Kommentare

Mehr von Dieter Knoflach