Um die angebliche islamische Kopftuchpflicht zu legitimieren, werden in der Regel drei Koran-Passagen verwendet:
1.) Sure 24,31 "Und sprich zu den gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und daß sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, daß bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allah zu, o ihr Gläubigen, auf daß ihr erfolgreich sein möget."
Hier ist nur vom "Schmuck" der Frauen die Rede, ohne genau zu präzisieren, was dieser Schmuck genau sein soll. Es gibt auch Interpretationen , wonach diese Stelle in Wirklichkeit die Schambehaarung betrifft, aber nicht die Kopfbehaarung.
In dieser Sure ist auch vom Geschlechtstrieb der Männer die Rede, und wieso das weibliche Kopfhaar das erotisierendste Körperteil sein soll, erschliesst sich mir nicht.
2.) Sure 33,59 "O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, daß sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig."
Diese Sure spricht nicht von einer Kopftuchpflicht, sondern eher von einer Burkapflicht unter gewissen Umständen (Wenn die Burka das einzige Mittel zur Verhinderung von Belästigung ist). Ein Kopftuch verhüllt nur die Kopfbehaarung, verhüllt aber nicht Geschlecht, Aussehen und Alter der Frau, sodass auch eine Kopftuchtragende Frau eindeutig als Frau identifiziert werden kann, und eben deswegen Opfer von Belästigung werden kann.
Wenn der Schutz vor Belästigung durch andere Maßnahmen erreicht wird (z.B. durch staatliches Strafrecht, das sexuelle Belästigung unter Strafe stellt und ahndet), dann kann die Verhüllungspflicht entfallen. So interpretieren das moderne Musliminnen in westlichen Staaten, wie z.B. wahrscheinlich auch Lamya Kaddor.
3.) Sure 33,53 "O ihr, die ihr glaubt! Betretet nicht die Häuser des Propheten, es sei denn, daß euch zu einer Mahlzeit (dazu) Erlaubnis gegeben wurde. Und wartet nicht (erst) auf deren Zubereitung, sondern tretet (zur rechten Zeit) ein, wann immer ihr eingeladen seid. Und wenn ihr gespeist habt, dann geht auseinander und lasset euch nicht aus Geselligkeit in eine weitere Unterhaltung verwickeln. Das verursacht dem Propheten Ungelegenheit, und er ist scheu vor euch, jedoch Allah ist nicht scheu vor der Wahrheit. Und wenn ihr sie (seine Frauen) um irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang. Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen. Und es geziemt euch nicht, den Gesandten Allahs zu belästigen, noch (geziemt es euch,) seine Frauen jemals nach ihm zu heiraten. Wahrlich, das würde vor Allah eine Ungeheuerlichkeit sein."
Diese Sure bezieht sich nicht auf alle Frauen, sondern nur auf die Frauen des Propheten, zu denen man nur durch einen Vorhang Kontakt haben soll.
Links dazu:
http://www.chj.de/Koran/Einzelsuren/Sure024.html
http://www.chj.de/Koran/Einzelsuren/Sure033.html
Aus all diesen Passagen wird klar, dass es im Koran keine explizite Kopftuchpflicht gibt. Sondern bestenfalls eine Pflicht zur Verhüllung des "Schmucks der Frauen", was sich genausogut, vielleicht sogar noch viel besser auf den Schambereich bzw. die Schambehaarung beziehen dürfte.
Die Frage rund um die richtige Interpretation des Koran ist auch von Wichtigkeit für die jetzt stattfindende Kopftuchverbotsdebatte, bzw. Debatte zum Verbot aller personengebundenen, religiösen Symbole.
Zusätzliche Links: