Greta Thunberg ist erstens keine Partei und kein Verein und daher ist sie auch keine verfassungsfeindliche Partei und kein verfassungsfeindlicher Verein. Bestimmungen, denen gemäß Parteien oder Vereine als verfassungsfeindlich verbietbar sind, sind daher auf Greta Thunberg nicht anwendbar.

Der Versuch von blockenden potenziell rechtsextremen Bloggern, Greta Thunberg auf eine Stufe mit verfassungswidrigen Parteien zu stellen, scheitert daher auch schon deswegen, weil Greta Thunberg weder Partei noch Verein ist.

Auch was das Vertragsrecht betrifft, so ist die Sache keineswegs so einfach, wie es von potenziell rechtsextremen Thunberg-Hassern, egal, ob hier auf FUF oder anderswo, dargestellt wird.

Die clausula rebus sic stantibus besagt, dass Verträge nur dann gelten, solange die Vertragsgrundlagen intakt sind.

Ein Mietvertrag kann beispielsweise ungültig werden, wenn ein Erdbeben das betreffende Haus zerstört, auch, wenn die Möglichkeit eines Erdbebens nicht im Vertrag vorkommt. Allerdings kann das sonstige Rechtsfolgen haben.

D.h. Krisen können Verträge prinzipiell einschränken und ihre Geltung. Auch Konkurse (die man als Wirtschaftskrisen eines Unternehmens betrachten kann) lösen bestehende Verträge in den meisten Fällen auf.

Durch die Corona-Krise wurden zum Beispiel viele Eingriffe als vertragskonform und gesetzeskonform eingestuft, die ohne Krise vertragswidrig und gesetzeswidrig gewesen wären.

Und dasselbe gilt auch für eine Öko-Krise, auch eine Öko-Krise kann Eingriffe in bestehende Verträge rechtfertigen, die ohne Krise vertragswidrig gewesen wären.

Und das wissen auch alle Polit-Experten und Rechtsexperten, aber möglicherweise rechtsextreme bloggende Thunberg-Hasser tun so, als würden sie es nicht wissen oder sie wissen es tatsächlich nicht.

Der frühere deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt meinte einmal anläßlich der Finanzkrise 2008: "In der Krise muss man oft Verträge, Gesetze und Verfassungen brechen, um sie zu lösen".

Und dieses juristische Denken gibt es seit der Antike: damals bei den antiken Römern hiess es "necessitas non habet legem", sinngemäß und volksmundlich übersetzt: "Die Not kennt kein Gebot".

Aus all diesen Gründen halte ich Versuche, Greta Thunberg mit verfassungswidrigen Parteien oder Vereinen gleichzusetzen, die keine Krise lösen wollen, sondern nur Wirbel machen wollen und eine extremistische Diktatur durchsetzen wollen, oder Propaganda für die AfD machen wollen oder für die NPD oder für was auch immer, für unsinnig.

Und es gibt noch weitere Krisen, die weitgehende Eingriffe in bestehende Verträge und Gesetze möglicherweise rechtfertigen würden, z.B. Überbevölkerungskrisen.

Außerdem ist die einzige Instanz, die über Fragen der Verfassungwidrigkeit und Verfassungsfeindlichkeit letztlich entscheidet, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (in Österreich der Verfassungsgerichtshof) und nicht irgendein juristisch ahnungsloser Internet-Propagandist mit rechtsextremen Tendenzen.

Aus all diesen Gründen gehen auch die Vorwürfe der Doppelmoral, wie sie von potenziell rechtsextremen Thunberg-Hasser-Blogger erhoben werden völlig ins Leere: wenn die AfD, die FPÖ oder Trump zur Lösung der Ökokrise oder einer anderen Krise Eingriffe in bestehende Verträge fordern oder vorschlagen würde, dann wäre das genausowenig verfassungsfeindlich, wie wenn Greta Thunberg das fordert. Eine andere Sache wäre es, wenn diese Parteien es umsetzen würden.

Die betreffende potenziell rechtsextremen Blogger schlagen zwar medial einen Haufen Wirbel, aber sie unternehmen scheinbar keine Anstrengungen, selbst ein Verfassungsgericht anzurufen, um die Frage zu klären, vielleciht deswegen, weil sie ganz genau wissen, dass ihr Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit sowieso ein Unsinn ist.

Es stellt sich eher die Frage, ob rechtsextreme Blogger, z.B. rechtsextreme FUF-Blogger, die die Wahrheit über die Verfassungs- und Rechtslage vertuschen und verfälschen und die zu diesem Zweck auch Kritiker blocken und mithilfe ihrer Hardcore-Fans shitstormen, nicht als Verfassungsfeinde eingestuft und gelöscht werden sollten, nicht nur wegen Verfassungsverfälschung, sondern auch wegen der Einschränkung der Meinungsäußerungsvielfalt und -freiheit, die sie durch ihr Blocken und gemeinsam mit ihren Hardcore-Fans durch ihre Shitstorms bewirken.

Materialien:

Artikel 21 Grundgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html

"(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze."

Hier wird die Verfassungsfeindlichkeit bzw. Verfassungswidrigkeit von Parteien definiert.

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