Das Handy gehört heute schon zu einem Minimum, das man haben muss, um gesellschaftfähig zu sein; gerade auf der Wohnungssuche mit zahlreichen Inseraten der Form "Nur Telefonische Kontakte" ist das Handy eine Grundvoraussetzung, um zu einer Wohnung zu kommen.

Umso schlimmer ist es, wenn Handy und SIM-Karte vom Handynetzbetreiber gesperrt werden, obwohl man alle Rechnungen bezahlt hat. Und das ist genau das, was mir passiert ist.

Im Zuge mit einer Wohnungsräumung hatte ich zahlreiche Telefonate mit der Tochter des Hauptmieters, die ein deutsches Handy hatte, als sie in Wien war.

Wegen der Artikel "EU schafft Roaminggebühren ab" dachte ich mir nicht viel dabei, weil die Tochter des Hauptmieters ja sozusagen nach Wien geroamt war, weshalb meinem Verständnis der Artikel und den Aussagen von EU-Parlamentariern nach die Roaming-Gebühren abgeschafft seien.

Das war aber ein schwerer Fehler, weil die Aussagen von EU-Politikern und -innen sowie die Medienartikel falsch waren!

Um es genauer auszudrücken: es wurden nur die Caller-Roaming-Gebühren abgeschafft, aber nicht die Receiver-Roaming-Gebühren; nur die Anrufer-Staatswechsel-Gebühren, nicht aber die Empfänger-Staatswechsel-Gebühren.

Weil ich durch die falsche Werbung von EU-Politikern und sklavisch EU-hörigen Medien wie eben dem oben erwähnten "Standard" völlig falsch informiert war, war mein Konto unterdeckt: das Guthaben auf meinem Konto hätte gereicht, wenn innerstaatlicher Tarif für ein inner-Wiener Gespräch verrechnet worden wäre, aber es reichte nicht, um die hohen Nach-Deutschland-Tarife zu begleichen. Wobei ich gar nicht nach Deutschland telefonierte, sondern nur von Wien nach Wien, allerdings über ein deutsches Handy.

Daher scheiterte der Einzugsauftrag.

Im nächsten Monat bekam ich eine völlig seltsame Vorschreibung in Höhe von ca. 19 Euro, ohne Beleg der einzelnen Gespräche. Meinem Gefühl nach habe ich aber weniger telefoniert bzw. ge-SMS-t als diese 19 Euro.

Diese 19 Euro wurden jedenfalls eingezogen.

Und ich erhielt ein SMS vom Handybetreiber, dass ich die vorige Rechnung zahlen müsse, und ansonsten gesperrt würde. Da ich das Handy brauche, zahlte ich den Betrag brav ein und wurde prompt gesperrt.

Und das, obwohl ich wahrscheinlich zuviel bezahlt hatte.

Gegen den mutmaßlich überhöhten Vorschreibungsbetrag des letzten Monats sollte ich noch ein Einspruchsrecht haben.

Natürlich hatte die EU bzw. das EU-Parlament aus populistischen Gründen ein Interesse, die eigene Tätigkeit als größer darzustellen, als sie wirklich ist, aber die Gefahr bei irreführender Werbung ist eben, dass Schäden entstehen dadurch, dass irreführende Werbung in die Irre führt.

Wenn ich gewusst hätte, dass mit der angeblichen Roaming-Gebühr-Abschaffung nur das Caller-Roaming gemeint ist, nicht aber das Receiver-Roaming, dann hätte ich mehr SMS verschickt und weniger telefoniert, wodurch meine Kontodeckung ausreichend geblieben wäre und mein Handy, bzw. die SIM-Karte ungesperrt.

Aber so bedeutete die hochgepriesene (vielleicht zu hoch gepriesene) "Roaminggebührabschaffung" für mich einen Schaden: nämlich ein gesperrtes Handy und einen Mangel an Kommunikationsmöglichkeiten, der besonders schlimm ist, weil ich gerade dringend eine Wohnung suche, aber wegen Handy-Sperre nicht kann, und auch wegen anderer Dinge, für die man dringend ein Handy brauchen würde ....

Ein weiterer Fehler des Roaming-Beschlusses könnte gewesen sein, in den Fällen, in denen die schlechte Kommunikation zu Missverstandnissen führt, bei Vollzahlern kein Verbot der Sperre vorzusehen.

Danke, ganz lieb ! ;)

Der Begriff des Roamings alleine bedeutet nur "Herumstreifen", aber er läßt völlig offen, wer herumstreift, ob der Anrufer oder der Angerufene. Daher ist die Verwendung des Begriffs "Roaming" und die Nichtverwendung des Begriffs "Caller-Roaming" irreführend.

In Wirklichkeit ist bereits eine SIM-Karte drin ....

Keine Einzelverbindungsdaten verfügbar, obwohl es sich um den Zeitraum 11.9.2018 bis 10.10.2018 handelt.

Und die Problematik in Hinsicht auf Kostenwahrheit bleibt natürlich: wieso sollen Telefonieanbieter bei Gesprächen, die über viele tausende Kilometer laufen und hohe Kosten verursachen, dieselben Gebühren verrechnen, wie bei Gesprächen, die über einen einzigen Handymast laufen und geringe Kosten verursachen ?

Hier wurden die Telefonieanbieter gewissermassen enteignet, um für die EU Werbung zu machen. Die Telefonieanbieter wurden vom EU-Parlament gezwungen, kostenwahrheitswidrige Tarifmodelle vorlegen zu müssen. Mit der populistischen Caller-Roaming-Tarifsenkung, die noch dazu falsch etikettiert war, wurden auch Kostenbewusstsein und Ökologiebewusstsein der EU-Büger verringert.

Und es könnte natürlich sein, dass solche Scherereien, wie die, die mir hier passiert sind, die "Rache" der Telefonieanbieter sind, dafür, dass sie nur wegen der EU-Werbung kostenwahrheitswidrige Tarifmodelle präsentieren müssen.

Das eingeblendete Euronews-Video zur Grazer Erklärung der EU-Umweltminister zum Klimaschutz erinnert mich an zusätzliches: die EU agiert völlig widersprüchlich, wenn sie einerseits durch Roaminggebührenabschaffung mehr Verkehr und mehr Umweltverschmutzung erzeugt, und andererseits dann Konferenzen (bei denen alle mit Verkehr und Umweltverschmutzung nach Graz anreisen müssen) abhält, um zu beklagen, dass viel zu viel Verkehr und viel zu viel Umweltverschmutzung existiere !

Artikel zur Grazer Klimaschutzerklärung schreiben:

"Darin werden die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission aufgefordert, möglichst rasch neue umweltfreundliche Verkehrsmaßnahmen zu ergreifen."

Interessanterweise wird das EU-Parlament, das mit der Roaminggebührenabschaffung umweltfeindliche Massnahmen gesetzt hat, die den Verkehr und die damit zusammenhängende Umweltverschmutzung erhöht hat, hier nicht (!!!) aufgefordert, umweltfreundliche Maßnahmen zu ergreifen.

Wohl, weil dann der Widerspruch zwischen verkehrserhöhender und umweltverschmutzender Caller-Roaminggebührenabschaffung durch das Parlament und den genau gegenläufigen Maßnahmen von Mitgliedsstaaten und Kommission allzu offensichtlich werden würde ....

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