Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit gerade die Frage der Homo-Ehe, also der völligen Gleichstellung homosexueller Ehen mit heterosexuellen Ehen.
http://derstandard.at/2000066167782/Verfassungsgericht-prueft-Eheoeffnung-fuer-Homosexuelle
Ein Knackpunkt, der heikel werden könnte in dieser Hinsicht (sachlich gerechtfertige Differenzierung oder nicht sachlich gerechtfertigte Differenzierung ?), ist das Adoptionsrecht, also die Frage, ob homosexuelle Paare genau dieselben Möglichkeiten zur Adoption haben sollen wie heterosexuelle.
Man kann durchaus argumentieren, dass Kinder im Entwicklungsprozess die Erfahrung der Unterschiedlichkeit der beiden Geschlechter brauchen, und dass das ein Argument gegen die Homo-Ehe (also gegen die vollständige Geleichstellung) ist.
Andererseits gibt es zahlreiche Scheidungen und (primär) Alleinerzieherinnen (weniger männliche Alleinerzieher), sodass man argumentieren kann, auch hier bestünde die Erfahrung der Unterschiedlichkeit der Geschlechter nicht.
Generell ist die Gleichstellung schon weit fortgeschritten.