Die Aufregung rund um Bundespräsident Van der Bellen und darum, dass er die Sperrzeit 23 Uhr um eine Stunde verletzt hatte, war groß. Seither hagelt es Rücktrittsforderungen, Vorwürfe der Heuchelei und Doppelmoral, populistische Scheissestürme (Shitstorms) von wegen "korrupte Eliten, die sich erlauben, was sie dem Volk verweigern" und so.

Aber dieses Überschreiten der Sperrstunde ist im Vergleich zu mir eine Kleinigkeit:

Die Hotels sollten eigentlich seit vielen Monaten einen Shutdown haben und zwar einen totalen.

Aber meine Situation war so: ich hatte keine Wohnung, sondern nur gemietete Lagerräumlichkeiten, und eigentlich hatte ich gehofft, dass die Regierung im Rahmen der Covid-19-Gesetze eine Regelung beschliessen würde, dass Nächtigungsverbote in Lagern für die Dauer der Corona-Krise zumindest für einen gewissen Personenkreis (Wohnungslose) aufgehoben werden, bzw. clausula-rebus-sic-stantibus-obsolet erklärt werden. (Bei Wegfall der Geschäftsgrundlagen werden Vertragsbestandteile aufgrund dieser solange-alles-so-bleibt-wies-ist-Klausel manchmal für ungültig erklärt, und die Corona-Krise ist so eine Krise, die derartige Obsoletheit verursachen kann).

Aber die Regierung hat nicht, sie hat Nächtigungsverbote in Lagern nicht für begrenzt ungültig erklärt. Und der Lagerverwalter drohte mir mit Vertragskündigung, falls ich Anzeichen zeigen würde, in dem von mir gemieteten Lager zu übernachten. (was er wahrscheinlich nicht getan hätte, wenn die Regierung diese Nächtigungsverbote in Lagerverträgen für obsolet erklärt hätte)

Sodass ich gezwungen war, mir irgendwas anderes zu suchen.

Und nach langem Suchen erschien mir ein Shutdown-Hotel als am geeignetsten: man kommt in einige Räumlichkeiten dieses Hotels, z.B. Gänge, rein, ohne Einbruch, ohne Schlösserknacken, ohne Gewalt, es sind auch keine "Eintritt verboten!"-Schilder da, kein Personal.

Es ist regengeschützt, das Gang-Licht leuchtet sowieso, und es ist angenehm warm, ohne dass ich irgendeine Heizung aufgedreht hätte.

Und so kam ich dazu, dieses Shutdown-Hotel als meinen mehr oder weniger fixen Übernachtungsplatz herzunehmen. Und das in Serie, über einen langen Zeitraum.

Ich beschädige nichts, ich nehme nichts weg, außer ein bisschen Stromverbrauch, ich verursache keinen Schaden, und meistens bin ich völlig alleine, sodass auch kein Ansteckungsrisiko besteht, und die Virenverbreitungsgefahr minimal ist.

Um den geringfügigen Stromverbrauch, den ich verursache zu kompensieren, plane ich, dem Hotel über einen Strohmann (einen Rechtsanwalt oder Notar) einen Betrag zukommen zu lassen, der den geschätzten Betrag um ein Vielfaches übersteigt. AUßerdem steht dem Strommehrverbrauch auch eine Stromersparnis durch mich gegenüber, weil ich manchmal überflüssiges Licht abschalte, das ich vorfinde.

Ob das Ganze legal ist oder nicht, weiss ich ehrlich gesagt nicht, aber eine gewisse Nähe zur Illegalität hat es schon. Hausfriedensbruch käme vielleicht in Betracht, aber kann man den Hausfrieden brechen, wenn niemand da ist, und niemand bemerkt, dass der "Hausfrieden" gebrochen wurde ?

Aber wie gesagt: wenn ich durch die Unterlassung der Regierung, Nächtigungsverbote in Lagerverträgen zeitlich und personenkreismäßig für obsolet zu erklären, nicht dazu gezwungen gewesen wäre, dann hätte ich das gar nicht gemacht.

Sodass, falls ich eine Strafe bekommen sollte (oder der Hotelier für mich) versuchen werden, diese Strafe wegen der unterlassenen Obsoleterklärung durch die Regierung an die Republik Österreich weiterzuleiten.

Auf jeden Fall geht das über mehrere Wochen und Monate, nicht nur über eine Stunde, wie das bei Bundespräsidenten zu einem Mega-Skandal hochstilisiert wurde, auf eine Art und Weise, wie das nur mehr lächerlich ist.

Die österreichische Medien- und Politszene macht in diesem Zusammenhang für mich irgendwie den Eindruck eines Irrenhauses und die Bürger und Blogger vielfach auch.

Aber okay, ich bin ja eine Randexistenz, ein möglicherweise verrückter Obdachloser, der in seinem möglichen Delirium tremens möglicherweise nur träumt, die Medien und die rechtspopulistischen Partei hätten um diese Van der Bellen´sche Kleinigkeit der einstündigen Sperrzeitüberschreitung einen derartigen Krawall gemacht.

https://www.krone.at/2160035

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Monatelanges Nächtigen im Shutdown-Hotel-Stiegenhaus: legal grenzwertig, aber unvermeidlich, wenn die Regierung versagt und Nächtigungsverbote in Lagerverträgen nicht corona-bedingt für eine gewisse Zeit und einen gewissen Personenkreis für obsolet erklärt.

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Die Boulevard-Presse und Rechtspopulisten haben wieder irgendeine Kleinigkeit gefunden, um zu skandalisieren und ihr "Korrupte Eliten erlauben sich selber, was sie dem Volk verweigern"-Blabla abzuziehen, dabei liegen die Fakten völlig anders. Leute aus dem Volk wie ich leben monatelang grenzlegal im Shutdown-Hotel, und überschreiten die Sperrzeit nicht nur um eine Stunde, so wie der Bundespräsident. Und ich habe in den letzten 10 Tagen ca. 30 Fälle von Leuten erlebt, die genauso wie der Bundespräsident die 23-Uhr-Sperrzeitregelung verletzten.

Hier der Wortlaut des §109 StGB:

"Hausfriedensbruch § 109.

(1) Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des in seinen Rechten Verletzten zu verfolgen.

(3) Wer auf die im Abs. 1 geschilderte Weise in ein Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dient, oder in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum eindringt, wobei

1. er gegen eine dort befindliche Person oder Sache Gewalt zu üben beabsichtigt,

2. er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern, oder

3.das Eindringen mehrerer Personen erzwungen wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen."

Laut Covid-19-Lockerungsgesetz gilt für Beherberungsbetriebe folgendes:

"Beherbergungsbetriebe

§ 7. (1) Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Erholung und Freizeitgestaltung ist untersagt.

(2) Beherbergungsbetriebe sind Unterkunftsstätten, die unter der Leitung oder Aufsicht des Unterkunftgebers oder eines von diesem Beauftragten stehen und zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Unterbringung von Gästen zu vorübergehendem Aufenthalt bestimmt sind. Beaufsichtigte Camping- oder Wohnwagenplätze, sofern es sich dabei nicht um Dauerstellplätze handelt, sowie Schutzhütten und Kabinenschiffe gelten als Beherbergungsbetriebe.

(3) Abs. 1 gilt nicht für Beherbergungen

1. von Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits in Beherbergung befinden, für die im Vorfeld mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarte Dauer der Beherbergung,

2. zum Zweck der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen,

3. aus beruflichen Gründen,

4. zu Ausbildungszwecken,

5. zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses,

6. von Rehabilitationspatienten in einer Rehabilitationseinrichtung und Kurgästen in einer Kuranstalt gemäß § 42a KAKuG, BGBl. Nr. 1/1957, die als Beherbergungsbetriebe mit angeschlossenem Ambulatorium gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 KAKuG organisiert sind, sowie deren Begleitpersonen,

7. von Schülern zum Zwecke des Schulbesuchs (Internate, Lehrlingswohnheime).

(4) Abs. 1 gilt nicht für gastronomische Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben zur Verabreichung von Speisen und zum Ausschank von Getränken. § 6 Abs. 2 bis 10 gilt."

Für mich scheint entweder das Verbot oder die Erlaubnis wegen 5./dringendes Wohnbedürfnnis zu gelten.

Was auch in frage kommt, ist StGB §132 (1)

"Entziehung von Energie

§ 132. (1) Wer mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, aus einer Anlage, die der Gewinnung, Umformung, Zuführung oder Speicherung von Energie dient, Energie entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer Energie entzieht, deren Wert 5 000 Euro übersteigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer Energie im Wert von mehr als 300 000 Euro entzieht, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen."

Das Problematische am Fall Van der Bellen wäre, wenn Strafverfolgung eines Bundespräsidenten nur mit Zustimmung der Bundesversammlung möglich wäre.

Was man als monarchistisches Relikt sehen kann, das abgeschafft gehört.

Zur Sperrstundenverletzung des BP und zu Italien:

https://www.fischundfleisch.com/dieter-knoflach/verdient-van-der-bellen-preis-fuer-unkonventionelle-verbesserung-der-beziehungen-zu-italien-64927

Weitere Fakten: der Bundespräsident gehört einkommensmäßig gar nicht zur "Elite", wie die Rechtspopulisten behaupten, viele Generaldirektoren verdienen das Zahnfache oder mehr, die Bonuszahlungen, oft auch bei Verlusten oder unterdurchschnittlichem Geschäftserfolg noch gar nicht mitgerechnet.

Wenn Unternehmer die Gesetze brechen und Strafe zahlen, findet man das ganz normal und es steht nicht in den Zeitungen.

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Spinnchen

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