Es scheinen gute Zeiten für Religionenkritiker zu sein, egal, ob Islamkritiker oder Katholizismuskritiker: in einer Volkabstimmung sprach sich die Bevölkerung Irlands mit großer Mehrheit von 66% für eine Aufhebung des Blasphemieverbots aus.

Diesem Blasphemieverbot entspricht in Österreich das Verbot der Herabwürdigung religiöser Lehren, §188 StGB.

Zitat: "Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Auch dieses Gesetz erscheint zumindest korrekturbedürftig.

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