Der Fall rund um den Überfall auf mich vor fast drei Jahren nimmt eine neue Wendung: es ist ein Video aufgetaucht, in dem die Täterin behauptet, dass die Diagnosen, die ihr eine psychische Krankheit attestieren, allesamt falsch und lächerlich sind.
Jetzt sieht das so aus:
Nach der Kopftuchpflicht-Fatwa des Muftis der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) im Frühjahr 2017 erkannte die Attentäterin, die nicht nur mich, sondern auch einen Krankenhauspfleger und einen Polizisten überfiel, offenbar, dass sie diese falsche Diagnose brauchen kann, um eine Ausrede zu haben, kein Kopftuch tragen zu müssen.
Und in weiterer Folge erkannte sie wohl, dass sie dieselbe Falschdiagnose als Ausrede auch für Überfälle und Verbrechen wie im Spätsommer/Herbst 2017 nutzen kann.
Es ist schwer zu sagen, ob sie dieselben Überfälle und Raubüberfallsversuche begangen hätte, wenn es die Kopftuchpflicht-Fatwa der IGGÖ nicht gegeben hätte, aber es erscheint wenigstens unplausibel. Auf jeden Fall war sie vor der Kopftuchpflicht-Fatwa nie kriminell geworden, danach schon. Es wurde zwar nach den Protesten die Publikation der Kopftuchpflicht-Fatwa zurückgezogen, aber nicht der Inhalt.
Das wäre wieder ein Beispiel, dass überstrenge religiöse Moral oft zu Scheinerfüllung oder zu Umgehung mitsamt Lügen, Betrügereien und Täuschung führen kann (was u.U. auch strafrechtliche Delikte sind). So ähnlich wie das Selbstmord-Verbot im Katholizismus des 19. Jahrhunderts zu Korruption und Falschgutachten durch Ärzte und Leichenbeschauer führte, damit Selbstmörder im Familiengrab im katholischen Friedhof trotz katholischen Verbots beerdigt werden können.
Unbekannt / Screenshot https://www.derstandard.at/story/2000062254619/spoe-plakatiert-slogan-holen-sie-sich-was-ihnen-zusteht
Der frühere Kanzler Kern (SPÖ) und die frühere Gesundsheitsministerin und heutige SPÖ-Parteivorsitzende Rendi-Wagner bei der Präsentation des "Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!"-Plakats, das heute durch meinen Fall eine neue Bedeutung gekommt.
Das man nicht nur als Aufforderung für Kleinkriminelle sehen kann, so wie Ex-NEOS-Chef Strolz meinte, sondern auch als "Holen Sie sich die Freiheit, kein islamisches Kopftuch tragen zu müssen, wie vom Mufti vorgeschrieben, notfalls auch durch Lügen, Täuschung, Irreführung der Ermittlungsbehörden und Falschdiagnosen!"
Gleichzeitig zum 2017-Wahlkampf fanden auch die Überfälle meiner Attentäterin statt. Man kann vermuten, dass die Plakate sie "inspirierten".
Der Koran ruft sogar zum Lügen und Täuschen auf, in den Taqiyya-Suren, in dem es darum geht, ob Muslime speziell in Zeiten des Dschihad, des islamischen heiligen Kriegs, lügen, betrügen und täuschen dürfen, oft auch, um das eigene Leben angeblich oder wirklich zu retten.
Siehe auch:
(Dieser Blog von mir ist vom Winter 2016/2017, nur wenige Monate vor der Kopftuchpflicht-Fatwa des Muftis der IGGÖ, geradezu prophetisch, könnte man sagen)
In der islamischen Propaganda sieht das mit dem islamischen Kopftuch immer so super und die Musliminnen immer so glücklich aus, zum Kopftuch gezwungen zu werden: hier ein Youtube-Video zur Samarkand-Wicklung.
Die Wahrheit, dass Kopftuchpflicht-Fatwas zu Falschgutachten, Umgehung und Kriminalität führen, wird in diesen islamischen Propaganda-Videos, in denen alles zuckerlsüss aussieht, natürlich vertuscht.
Der "Sinn" des islamischen Kopftuchs, des Hijab und ähnlicher Kelidungsstücke ist aus Sicht des Koran, die sexuelle Erregung der Männer und sexuelle Belästigung bzw. Vergewaltigung zu verhindern; es ist aber sehr fraglich, ob das tatsächlich gelingt, denn man kann diese Verbote umgehen, durch Hüftgürtel, der das weibliche Becken betont, durch Wimpertusche und durch Lippenstift.
(Artikel zu 20-jähriger Haftstrafe für Frauen im Iran für das Nichttragen eines Kopftuchs)
P.S.: dass dieser Fall nach fast drei Jahren eine neue Wendung nimmt, zeigt auch, wie fragwürdig die Schnellschüsse und Schuldzuweisungen von Politikern, Politikerinnen und Medien (z.B. wenige Stunden nach dem Terrorakt von Hanau) sind, gerade in Sachen psychischer Krankheit und angeblicher Unzurechnungsfähigkeit.