Ist Anti-FPÖ-Plattform klassische SPÖ-Politik oder nicht ?

https://www.profil.at/oesterreich/gabriel-lansky-anti-fpoe-plattform-8222011

Es ist eigentlich genau dasselbe Thema wie immer in den letzten 31 Jahren: wenn die FPÖ von der Regierungsbeteiligung ausgeschlossen ist, dann bedeutet das praktisch eine Regierungsbeteiligungsgarantie und eine Unabwählbarkeit für die SPÖ. Anders gesagt: wenn die FPÖ von Regierungsbeteiligung ausgeschlossen ist, sei es nun durch EU-Sanktionen oder Anti-FPÖ-Plattformen, oder Medien oder Anti-Schwarz-Blau-Demos oder was auch immer, dann kann die SPÖ so korrupt und fehlerhaft sein, wie sie will, sie ist praktisch immer in der Regierung, und da sie meisten knapp stimmenstärker als die ÖVP war, auch automatisch Kanzlerpartei.

An und für sich ist es ja ein Verstoss gegen demokratische Prinzipien: angenommen, die FPÖ sei rechtsextrem und nationalsozialistisch, dann dürfte sie gar nicht zur Kandidatur zugelassen werden, womit sich dann die Frage der Regierungsbeteiligung gar nicht stellt.

Aber zu argumentieren, die FPÖ sei demokratisch, also dürfe sie ins Parlament einziehen, gleichzeitig sei die FPÖ undemokratisch, also dürfe sie nicht regieren, ist ein Widerspruch in sich.

Auch juristisch ergeben sich zahlreiche Probleme:

Eine Anti-FPÖ-Plattform, deren Ziel die Nichtregierungsbeteiligung der FPÖ und damit die praktisch die Regierungsbeteiligungsgarantie der SPÖ ist, ist in einem derartig nahen Verhältnis zur SPÖ, dass sich die Frage stellt, ob sie nach Parteiengesetz und ähnlichen Gesetzen als Vorfeldorganisation, als "nahestehende Organisation" einzustufen ist.

Aber wie man an den Bundespräsidentschaftswahlen gesehen, bei denen der §263 "Täuschung bei einer Wahl" nicht angewendet wurde, sind die Gesetze im von Machtpolitik geprägten Österreich sowieso ziemlich egal bzw. scheinen es zu sein.

Österreichisches Parteiengesetz:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007889

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pirandello

pirandello bewertete diesen Eintrag 10.07.2017 14:31:50

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