Die Debatte rund um das islamische Kopftuch sei reine Symbolpolitik ohne Substanz, so eine These in Zusammenhang mit den jüngsten Kopftuchverboten und Kopftuchdebatten.
Das kommt immer darauf an, wie man diskutiert und was man diskutiert.
Das islamische Kopftuch ist nicht nur ein Stück Stoff, sondern es ist eng verflochten mit Koranstellen und Koraninterpretationen.
Laut einer Interpretation des Koran gehe es darum, den Schmuck der Frauen zu verhüllen, um die Männer nicht in sexuelle Erregung zu bringen.
Ob dabei in der Tat das Kopfhaar gemeint war (das ich als Mann eigentlich ziemlich unerotisch finde) oder das Schamhaar, möchte ich einmal dahingestellt lassen.
Ich möchte auf einen anderen Aspekt des Koran bzw. der gängigen Koraninterpretationen eingehen, und das sind die asymmetrischen Beziehungsverbote und Heiratsverbote: ein männlicher Moslem darf eine Nicht-Muslima heiraten, während eine Muslima keinen Nicht-Moslem heiraten darf oder eine Beziehung mit ihm eingehen darf.
Diese asymmetrischen Beziehungsverbote heissen in der Expertensprache asymetrische Endogamie:
Was die Ehe eines muslimischen Mannes mit einer jüdischen oder christlichen Frau betrifft, so spricht Sure 5,5 eine klare Erlaubnis aus: "Heute sind euch erlaubt […] die ehrbaren gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen derer, die vor euch die Schrift erhalten haben, wenn ihr ihnen ihren Lohn gegeben habt, ehrbar seid, keine Unzucht treibt und keine Liebschaften unterhaltet."
Das Verbot der Ehe oder Beziehung einer Muslima mit einem Nicht-Moslem (insbesondere mit einem männlichen Juden oder einem männlichen Christen, denn genau diese beiden waren die hauptsächlichen Alternativen zur zeit, als der Koran geschrieben wurde) leitet sich aus Sure 60,10 ab:
"O ihr, die ihr glaubt, wenn zu euch gläubige Frauen kommen, die ausgewandert sind, so prüfet sie. Gott kennt ihren Glauben sehr wohl. Wenn ihr sie als gläubige Frauen erkannt habt, so lasset sie nicht zu den Ungläubigen zurückkehren. Weder sind sie ihnen erlaubt, noch jene diesen Frauen."
Noch schärfer Sure 2,221: "Und gebt nicht (gläubige Frauen) an heidnische Männer in die Ehe, solange diese nicht gläubig werden!"
Damit verbunden ist eine Art Konversionszwang: um dem sogenannten "Ehrenmord" zu entgehen, muss der in eine Muslima verliebte Dimmi-Mann (Dimmi sind nicht-islamische Monotheisten, wie beispielsweise Juden oder Christen) zum Islam konvertieren, was insofern relativ einfach ist, als eben sowohl Judentum als auch Christentum als auch Islam monotheistische Religionen sind, die an einen einzigen Gott glauben. Das erleichtert Konversionen.
Die Alternative zum sogenannten "Ehrenmord" ist also die Konversion des jüdischen oder christlichen Mannes zum Islam. Der Hintergrund ist der expansive Charakter des Islam: dieser Expansionismus nutzt die religionsübergreifende Liebe, um Konversionen zugunsten des Islam zu erzwingen, und zwar mithilfe des angedrohten sogenannten "Ehrenmordes".
Der Islam ist so gesehen eine Religion, die nicht auf Koexistenz abzielt, nicht auf religiöse Vielfalt, sondern auf einen islamischen Endsieg. Ein weiterer Aspekt dieses Expansionismus ist der sogenannte Geburtendschihad: in zahlreichen Staaten und Kulturen haben Muslime die mit Abstand höchsten Wachstumsraten, was zu einer Islamisierung zahlreicher Staaten führt. Ein für Österreich ganz nahe liegendes Beispiel ist Bosnien-Herzegowina, mit dem Österreich auch historisch verbunden ist, insofern, als die österreichisch-ungarische Monarchie eine ganz kurz Zeit lang auch Bosnien-Herzegowina umfasste. Jedenfalls in Bosnien wurde eine frühere christliche Mehrheit (32% Serben und 21% Kroaten zum Zeitpunkt des Abschlusses des Dayton-Vertrags 1995) seither wegen des islamischen Geburtendschihads zu einem mehrheitlich muslimischen Staat. Heute existiert die frühere serbisch-kroatische Mehrheit nicht mehr. Und eben deswegen die Abspaltungstendenzen insbesondere der bosnischen Serben. Da Bosnien traditionell eine Kulturengrenze ist (schon eine Grenze zwischen weströmischem und oströmischen Reich), sind Bosnienfragen Sprengstoff für die internationalen Großmächte, insbesondere USA, GB, F, Russland, Türkei und Saudi-Arabien, die alle Mitspieler im Bosnien-Konflikt waren und sind. Eine Revision des Dayton-Vertrag erscheint möglicherweise nötig, würde aber andererseits die hinter dem Dayton-Vertrag stehenden Großmächte (damit auch USA und EU) desavouieren.
Für mich als nicht-muslimischer Mann, der muslimische Frauen oft sehr sexy findet, ist das islamische Kopftuch auch ein Warnsignal:
Die Botschaft, die das islamische Kopftuch einer Muslima mir gegenüber ausspricht, ist:
"Bagger mich nicht an, sprich mich nicht an, rühr mich nicht an, geh mir aus dem Weg, völlig egal, wie sexy Du mich findest, weil wenn Du eine Beziehung mit mir eingehst, dann könnten entweder Du oder ich Opfer eines islamischen, koranbedingten Ehrenmordes werden".
Eine Morddrohung, klar und offen ausgesprochen, kann man als immer noch besser betrachten, als einen überraschend und ohne Vorwarnung ausgeführten Mord.
Diese islamischen "Ehrenmorde" leiten sich aus dem Koran ab, bzw. aus Koraninterpretationen, nämlich aus den Stellen: "Lasst die gläubigen Frauen nicht zu den Ungläubigen gehen".
Und da das islamische Kopftuch anders als die jüdische Kippa und anders als das christliche Umhängekreuz auch mit Heiratsverboten und Beziehungsverboten zusammenhängt oder potenziell zusammenhängt und auch in der Folge potenziell mit sogenannten "Ehrenmorden", ist es eben kein normales religiöses Symbol wie andere religiöse Symbole auch.
So gesehen hat Justizstaatssekretärin Edtstadler in der Debatte rund um eine Ausweitung von Kopftuchverboten wahrscheinlich recht (im Gegensatz zu dem, was Verfassungsdienst und diverse Verfassungsexperten meinen), wenn sie meint, dass das Verbot des islamischen Kopftuchs alleine ohne gleichzeitiges Verbot anderer religiöser Symbole verfassungskonform ist.
? oevp, Republik Österreich ? https://www.bundeskanzleramt.gv.at/staatssekretarinnen-und-staatssekretare
Justizstaatssekretärin Edtstadler
Die implizite Morddrohung, die sich sich aus der Kombination von islamischen Kopftuch, assymmetrischen Beziehungsverboten im Koran, und koranbedingten oder koraninterpretationsbedingten Ehrenmorden ergibt, kann man auch als "Gefährliche Drohung" im Sinne des österreichischen StGB sehen, und alleine schon als solche gesetzwidrig.
Solange die sehr oberflächlichen Debatten, die letztlich immer nur harmlose Teilaspekte diskutieren, nie in den Kern der Sache hineingehen, kann ich die Medien und Debatten einfach nicht ernstnehmen.
Das soll jetzt kein Argument für ein Kopftuchverbot sein, weil ich wie gesagt eine offene Morddrohung immer noch für besser halte als einen überraschend ausgeführten Mord.
Anders gesagt: ähnlich wie die Schweizer Minarettverbote und die Debatte darum, ähnlich wie die Kärntner Bauordnung unter Jörg Haider mit ihren Einschränkungen ist auch die Kopftuchdebatte eine Art und Weise der oberflächlichen Symboldiskussion, weil man den Kern der Sache in unserer politisch überkorrekten Welt wohl gar nicht mehr diskutieren kann.
Die viel wichtigere Frage als die Kopftuchfrage wäre die "Ehrenmord"-Frage.
Wer so wie ich argumentiert, läuft viel zu leicht Gefahr, beschuldigt zu werden, die Religionsfreiheit als solche angreifen zu wollen. Und genau deswegen vertritt niemand eine solche Position.
Ich persönlich hätte auch kein Problem damit, wenn alle personengebundenen religiösen Symbole in gewissen Bereichen verboten wären. Ich habe früher Umhängekreuze getragen, trage sie aber heute nicht mehr.
Wenn es gesellschaftlichen Bedarf nach einer sogenannten "Gleichbehandlung aller Religionen" gibt, dann soll mir das auf diese Art und Weise auch recht sein.