Vor der Wahl hatte Finanzminister Brunner (ÖVP) ein Budgetdefizit von 2.5% (also innerhalb des laut Maastricht-Vertrages erlaubtem Rahmen von bis zu 3% des BIP) prognostiziert und veranschlagt. Nun, nur wenige Tage nach der Wahl und wenige Wochen, nachdem Brunner zum EU-Kommissär für Migrationsfragen gemacht worden war, kommt heraus, dass das Budgetdefizit einiges höher ist, ca. 3.3%, also außerhalb des laut Maastricht-Vertrages erlaubten Rahmens.
So kurios und verrückt, wie die österreichische Demokratie eben ist, ist die ÖVP unverzichtbar für Regierungsbildungen, völlig egal, was ist, alleine schon deswegen, weil die einzige mehrheitsfähige Alternative zu einer ÖVP-Regierungsbeteiligung eine rot-blaue Koalition wäre, die aber wegen des SPÖ-Bundesparteitagsbeschlusses 2004/2014, auf keine Ebene mit der FPÖ zu koalieren, ausgeschlossen ist.
Was sollte man nun mit dieser Situation machen ? Sollte Brunner wegen der stark nach Schwindeleien aussehenden Budgettricksereien zurücktreten als EU-Migrationskommissär ? Soll er zurücktreten müssen ?
Es stellt sich auch die Frage, ob das eine Straftat sein könnte, nämlich eine Verletzung von §263 StGB "Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung"
"Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung
§ 263.
(1)Wer durch Täuschung über Tatsachen bewirkt oder zu bewirken versucht, daß ein anderer bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen eine ungültige Stimme abgibt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2)Ebenso ist zu bestrafen, wer durch Täuschung über einen die Durchführung der Wahl oder Volksabstimmung betreffenden Umstand bewirkt oder zu bewirken versucht, daß ein anderer die Stimmabgabe unterläßt."
Andererseits haben diese nachträglichen Budgetdefizitkorrekturen vielleicht den Vorteil, dass sie bewirken könnten, dass so manche Parteien aus ihren oftmals populistischen Wahlkampfversprechen aussteigen können.
Nach der clausula rebus sic stantibus-Methode.