Ich bin gerade auf der Wohnungssuche. Und dabei stolperte ich über Formen des möglichen Betruges bei der angeblichen Wohnungsvermittlung, bei denen Angabe von Falschnamen ein Rolle spielen könnte.
Es fing schon damit an, dass Inserentenname/Inserentinnenname und Name dessen, der danach die Anfragen beantwortete und sich als Besitzer des zu vermietenden Objekts angab, nicht identisch waren und dass alle bisherigen Kontakte über EMail oder Internet-Annoncen erfolgten, sodass keine Sicherheit über die wirkliche Identität herrscht.
Es wurde zwar ein gescanntes Ausweisdokument als Attachment mitgeschickt, aber da man das Gesicht dessen, der mailt, nicht sehen kann, ist ungewiss, ob das Foto im gescannten und geschickten Ausweis mit dem Sender der EMails identisch ist.
Auch sonstige Vorgangsweisen waren irgendwie dubios: obwohl die Annonce nicht auf Airbnb erfolgte, sollte die Zahlung über Airbnb erfolgen.
Die Annonce, auf die ich reagiert hatte, wurde kurz danach zurückgezogen, was eigentlich unüblich ist; und auf einer anderen Wohnungsvermittlungsplattform tauchte dieselbe Wohnung mit denselben Fotos, aber einer anderen, völlig neuen Inserentin, bzw. angeblicher Inserentin wieder auf.
Ich konnte irgendwie nicht anders, als hier einen Betrug für möglich zu halten, für den auch einige weitere Details sprachen.
Es geht hier nicht um Äußerungen in irgendeinem Politik-Forum, die man so oder so sehen kann, die man als gröbliche Verharmlosung von NS-Verbrechen sehen kann.
Sondern es geht um Wohnungsvermittlung und Zahlung von mehreren Tausend Euro an angeblichen Mietvorauszahlungen und Kautionen.
Auf eine gewisse Weise ist das möglicherweise ein dringenderer Fall für die Klarnamenspflicht oder ähnliches als die sogenannte "Hassrede". Eine Klarnamenspflicht oder Schritte in diese Richtung würden viele Betrugsformen schon im Vorfeld, schon bei der Betrugsanbahnung sozusagen als "Preventive Policing" bekämpfen, und nicht erst hinterher - oft erfolglos - versuchen, den bereits erfolgten Betrug wieder rückgängig zu machen.
Allerdings ist das Thema der Internet-"Hassrede" in aller Munde, während der Betrug bei der angeblichen oder wirklichen Wohnungsvermittlung für die Politik kein so großes Thema zu sein scheint, obwohl Klarnamenspflicht oder Schritte dorthin in beiden Fällen positiv sein könnten.
Der Grundbuchsauszug scheint nach erstem Drüberfliegen meine These zu bestätigen, dass hier Betrugsabsicht vorliegen könnte, und wenn es Klarnamenspflicht bei Wohnungsanbietern und Interessenten oder andere gleichwertige Kommunikationspflichten gäbe, dann könnte ich die Interessenten der anderen Annonce informieren über die Widersprüche und Ungereimtheiten, aber da alles anonym läuft und sowohl angeblicher Wohnungsanbieter und Wohnungsinteressent Falschnamen angeben können oder anonym kommunzieren könne, kann man gar nicht warnen, und den Interessenten Betrugsindizien zuschicken.
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Betrugsformen durch Anonymität im Internet, z.B. bei der angeblichen Wohnungsvermittlung: für die Politik kein Thema, weil nicht mit "rechter Hassrede" verbunden ?
https://netzpolitik.org/2018/oesterreich-plant-klarnamenspflicht-fuer-online-plattformen/
Im jahr 1956 schrieb der Science Fiction-Autor Philip K. Dick den Roman "Minority Report", der so ca. im Jahr 2000 mit Tom Cruise und Max von Sydow verfilmt wurde.
Eine wesentliche Rolle dabei spielen die "Precogs", eine Gruppe von drei Mutanten, die Verbrechen vorhersehen können, und aufgrund deren Vorhersagen die Polizei präventiv tätig wird.
Spannend sind die Fälle, in denen die drei nicht einer Meinung sind, sondern der dritte im gegensatz zu den beiden Anderen einen Minority Report, einen Minderheitenbericht herausgibt, weil er im Unterschied zu den beiden Anderen die Zukunft anders sieht als die beiden Anderen.
Im mehr oder weniger blinden vertrauen auf den Mehrheitsbericht ergreift die Polizei oft drastische Maßnahmen, die sich manchmal - wenn der Minority Bericht sich doch als wahr herausstellt - als überschiessen dund als das eigentlich Verbrechen herausstellen.
Der Roman, bzw. der Film ist eine gute Warnung, wohin sich Preventive Policing im Extremfall entwickeln kann, aber ich möchte betonen, dass in vielen weniger drastischen Fällen Preventive Policing durchaus sehr positive Folgen haben kann.
Bei Preventive Policing geht es nicht nur um einen Verdacht gegenüber einem mutmaßlichen zukünftigen Täter (der in der Tat mit der rechtsstaatlichen Unschuldsmvermutung in Konflikt kommen kann), sondern es ghet bei vielen varianten von Preventive Policing auch um Opferschutz oder Objektschutz (z.B. von Häusern oder Strassenzügen) vor Wiederholungstätern.
Siehe auch: