Loacker-Falschmeldeaktion offensichtlich hackerethisch in Ordnung

Der NEOS-Abgeordnete Loacker hatte das digitale Amt ausgetestet und eine Wohnsitzmeldung mit dem Wirtschaftsministerium als Wohnsitz abgegeben und war damit offensichtlich kurz danach an die Medien gegangen.

Strafrechtlich mag das illegal sein, aber hackerethisch ist das offensichtlich in Ordnung.

Laut Hackerethik dürfen Hacker Sicherheitslücken von IT-Systemen austesten, aber sie müssen erfolgreiche Hacking-Aktionen schnell und vollständig transparent machen ("fast and complete reporting" ).

Ob's in diesem Fall besonderen Sinn macht in Hinsicht auf Systemverbesserungen, ist fraglich. Ob man technische Systeme so ausgestalten kann, dass sie alle offensichtlich unsinnige Meldungen erkennen können, ist fraglich.

Und es besteht dann immer auch die Gefahr des Overblocking, dass technische Systeme auch richtige Meldungen blockieren und nicht zulassen, weil sie fälschlichereise glauben, es seien unplausible Meldungen.

Aber wie gesagt: die Hackerethik bedeutet im Kern: Eindringen in Computersysteme, um Schwachstellen aufzuzeigen, ist zwar strafrechtlich ein Delikt, aber hackerethisch in Ordnung, solange schnell genug eine vollständige Publikation erfolgt.

https://www.oe24.at/oesterreich/politik/Nach-Einzug-ins-VP-Ministerium-Schramboeck-zeigt-Neos-Abgeordneten-an/374007655

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