Allzuviele hier meinen, die "Meinungsfreiheit" würde jede Art der Äußerung erlauben, auch rassistische, rufschädigende Äußerungen, die gegen das Verhetzungsgesetz oder gegen das Verbot der üblen Nachrede und der Geschäftsschädigung und noch anderer verstossen.
Allzuviele hier meinen, "Meinungsfreiheit" würde bedeuten, man dürfe die Meinung haben, gewisse Lügen sollten die Wahrheit sein, und die weiters die Meinung haben, daraus dürfe man ableiten, dass man diese Lügen eben deswegen auch verbreiten dürfe.
Im erstinstanzlichen Urteil des Maurer-gegen-Craftbeer-Shop-Besitzer-Urteils wurde festgehalten, dass für Blogger eine Art von journalistische Sorgfaltspflicht gilt.
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Danke!
Nach dem selben Grundsatz müsste man wohl zahlreiche FUF-Blogger zu hohen Geldstrafen verurteilen, weil sie häufig und häufig auch wiederholt Dinge veröffentlichen, die unwahr, extrem verzerrt, manipulativ und extrem selektiv sind.
Generell scheint sich FUF als das Hauptmedium der "Lügenpresse" herauszustellen. Der Anteil an FakeNews und faustdicken Lügen bei Blogs und Kommentaren ist bei FUF höher als bei jedem Mainstream-Medium.
Damit stellt sich die Frage, ob FUF ein anderes Regelwerk braucht.
Weit verbreitet sind Lügen bei Usern, die Nickname verwenden und anonym posten, die daher auch kaum rückverfolgbar und ausfindig machbar sind und in weiterer Folge kaum klagbar. Aber auch unter Usern mit Klarnamen sind Lügen oft zumindest in der Nähe der Gesetzesverletzung häufig zu finden. Ein Grund dafür dürfte sein, dass im Internet sehr viele Gesetzesverletzungen erfolgen, sodass Gerichte und Ermittlungsapparat mit dem Verfolgen gar nicht nachkommen würden. Das läuft indirekt auf eine Art Legalisierung von Verhetzung, Rufschädigung, übler Nachrede oder Geschäftsschädigung hinaus.
Auch häufig ist es, den Ruf von jemandem zu schädigen, indem man ihn erstens blockt und ihn danach zweitens disst und ihm Vorwürfe macht, die er wegen der Blockade nicht mehr beantworten kann. Dadurch (durch die Nicht-Verteidigung) entsteht der Eindruck, die Vorwürfe würden stimmen; allerdings wissen die Leser meist nicht, dass der Betreffende geblockt ist und sich gar nicht antworten kann. Der Fehlschluss, er würde nicht antworten, weil die Vorwürfe gegen ihn stimmen würden, ist daher sehr naheliegend.