Die Bundesregierung hat beschlossen, eine Maskenpflicht auch für Autos einzuführen, denn durch das Gebläse - entweder zur Motorkühlung oder zur Belüftung des Passagierraumes - tragen Autos zur Verbreitung der Covid-19-Seuche bei und sind daher ein extremes Risiko für die Volksgesundheit.
Die Automaske ist vorne am Auto anzubringen, Träger, Klebstoff oder Befestigung der Automaske darf auch seitlich angebracht werden.
Als Beispiel für die korrekte Automaske präsentierte die Bundesregierung folgendes Foto:
D.K.
Wer diesem Gesetzesbeschluss entgegenhandelt und mit einem unmaskierten Auto fährt und dabei von der Exekutive erwischt wird, kann mit Strafe bis zu 3800 Euro oder wahlweise Haftstrafe von bis zu einem halben Jahr bestraft werden.
Über die genaue Höhe der Strafe bei Verletzung der Automaskenpflicht entscheiden Gerichte je nach Einzelfall.