Im Anschluss an den Wochenrückblick möchte ich eine Debatte anstossen, inwieweit das Medienrecht für Großpublizisten (Verlage, Zeitungen, etc.) gemacht ist, und ob nicht-kommerzielle Veröffentlicher davon ausgenommen werden sollen.
Eine pragmatische Vorgehensweise wäre, dass einnahmenlose Publizisten von der Zahlung für Fotorechte ausgenommen werden, bzw. dass Fotorechtezahlungen maximal die Höhe der Einnahmen durch die Publikation betragen sollen.
Die Piratenpartei, bei allen Fehlern, die sie gehabt haben mochte, hatte mit ihrer Kritik an manchen Regelungen des Medienrechts nicht völlig unrecht.
Als nicht-kommerzieller Publizist kann man viele Dinge gar nicht erklären, wenn man nur auf rechtefreie Fotos oder Grafiken zurückgreifen kann.
Und Bilder zur Illustration gehören längst schon zur Normalität des Medienkonsums. Fernsehen und Zeitungen mit vielen Bildern prägen das Konsumverhalten und die Erwartungen der Medienkonsumenten.
So gesehen ist das Medienrecht ein Mittel, um ein Macht- und Marktkartell der Großpublizisten aufrechtzuerhalten. Es stellt sich die Frage, ob diese Großpublizisten wegen der marktbeherrschenden Stellung nicht schon längst hätten zerschlagen werden sollen, weil sie eine Verletzung des Wettbewerbsrecht darstellen.