Wir einfachen Bürger und Bürgerinnen müssen ja brav sein und alle Regeln einhalten, von Maskenpflicht über Abstandsregel bis hin zu Gruppenbildungsverboten.
Aber scheinbar gibt es, was die Einhaltung der Notwendigkeiten der Seucheneindämmung betrifft, da so ein paar Unterschiede.
Wegen shutdownbedingtem Ersatzteilmangel hatte ich nun schon vorgestern eine Fahrradpanne, und zwar genau vor dem Ministeriengebäude Stubenring, in dem drei Ministerien angesiedelt sind, das Ministerium für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen, das Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Und nachdem ich mich abgestiegen war und mich auf eine Parkbank gesetzt hatte, um zu grübeln, was ich mit dem kaputten Fahrrad nun mache auf halber Strecke, schweift mein Blick ab auf das Ministeriengebäude, und dort sehe ich das:
D.K.
eine vermutliche Corona-Party von Ministeriumsmitarbeitern (wenn man davon ausgeht, dass es sich nicht um eine vertragliche Räumeüberlassung handelt; allerdings der Portier sagte, es handle sich um ein rein ministeriell genutztes Gebäude und es gäbe keine Räumeüberlassung an nicht-ministerielle Firmen oder Organisationen): keine Masken, geringer Abstand und Gruppenbildung vermutlich von Leuten, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Wie dieser Balkon einzustufen ist (öffentlicher Raum, öffentliches Gebäude, ...) ist fraglich, jedenfalls nicht als Supermarkt, Apotheke, Öffentlicher Verkehr, in denen diese Gesetze gelten. Trotzdem beinhält die Situation, auch das Verwenden von Getränken (vielleicht alkoholischen) eine Gefahr der Krankheitsverbreitung durch Tröpfcheninfektion; außerdem ist es schlechte Vorbildwirkung, die wahrscheinlich nicht nur Minister und -innen, sondern auch Ministerienmitarbeiter und -innen haben sollten.
Laut FuF (Telefonat vermutlich mit FuF-Gründerin Jelincic) soll sich ein Mitarbeiter des Digitalisierungs-,etc.-Ministeriums dazu "bekannt" haben, dass es sich um Mitarbeiter und -innen dieses Ministeriums handelt. In der Einschätzung des Stellenwerts der Stellungnahme unterscheiden sich vermutlich auch Journalisten und Historiker: es macht nicht sehr viel Sinn, Napoleon Bonaparte um eine Stellungnahme zur Völkerschlacht von Leipzig um 1813 zu bitten, weil er seit ca. 200 Jahren tot ist.
Und nach dem, was mir der Portier über die Raumaufteilung schilderte (Landwirtschaft links, Wirtschaft Mitte, Soziales rechts vom Ring aus betrachtet) und der Lage des Balkons Mitte-Mitte-Links, scheint die Zugehörigkeit der Betreffenden zum Digital, Wirtschaft-Ministerium in der Tat die wahrscheinlichste Variante zu sein.
Aber dennoch wäre es eine besondere Pikanterie, wenn es Mitarbeiter des Landwirtschaftsministerium gewesen wären, was sie aber nicht waren (wie wir nunmehr wissen).
Denn es war Ministerin Köstinger, die das Bundesgärtenbetretungsverbot erliess, wegen der angeblichen Verletzung der Abstandsregeln bei den Eingängen der Bundesgärten.
Dennoch warne ich trotz formaler Zuständigkeit davor, voreilig den Schluss zu ziehen, Ministerin Köstinger sei die treibende Kraft hinter diesem Beschluss gewesen.
Paul Gruber Photography https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/20/Elisabeth_K%C3%B6stinger_%282019%29.jpg
Ministerin Köstinger: durch Ablösedrohung zu Bundesgärtenbetretungsverbot wegen angeblich mangelnder Abstände beim Eingang gebracht ?
Sie als Kärntnerin hätte kein oder kaum Interesse, sich per Bundesgärtenbetretungsverbot in den Wiener Wahlkampf einzumischen, wo sich genau das zu einem Thema zu entwickeln scheint.
Neue SPÖ Tirol https://de.wikipedia.org/wiki/Helga_Konrad#/media/Datei:Helga_Konrad_IMG_4610_(30505342403).jpg
frühere Frauenministerin Helga Konrad (SPÖ): Bericht über Ablösemöglichkeit, falls sie im Ministerrat so abstimmt, wie sie gewollt hätte
Und die Grundkonstellation ähnelt einem Fall aus den 1990er Jahren: damals "gestand" die damalige Frauenministerin Helga Konrad (SPÖ, Ministerin 1995-1997), dass sie abgelöst werden kann, wenn sie so abstimmt, wie das ihrer Meinung, ihrem Informationsstand und ihrer Überzeugung entspricht.
Köstinger und Konrad haben / hatten zahlreiche Gemeinsamkeiten: beide Frauen, beide Nicht-Wienerinnen (Köstinger Kärntnerin, Konrad Steirerin, also ohne besondere Beziehungen zu Wiener Journalisten/-innen), beide ohne Hausmacht, beide ohne schwergewichtige demokratische Legitimation (z.B. davor erfolgreiche Spitzenkandidatin bei Landtagswahlen gewesen zu sein).
Man kann nicht ausschliessen, dass Köstinger ähnlicherweise mit der Ablöse gedroht wurde, falls sie kein Bundesgärtenbetretungsverbot verfügt.
Von der Motivlage her hätten Kanzler Kurz und Finanzminister-Ex-Medienminister-Regierungskoordinator-Wien-Spitzenkandidat Blümel weit mehr Interesse, sich per Bundesgärtenbetretungsverbot in den Wiener Wahlkampf einzumischen.
Zur Löschung meines Blog in seiner Erstversion ist zu sagen: einerseits hat das auch einen guten Aspekt, weil ich in der Zwischenzeit erfahren habe, dass die von mir verwendete Verbalkung möglicherweise unzureichend war, weshalb ich in der zweiten Version eine stärkere Verbalkung verwende (und es ist der FPÖ vorzuwerfen, dass sie mein Urheberrecht verletzte und die Persönlichkeitsschutzrechte der Betroffenen, ohne meine Erlaubnis die inzwischen als unzureichend erkannte Erstversion veröffentlichte; es wäre für die FPÖ einfach gewesen, sich bei Fischundfleisch einzuloggen, und mich per interner Mail zu kontaktieren). Auch die Begründung der Löschung mit "Präzisionsmängeln" kann man gelten lassen, wenn auch man das anders hätte handhaben können, z.B. durch Teillöschung.
Ich füge hinzu, dass ein Wertekonflikt besteht zwischen Persönlichkeitsschutz und Wahrheitsaspekt: wenn ich die gesamten Gesichter verdeckt hätte (inklusive Mundpartie), dann wäre dies aus Sicht des Persönlichkeitsschutzes besser gewesen, aber, da das Foto dann nicht mehr als Beweis, dass keine Masken verwendet wurden, getaugt hätte, wäre es auf wenig Interesse gestossen und hatte wahrscheinlich auch kein derartiges Rauschen im Blätterwald verursacht.
Auch ist die Schlussfolgerung der FPÖ in Ihrem Blog voreilig: es ist keineswegs sicher, dass eine ÖVP-Message-Control bzw. eine Message-Control des Wirtschaftsministeriums (Ministerin Schramböck) erfolgte. Auch das Landwirtschaftsministerium, Kanzler Kurz oder Wien-Spitzenkandidat Blümel hätten u.U. ein Motiv gehabt, löschen zu lassen. Und auch die SPÖ, bzw. deren Männerfraktion hätte u.U. ein Motiv gehabt, den Blog wegen der Geschichte mit Helga Konrad löschen zu lassen, z.B. über großkoalitionär gesinnte ÖVPler, z.B. mit Sozialpartnerschaftszusammenhang. Was auch Zackzack verschweigt.
Und es ist auch möglich, dass die "Präzisionsmängel" ausschlaggebend waren und dass auch ohne ministerielle Aktion die Löschung erfolgt wäre.
Sowohl Zackzack wie auch FPÖ verschweigen die Passage mit dem Berichterstattungsvergleich: wenn Freiheitliche bei einer Corona-Party erwischt werden, wird das auf eine Art und Weise veröffentlicht, dass man den Eindruck haben kann, es sei übertrieben stark thematisiert, bei anderen Parteien wird vermutlich nicht einmal genügend gut hingesehen. Apropos andere Parteien, bei denen nicht genügend gut hingesehen wird: auch ein grünes Ministerium ist im betreffenden Gebäude: das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Generationen. Eine Hinweistafel am dem betreffenden Balkon nächstliegenden Eingang weist ebendieses Ministerium aus. Was wiederum Zackzack verschweigt. Aus Sicht des Persönlichkeitsschutzes ist die Karikatur von Zackzack besser als die nichtabgesprochene Bildübernahme der FPÖ. Und sowohl FPÖ wie auch Zackzack lassen die Helga Konrad-Passage völlig weg. Den Eindruck einer Message Control hingegen kann man schon haben, allerdings ist nicht klar, durch wen genau. Wer auch immer das Foto bzw. die darauf beruhende Karikatur verwendet, scheint der Sache seinen eigenen Spin zu geben, seine eigene Message Control, so auch die FPÖ, so auch Zackzack. Zackzack liegt in der Begründung falsch: das Urheberrecht liegt eindeutig bei mir, ein Argument für die Offlinenahme war möglicherweise die mangelhafte Verbalkung in der ersten Version. Zweitens ergab sich ein Auffassungsunterschied zwischen mir und der Plattform, ob eine Erwähnung der Möglichkeit der Verwicklung des Landwirtschaftsministeriums nötig bzw. angebracht sei.
D:K.
Gilt für Öffibenutzer, für Ministerienbeamte weniger.
D.K.
Ministeriengebäube Stubenring/Linker bzw. mittlerer Teil
D.K.
Möglicherweise irreführende Hinweistafel am dem betreffenden Balkon nächstgelegenen Eingang; laut Auskunft des Portiers befinden sich die Sozial-,etc.-Ministeriumsräume weiter rechts, vom Ring aus gesehen. Und das Landwirtschaftsministerium bleibt hier unerwähnt. Es handelt sich um ein digitales Hinweisschild, das schnell geändert werden kann.
D.K.
Verfassungsrechtlich bedenklich ist dieses Gruppenbildungsverbot für Nicht-Zusammen-Wohnende. Alleinlebende und/oder Singles sind hier klar stärker eingeschränkt als gemeinsam in einem Haushalt Lebende, ein möglicher Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.
Die selektive Verwendung der Geschichte durch die FPÖ ist erstaunlich. Oder auch nicht: ich habe schon in meinen Blogs auf mögliche Konflikte zwischen Barbara Rosenkranz und der FPÖ hingewiesen, bevor es dann tatsächlich zum Bruch zwischen ihr und er FPÖ kam, und sie mit dem Salzburger Schnell auf einer Abspaltung kandidierte.
Die schlechte Stellung der Frauen in der FPÖ könnte ein Grund gewesen sein, warum die FPÖ nur einen Teil meiner Geschichte übernahm, nicht aber die Geschichte mit der Drohung bzgl. Helga Konrad.
D.K.
D.K.
Das Problematische an dieser Löschung scheint das zu sein, was das deutsche Bundesverfassungsgericht den "Chilling effect" nennt, den einschüchternden Effekt: wenn eine finanzkräftige Institution eine kleine Internetplattform anruft und um Bloglöschung "bittet", dann ist das alleine wegen der Finanzkraft, wegen der politisch-medialen Vernetzung wegen in-den-Raumstellen von z.B. Unterlassungsklage eine gravierende Sache. Wenn ein kleiner, einfacher Bürger, der nicht finanzkräftig und nicht politisch-medial gut vernetzt ist, dasselbe begehrt, dann ist das eben etwas ganz anderes. Auch hier wieder gilt das Prinzip "Alle sind gleich, aber manche sind gleicher", das auch bei der Regelbefolgung tendenziell zu gelten scheint.
Ein Anruf durch Ministerien mit einem Löschbegehren wirkt, durch einfache, kleine Bürgern nicht, bzw. nicht so häufig. Bzgl. mich gibt es einige üble Nachreden im Internet oder anderswie, bei denen ein einfacher Anruf nicht genügt, um sie wegzubekommen. Ich müsste wirklich klagen und die Kosten vorfinanzieren und die Klagebesprechungen mit dem Anwalt oder den Anwälten machen, denn ich bin ja kein Ministerium. Bei Fakenamen wäre es vielleicht sogar besonders konpliziert. Es stellt sich die Frage, ob hier zu vermutender Aufwand und Ergebnis in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Der Spruch "Alle sind gleich, aber manche sind gleicher" stammt aus dem Roman "Animal Farm" ("Farm der Tiere" ) von George Orwell, und mit diesem Roman beschrieb er die Privilegien der herrschenden Kommunisten in der eigentlich auf dem Gleichheitsprinzip aufgebauten Sowjetunion. Und auch diesen Teil der Geschichte erwähnen FPÖ und Zackzack nicht.
Dass ich mir diese Geschichte mit Helga Konrad aus den 1990er Jahren merkte, hat wahrscheinlich drei Gründe:
1.) eine Art von Steirersolidarität oder "Provinzler"-Solidarität, wegen der Härten, mit der man in Wien manchmal als Nicht-Wiener behandelt wird; z.B. des Dialekts wegen.
2.) eine Verbundenheit mit ihrem Ehemann (Helmut Konrad), der Professor für Zeitgeschichte an der Uni Graz ist und bei dem ich so manche Vorlesung besuchte. Ich hatte manchmal Meinungsverschiedenheiten mit ihm, er war in mancher Hinsicht weiter links als ich, aber ich fand seine Vorträge interessant, man konnte was lernen, auch wenn man nicht glauben sollte, das sei die abschliessende Wahrheit.
3.) In den Studienrichtungen Jus, Politikwissenschaft und Geschichte und in den dazugehörigen Skripten wird ja oft (oft von männlichen Professoren) gelehrt, der Ministerrat sei ein Kollektivorgan oder Kollegialorgan, in dem Einstimmigkeit herrsche und in dem niemand überstimmt werden könne. Und dann kam Helga Konrad und behauptet, sie könne abgelöst werden, wenn sie im Ministerrat so abstimme, wie sie wolle. Das heisst ja auf der anderen Seite, dass man viele diesbezüglichen Vorlesungen und Skripten in dieser Hinsicht kübeln kann, dass sie unvollständige Ansichten verbreiten, was einen schon zweifeln lassen kann am Wert der Studien und Universitäten.
Es war übrigens einigermaßen mühsam, diesen Blog zu schreiben und zu veröffentlichen: ich wurde zum Beispiel von einem Mitarbeiter eines Sicherheitsdiensts zum Verlassen der Filiale einer ÖVP-nahen Bank aufgefordert, als ich diesen Blog schrieb. Was eine der wenigen Möglichkeiten gewesen wäre, einen WLAN-Zugang zu bekommen.
Links:
https://www.fpoe.at/artikel/corona-party-im-oevp-ministerium/
https://zackzack.at/2020/04/17/blogger-veroeffentlicht-foto-corona-party-in-schramboeck-ministerium/
https://www.vienna.at/geruechte-um-corona-party-in-oevp-ministerium/6591135
Gesetze, die in Zusammenhang in Frage kommen: 1. und 2. Covid-19-Justizbegleitgesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011087
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011115
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011113
Ich bemängle wie schon in meinen früheren Blogs, dass "zeitweise Aufhebung von Nächtigungsverboten in Lagern für gewisse Personengruppen" nicht in den Covid-19-Begleitgesetzen vorzukommen scheint. Dies könnte bzw. hätte können die Überfüllung von Heimen reduzieren und die Covid-19-Verbreitung verlangsamen. Auch Gesetze in Zusammenhang mit Wucherhandel im Shutdown und mit Förderungsmissbrauch nach Wucherhandel kann ich nicht entdecken.
Zum Krone-Artikel ist zu sagen: nur in der Überschrift verwendete ich aus Abkürzungsgründen die Formulierung "Corona-Party", im Langtext die Formulierung "vermutliche Corona-Party" oder "offensichtliche Corona-Party".
Zur Verwarnung: die Identifizierung trotz Verbalkung in der ersten Foto-Version war nicht meine Absicht, ebenso wenig die Verwarnung, die allerdings die geringfügigste Sanktion in diesem Zusammenhang darstellt. Falls diese Verwarnung der Ministeriumsmitarbeiter wegen der Balkon-Party nichts anderes bringen sollte, als dass derartige Parties künftig innerhalb der Ministeriumsräumlichkeiten, uneinsehbar für Bürger abliefen, dann wäre das aus Sicht der Transparenz durchaus ein Verlust.
Zu Überwachungs-Verdachtsmomenten in Zusammenhang mit WLAN-Zugangsschwierigkeiten vertrete ich neuerdings folgende Position: der Trend zu den Universalgeräten (z.B. Smartphones und Handys), die alles in einem können, ist problematisch. Generell gilt vielleicht die Regel: je praktischer und universeller ein Gerät, umso eher ermöglicht es Überwachung. Aus Sicht der Überwachungsvermeidung, z.B. um kritische Blogs überhaupt schreiben zu können, kann es manchmal angesagt sein, eine Gerätetrennung vorzunehmen, z.B. einen Radiowecker zu verwenden, der nicht mit dem Handy und nicht mit dem Internet verbunden ist. Und am Handy die Batterie zu entfernen, wenn man garantiert handy-überwachungsfrei sein will.