Nach der Wahl könnte Frankreich in einem juristischen Chaos versinken.
Das Parteibündnis Macrons scheint geplatzt zu sein. Die Minister von Bayrous Zentrumspartei sind zurückgetreten.
Die Anfechtung der französischen Wahl und die Wahlwiederholung nach österreichischem Vorbild steht im Raum.
So schnell kann aus Wunderwuzzi, "Messias Macron", "Retter Europas Macron" (wie die Schlagzeilen lauteten) "lahme Ente Macron" werden.
Verhältniswahlrecht, d.h. absolut reines Verhältniswahlrecht (schon Kelsen sagte, Österreich solle aus einem einzigen Wahlkreis bestehen; allerdings ist die Proportionalität der NRWO insgesamt gegeben) hat den Vorteil, schwerer anfechtbar zu sein. Weil es (abgesehen von der Hürdenproblematik) beim reinen Verhältniswahlrecht in Bezug auf die Mandatsverteilung keinen Unterschied macht, ob ein Parteienbündnis platzt oder nicht, ist es eben auch kein Anfechtungsgrund, dass sich ein völlig anderes Wahlergebnis ergeben würde, wenn das Wahlbündnis schon vor der Wahl geplatzt wäre.