Olga K. ist 25 Jahre alt und gebürtige Wienerin. Sie ging in Wien zur Schule und verbrachte insgesamt 22 ihrer 25 Lebensjahre in Wien bzw. Österreich.
Allerdings hat sie Eltern, die serbischen Migrationshintergrund haben und sie hat zwei Jahre in Berlin bzw. Prag studiert.
Genau deswegen wurde im stark-Ius-Sanguinis-geprägten Österreich ihr Antrag auf österreichische Staatsbürgerschaft abgelehnt mit der Begründung, sie sei zuviel im fremden Ausland gewesen, also in Deutschland bzw. Tschechien (die übrigens beide EU-Mitglieder sind so wie Österreich).
Ius Sanguinis (Recht des Blutes) bedeutet, dass man die Staatsbürgerschaft nur dann bekommt, wenn bereits die Eltern Staatsbürger waren oder unter anderen sehr strengen Bedingungen.
Hingegen Ius Soli (Recht des Bodens; nach dem Boden, auf dem man geboren wurde) bedeutet, dass es reicht, im Land geboren zu sein, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Z.B. die USA haben Ius Soli (das Recht des Bodens); ein Freund von mir hatte die US-Staatsbürgerschaft, weil er an Bord eines US-Flugzeugs geboren wurde, obwohl weder er noch seine Eltern damals ansonsten in den USA gewesen waren.
Dass Österreich ein im internationalen Vergleich so strenges Staatsbürgerschaftsrecht hat, hängt vielleicht zusammen mit der seit 1983 bestehenden schwarz-blauen bzw. türkis-blauen Mehrheit, wobei es in diesem Fall besonders kurios ist, dass sich die FPÖ besonders für Serben und Serbinnen zu engagieren behauptet, während sie mitverantwortlich dafür ist, dass in diesem Fall dieser jungen Frau mit Eltern mit serbischem Migrationshintergrund die Staatsbürgerschaft verweigert wurde.
Weiters dürften wohl nationalistische und ausländerfeindliche Boulevardmedien mitverantwortlich dafür sein, dass Österreich eines der strengsten Staatsbürgerschaftsrechte Europas hat.
Ob das gerechtfertigt sei, dass in so einem Fall die Staatsbürgerschaft verweigert wird, möge jeder und jede selber entscheiden.
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In Österreich geboren zu sein, aufgewachsen zu sein, zur Schule gegangen zu sein und fast das ganze Leben in Österreich verbracht zu haben, reicht nicht für den Erhalt eines österreichischen Passes. Das harte österreichische Staatsbürgerschaftsrecht macht´s möglich oder unmöglich oder ist unmöglich.
Großes Lob an Peterthalner und Eva Dichands "Heute" (sozusagen die humane Hälfte der Dichands), die diese Story brachten. Ich unterstütze übrigens den Vorschlag von Vizebürgermeister Wiederkehr (NEOS) zu einer Gesetzesänderung, bzw. Gesetzesentschärfung.
Hier das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 im Wortlaut.
Die hier relevante Passage ist §10 (1):
"Verleihung
§ 10. (1) Die Staatsbürgerschaft darf einem Fremden, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, nur verliehen werden, wenn
1. er sich seit mindestens zehn Jahren rechtmäßig und ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten hat und davon zumindest fünf Jahre niedergelassen war;"
Der Beamte hat daher nicht willkürlich gehandelt, sondern er konnte aufgrund des Gesetzes gar nicht anders handeln.
Prag war übrigens bis 1918 Teil der österreichisch-ungarischen Monarchie.