Die Messerschmidt 163 (Spitzname "Komet" ) war ein Weltkriegsflugzeug (am Ende des Zweiten Weltkriegs verwendet), das tatsächlich ein Hakenkreuz auf dem Leitwerk abgebildet hatte.
https://www.profil.at/oesterreich/fpoe-politiker-videos-nazi-flieger-10106938
Gegen einen Kapfenberger (ja, freilich, wir bösen Steirer !) wird nun wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ermittelt, weil er eine detailkorrekte Abbildung dieser Me 163 anfertigte.
Ob er damit beabsichtigte, eine Nazidiktatur wiederzuerrichten, oder nur ein ferngesteuertes Modellflugzeug zu haben, lasse ich einmal dahingestellt, weil ich es aufgrund der Ferne auch nicht beurteilen kann.
Aber alleine die Möglichkeit, dass jemand, nur weil er eine historisch korrekte Nachbildung anfertigt, ohne eine Wiederbetätigungsabsicht zu haben, in Österreich wegen angeblicher Wiederbetätigung und Verwendung von Nazi-Symbolen zu 10 Jahren Haft verurteilt werden könnte, erscheint mir unverhältnismäßig und vor allem rechtsstaatlich problematisch, weil es eine Inhaftierung wegen einer vermuteten Absicht ist.
Hier ein Interview mit Hanna Reitsch, einer Pilotin, die vielfach als eine der wichtigsten Fliegerinnen des 20. Jahrhunderts bezeichnet wird, über ihre Erfahrung mit der Me 163, "Komet":
Dies ist ein Originalfilm aus dem Jahr 1941, der in Großbritannien natürlich ausgestrahlt werden darf, weil dort hohe rechtsstaatliche Standards herrschen und nicht quasi-stalinistische Verbotsgesetze wie in Österreich.
Das österreichische Verbotsgesetz wurde 1947 beschlossen, als die Rote Armee unter dem Oberbefehl von Stalin Wien beherrschte.
Es enthält unpräzise Formulierungen wie in 3g "Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, ...."
Aufgrund des Mangels an Präzision würde der VfGH dieses Verbotsgesetz wahrscheinlich als verfassungswidrig einstufen.
Und der einzige Vorteil der jetzigen Ermittlung ist vielleicht, dass dieses Verbotsgesetz gekippt werden könnte, und vom VfGH als verfassungswidrig eingestuft werden könnte.
In den letzten 61 Jahren war eine Debatte über rechtsstaatliche Mängel des Verbotsgesetzes unterblieben.
Vom Konzept her war die Me 163 "Komet" interessant. Ein extremer Kurzstreckenjäger, von dem fraglich ist, ob man ihn überhaupt als Flugzeug bezeichnen sollte, oder nicht besser als Rakete.
Die Schwachstelle der Me 163 "Komet" wäre die heutige Lenkwaffentechnik: gerade in der Steigphase (fast senkrechtes Steigen in diesem Fall) wäre die Me 163 "Komet" verwundbar gewesen durch heutige Lenkraketen, die es damals aber noch nicht gab.
Die damaligen Kriegsgegner (USA, GB, SU) hatten nichts, was schnell genug war, um die Me 163 in der Steigphase abzufangen. Daher war die Kriegstaktik der Alliierten Fliegerkräfte, die Me 163 bereits vor dem Abheben zu erwischen, günstigstenfalls am Anfang der Beschleunigungsphase, was manchmal auch gelang.
Nach dem Verbrauch des Raketentreibstoffs war die Explosionsgefahr minimal, und auch in der Segelphase verzeichnete die Me 163 zahlreiche Abschüsse; durch die doppelte Maschinenkanone 108 sowie durch die "Jagdfaust".
Die "Jagdfaust" war eine einfache ungelenkte Rakete, die senkrecht nach oben stieg und gute Chancen hatte, große Bomber wie den B-17 zu treffen. Die Jagdfaust erforderte vom Piloten wenig mehr, als unter dem Bomber waagrecht durchzufliegen, was besonders wichtig war insofern, als die deutschen Fliegerkräfte bis 1943 zahlreiche erfahrene Piloten verloren hatten, was man als als Menetekel für die sich ankündigende Kriegsniederlage sehen kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Messerschmitt_Me_163
Sogar Wikipedia (die deutsch-sprachige Version) bildet in Zusammenhang mit der Me 163 ein Hakenkreuz ab. Demgemäß müsste vielleicht auch Wikipedia verklagt und seine Publikation im deutschsprachigen Raum verboten werden.
Military Factory ? https://www.militaryfactory.com/imageviewer/ac/pic-detail.asp?aircraft_id=107&sCurrentPic=pic29
Messerschmidt 163 "Komet", der in GB und USA natürlich abgebildet werden darf
Die Me 163 war das erste Flugzeug, bzw. die erste Rakete, die die Schallmauer durchbrach und Geschwindigkeiten von mehr als 1000 km/h (1003 im Jahr 1941) erreichte. Ein Rekord, der erst 6 Jahre später durch eine Douglas D-558 mit 1030 gebrochen wurde.