Letzten Freitag und Samstag erlebte ich Seltsames auf der Homepage des österreichischen Parlaments: nachdem ich den Blog "Verfassung ungültig, weil judikaturwidrig"
https://www.fischundfleisch.com/dieter-knoflach/verfassung-ungueltig-weil-judikaturwidrig-32498
veröffentlicht hatte, begann die Parlamentshomepage (www.parlament.gv.at) zu "spinnen".
Es erschien zuerst ein stabiler "bad gatewate" mit immer demselben Header und Adresse.
Erst der offensichtlich "good gateway" mit dem Parlamentsheader, dann die "Bad Gateway"-Message und dann die Parlamentsadresse.
Auch die "Letztes Update"-Botschaften waren widersprüchlich:
Ich erhielt zuerst am Freitag die Message "Letztes Update: 02.03.2017" und danach (auch am Samstag) die Message "Letztes Update: 27.02.2017". Wie bitteschön kann es sein, dass das Februar-Update nach dem März-Update erscheint ? Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass Ex-Nationalratspräsident und Ex-Bundespräsident Heinz Fischer mit seiner Nichtbeurkundung des verfassungsgemäßen Zustandekommens dieses einen (verfassungsrechtlich-inhaltlich problematischen) Gesetzes in der letzten Legislaturperiode tatsächlich rückwirkend auf den ehemaligen Bundespräsidenten Adolf Schärf verweisen wollte, der in den 1950er Jahren mit der Verfassungsnovelle, die das seltsamen "von Bedeutung war"-Formulierung enthielt, anders verfahren war, nämlich eine judikaturwidrige Verfassungsnovelle nicht durch sein Beurkundungsrecht verhindert hatte, wodurch diese Streitereien unter Juristen und Mathematikern bei der letzten Bundespräsidentenwahl erst verursacht waren.
Wie auch immer: verantwortlich für Wahlüberwachung und Wahlbeobachtung wäre die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa). SPÖ-Politikerin Mag. Christine Muttonen ist bzw. war Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung der OSZE seit 7/2016,
Sonderbeauftragte der Parlamentarischen Versammlung der OSZE für Zentral- und Ostasien 1/2016–7/2016,
Vizepräsidentin der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) 7/2014–7/2016.
Sie ist gebürtige Steirerin. Die SPÖ Steiermark ist dem Vernehmen nach zumindest teilweise sauer auf die Art und Weise, wie Michael Häupl den steirischen SPÖ-Landeshauptmann Franz Voves durch Pegida-Vergleiche unter die 30%-Rücktrittsmarke drückte und zum Rücktritt zwang. Und ansonsten ist Muttonen mit Kärnten verbunden, und hat als solche möglicherweise die Anti-Kärntner-Ressentiments in Wien zur Haider-Zeit mit Mißfallen hinnehmen müssen. (Ich weiß nicht, ob sie Kärntner Dialekt spricht und als solche leicht als Kärntnerin erkennbar ist)
Auf jeden Fall gab es eine Debatte, ob die OSZE die Bundespräsidentenwahl beobachten solle, zu der auch Muttonen interviewt wurde, die damals ablehnend Stellung nahm, vielleicht nehmen musste (Clubzwang!), weil eine genaue Wahlbeobachtung und Prüfung der damit verbundenen Gesetze ein schlechtes Licht auf die SPÖ der 1950er Jahre, insbesondere auf ihren Parteikollegen, Dr. Adolf Schärf, geworfen hätte.
Generell kann vermutet werden, dass die SPÖ-Frauen nicht zu Begeisterungsstürmen hinsichtlich des SPÖ-Kandidaten Hundstorfer geneigt waren und aus Sicht der Frauensolidarität sich durchaus auch mit einer Präsidentin Irmgard Griss hätten anfreunden können.
Umso mehr könnte es zahlreiche SPÖ-Frauen gestört haben, dass Irmgard Griss durch manipulative Umfragen aus dem Rennen geworfen wurde, die Van der Bellen weit überbewerteten und Griss unterbewerteten, wodurch taktische Wähler und -innen in die Irre geführt wurden ("Wenn die Medien und Umfragen sagen, dass Irmgard Griss chancenlos ist, in den zweiten Wahlgang zu kommen, und dass nur Van der Bellen Hofer besiegen kann, dann wähle ich Van der Bellen, obwohl eigentlich Griss mir lieber wäre" ).
Ebenfalls interessant, dass nach Erscheinen meines Blogs der mutmaßlich illegal gewählte Präsident Alexander Van der Bellen eine Frau aus dem SP-nahen Kanzleramt zur Kabinettschefin des Präsidialamts machte.
Somit stellt sich die Frage, ob Muttonen, vielleicht auch im Zusammenspiel mit Nationalratspräsidentin Bures, in Auto-Golpe-Manier, die Selbst-Sabotage des Parlaments-Servers veranlasste.
Jedenfalls: obwohl die OSZE für Wahlbeobachtung zuständig wäre, und obwohl der Interessenkonflikt, das eigene Land prüfen zu müssen und gleichzeitig aus Parteiräson heraus gar nicht sooo genau prüfen zu sollen, problematisch ist, gab es keinen Hinweis auf die Wahlbeobachtungsfunktion der OSZE, oft funktionierten nicht einmal die Links.
Unten: ein paar Screenshots zum gegenständlichen Fall:
Links:
Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 47:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138
Zitat: "Artikel 47. (1) Das verfassungsmäßige Zustandekommen der Bundesgesetze wird durch den Bundespräsidenten beurkundet.
(2) Die Vorlage zur Beurkundung erfolgt durch den Bundeskanzler.
(3) Die Beurkundung ist vom Bundeskanzler gegenzuzeichnen."
Das ist genau die Möglichkeit, mit der der damalige Bundespräsident Schärf (SPÖ) die Verfassungsnovelle mit der unhaltbaren Indikativformulierung ".... von Bedeutung war ..." hätte verhindern können, was er aber nicht tat. Dei einer etwaigen zukünftigen Wahlwiederholung kann man natürlich nicht nachweisen, dass ein Unterschied zum ersten, vergangenen Wahlergebnis bestand, bzw. bestehen wird.
Daher ist, wenn man den Verfassungstext so interpretiert, wie er fomuliert ist, nämlich indikativisch "von Bedeutung war" und nicht konjunktivisch "von Bedeutung sein könnte", eine erfolgreiche Anfechtung eigentlich unmöglich.
Artikel 141 B-VG:
"Der Verfassungsgerichtshof hat einer Anfechtung stattzugeben, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Verfahrens erwiesen wurde und auf das Verfahrensergebnis von Einfluss war."
Allein schon die Formulierung "von Einfluss war" ist falsch und irreführend, weil zum Zeitpunkt der Anfechtung die erste, angefochten-werden-sollende Wahl in der Vergangenheit liegt, während die zweite, durch die Wahlanfechtung angestrebte Wahlwiederholung in der Zukunft liegt.
Wenn die B-VG-Formulierung wäre:
"Der Verfassungsgerichtshof hat einer Anfechtung stattzugeben, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Verfahrens erwiesen wurde und auf das zukünftige Verfahrensergebnis erwiesenermaßen von Einfluss sein wird."
, dann wäre völlig klar, wie widersinnig, unlogisch und unerfüllbar die Forderung nach Wahlanfechtung ist. Man kann diese unerfüllbare Anfechtungserfordernis der damaligen SPÖ-ÖVP-Koalition so interpretieren, dass SPÖ und ÖVP überhaupt keine Anfechtungen wollten, egal, wie verfassungswidrig und gesetzeswidrig das Vorgehen und die Entscheidungen der Wahlbehörden waren.