Als eine Art privates Arbeitsinspektorat habe ich ja letztes Jahr mithilfe einer klitzekleinen Unfallverursachungsdrohung Veränderungen bei Wiens auf seine Art gefährlichstem Radweg, der mitten durch ein Restaurant durchführt, "vorgeschlagen" (auch Vorschläge können Schläge sein). Es handelt sich um das Restaurant Lucullus, Rechte Bahngasse, Dritter Bezirk, Landstrasse.
Und das mögliche Resultat könnten folgende Änderungen sein:
1.) vier "Achtung ! Fussgänger !"-Schilder, die die Radfahrer warnen.
2.) ein "Achtung ! Radfahrer !"-Schild, das die Fußgänger warnt.
3.) Überwachungskameras, die etwaige Unfälle aufzeichnen.
Dennoch bleibt die Sicht-Problematik bestehen:
Als Radfahrer kann man Fußgänger, die genau hinter den Säulen stehen, nicht sehen, genausowenig wie umgekehrt die Fußgänger Radfahrer sehen können, die hinter den Säulen fahren.
Das kann prozesstechnisch einen Unterschied machen. Legt man die bestehende Judikatur zugrunde, laut der ein Überfahren von Fußgängern auf Zebrastreifen kein strafwürdiger Umstand ist, so hiesse das unter Umständen, dass man straflos hier Fußgänger überfahren darf. Andererseits können die Schilder, die Radfahrer warnen und Unfälle verringern bzw. verhindern dürften, als Strafgrund gewertet werden. Der Fall ist so einzigartig, dass jeder Richter bzw. jede Richterin judizieren kann, wie er oder sie will, weil es praktisch keine Präzedenzwirkung haben kann, weil ein solcher Fall eigentlich normalerweise gar nicht mehr auftreten können sollte.
Mir wäre auf jeden Fall, wie im Herbst gesagt, eine Ersetzung der Säulen durch dünne Eisen- oder Metallstangen lieber gewesen; aber der Lokalbesitzer zog wohl die übliche Post-Pipe-Installation vor: statt etwas zu ersetzen, klebt man was Zusätzliches drauf.
Und apropos Zebrastreifen: die rote Fläche durch Zebrastreifen zu ersetzen, wie vorgeschlagen, ist nicht erfolgt; war wohl ohne Stadt Wien auch gar nicht möglich.
Würde nur noch fehlen, dass man für die etwas vorragenden Schilder Luftsteuer zahlen muß.
Ich werde nach dieser Saison wieder einen Bericht liefern, ob und inwieweit die Veränderungen meine persönliche Unfall-/Fast-Unfall-Bilanz an dieser Stelle verändert haben.
Es wäre eigentlich praktischer gewesen, wenn das wirkliche Arbeitsinspektorat tätig geworden wäre (wird ja auch bezahlt dafür, aber wenn ÖBB und Stadt Wien verwickelt sind, wird wohl nicht geprüft, anders als im Fall der "Beauty Bar" ) und nicht ich als unbezahltes privates Arbeitsinspektorat einspringen muss (ich hätte nämlich an dieser Stelle, genau, wo die rote Bodenmarkierung ist, letztes Jahr fast Kellner, also Arbeitnehmer überfahren, aber nicht nur diese, sondern auch Gästekinder).
Siehe auch:
Arbeitsstättenverordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009098
ArbeitNehmerInnenschutzgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910
P.S.: Auf dem Weg in die Innenstadt bin ich dann noch über folgendes Wahlkampfplakat gestolpert:
"Liebe macht blind" heisst es. So gesehen bewirkt Liebestrunkenheit ein Übermaß an Vertrauensseligkeit, das einen dazu verleitet, Risken zu übersehen.
Nach all den Scherereien, die möglicherwiese dazu beitrugen, Wien besser zu machen, bin ich aber irgendwie verärgert und lieblos. Wieso Aufgaben, die eigentlich von Gesetzes wegen die Behörden zu erledigen hätten, auf Bürger abgeschoben werden, ist irgendwie nicht einzusehen.
So gesehen bin ich eher in einer "Ang´fressen sein auf Wien, aber es trotzdem besser machen"-Stimmung .... (Für unsere bundesdeutschen Leser und -innen: "ang´fressen sein" heisst auf Wienerisch ungefähr "zornig sein" ...)
Es wäre alles viel einfacher und unfallvermeidender gewesen, wenn der Radweg um das Restaurant herumgeführt worden wäre. Oder wenn von Vornherein gescheite Auflagen gemacht worden wären ...
(Copyright aller Fotos: Dieter Knoflach)