Die Ergebnisse für die drei aktuellen Volksbegehren liegen vor:
Das Rauch-Verbot-nur-in-der-Gastronomie-Volksbegehren war de facto eher eine Art SPÖ-Parteibegehren, dessen Forderungen sich hundertprozentig mit denen der SPÖ deckten, schliesslich ist Ärztekammerpräsident Szekeres, der sich massiv dafür einsetzte, doch ein SPÖ-Mann. Dieses Volksbegehren kann auch als Rendi-Wagner-Starthilfe-Volksbegehren gesehen werden, ist die neue SPÖ-Vorsitzende Rendi-Wagner doch eine Ärztin, die sich massiv für dieses Volksbegehren einsetzte.
In den laut "Krone" sogenannten "Krawallblattln" wie "Östereich" wurde es Anti-Raucher-Volksbegehren genannt, obwohl es nur die Raucher in der Gastronomie betrifft.
Es erhielt 881.596 Unterschriften.
Das Frauen-Volksbegehren, dessen zum Teil sinnvolle, zum Teil kuriose und frauenfeindliche Forderungen von der Liste Pilz unterstützt wurden, erhielt 481.906 Unterschriften. Und damit eindeutig (Um 160.000 Unterschriften) weniger als das Frauenvolksbegehren vor ca. 20 Jahren, was als Bestätigung der These gesehen werden kann, dass die #MeToo-Debatte den Frauen geschadet haben könnte - in bester Absicht freilich.
Das Anti-ORF-Gebühren-Volksbegehren war natürlich auch ein Parteienbegehren, in diesem Fall der CPÖ, der christlichen Partei Österreichs. Es erhielt 320.239 Unterschriften. Dieser Ergebnis ist ziemlich irrelevant, weil es eigentlich vielleicht eher ein Anti-Wrabetz-Volksbegehren war und weil niemand sagen kann, ob die Leute wegen Wrabetz oder wegen der Gebühren unterschrieben haben. Das Christentum ist duerch den ständigen Sitz im ORF-Stiftungsrat für katholische Kirche und evangelische Kirchen sowieso privilegiert; umso kurioser ist, dass die CPÖ gegen den ORF agierte. Interviews, die darüber aufklären könnten, was die CPÖ wirklich wollte, brachten die österreichischen Medien meiner Beobachtung nach nicht.
Damit blieben alle drei unter der 900.000-Grenze, die im Direkte-Demokratie-Paket der Regierung vorgesehen war, um ein Volksbegehren ab 2021 zwingend in eine Volksabstimmung überzuführen.
Aus meiner Sicht ist es absolut kein Schaden, dass alle diese drei Begehren unter der Schwelle waren, weil sie schlecht formuliert waren, weil sie Alternativen unterdrückten, und weil sie eher Parteibegehren etablierter und finanzkräftiger Parteien waren als wirkliche Volksbegehren, die sowieso extrem selten sind. Und weil diese Parteien (mit Ausnahme der CPÖ) diese Forderungen im Parlament viel billiger hätten einbringen können. Daher sollte man Volksbegehren mit Kosten koppeln, damit derartig sinnlose und erfolgschancenschwache Begehren, die nur viel Geld kosten, aber nix bringen, erschwert werden.
Letztlich sollten die Medien irgendwann einmal so mutig sein, auf die etablierten Parteien und ihre Parteienbegehren zu pfeiffen und thematisch agieren: wenn es so ein Volksbegehren gibt, dann entsteht in der Zivilgesellschaft immer auch eine Fülle von Gegenbewegungen, von denen amnche durchaus interessant und aufwertenswert sind.
Letztlich war wahrscheinlich auch die völlig verunglückte Frage des Bundesheer- bzw. Zivildienstbefragung eine Katastrophe und ein Musterbeispiel, wie man in Österreich direkte Demokratie verunfallt:
Siehe auch
Laut Gesetz müssen alle diese drei Begehren im Parlament behandelt werden, weil sie die 100.000-Marke überschritten, aber dem Erfordernis der Behandlung im Parlament ist schon Genüge getan, wenn ein einziger Parlamentarier auftteht und sagt: "A so a Schas! " (Übersetzung: "Ein solcher Darmwind !" )