Heute in einer Wiener U-Bahn stieg eine Radfahrerin zu, um kurz nach Acht Uhr. Eigentlich ist es ja verboten, in den Hauptverkehrszeiten, also zum Beispiel zwischen 7 und 9 Uhr, in der U-Bahn Fahrräder zu transportieren, weil sie sperrig sind, und bei dichtem Verkehr die Fußgänger aufhalten, bzw. Taschen und Säcke beschädigen können.

So wies ich die Radfahrerin darauf hin, dass es verboten ist, vor 9 Uhr Fahrräder in der U-Bahn zu transportieren, und dass sie eigentlich bis 9 Uhr warten müsste.

Darauf antwortete sie nicht etwa: "Oh, entschuldigung, ich wusste das nicht, das tut mir leid, ich werde es nie wieder tun", sondern "Ich hab´s halt eilig", was irgendwie so klang, als würde sie meinen: "Beim nächsten Mal, wenn ich´s wieder eilig habe, werde ich dieses Verbot wieder brechen".

Darauf sagte ich: "Regeln und Verbote bleiben Regeln und Verbote, auch wenn Sie´s eilig haben. Sie können auch nicht am Zebrastreifen Kinder überfahren, und dann hinterher sagen, Sie haben´s halt eilig gehabt, damit werden Sie nicht durchkommen".

Darauf antwortete sie: "Ich probier´s halt so". Sie berief sich auch nicht auf einen entschuldigenden Notstand, sodass es sich auch um einen "lebenswichtigen" Termin als Kundin bei einem Nagelstudio gehandelt haben könnte.

Und in der Tat fuhr sie viele Stationen mit Fahrrad, obwohl sie auch Strassen oder Radwege hätte verwenden können für ihren Weg, und obwohl´s eigentlich verboten ist, um halb neun Uhr Fahrräder in der U-Bahn zu transportieren.

Danach bedankten sich einige andere radlose Passagiere und -innen bei mir dafür, dass ich die Radfahrerin zur Rede gestellt hatte, und betonten, dass sie selbst es längst schon aufgegeben hätten, auf die Einhaltung der Regeln zu drängen. Zu den häufig in der U-Bahn gebrochenen und nie sanktionierten Regeln gehört auch das Bettelverbot, das Trinkverbot und das Essverbot.

In diesem Fall hatte auch der U-Bahn-Lenker oder jemand an der Überwachungskamera über Lautsprecherbotschaft nicht zum Verlassen der U-Bahn aufgefordert, obwohl derartige Aufforderungen manchmal passieren.

An und für sich ist diese Regel, dass nur von 9-15 Uhr und abends und Wochenends der Transport von Fahrrädern in der U-Bahn erlaubt ist, durchaus sinnvoll, weil sie einerseits Fahrradtransport erlaubt, wenn genügend Platz vorhanden ist, diesen hingegen verbietet, wenn zuwenig Platz vorhanden ist, also in den Hauptverkehrszeiten.

Aber in der konkreten Umsetzung ist es eine Lex Imperfecta, ein unvollständiges und fehlerhaftes Gesetz, bzw. Regel, weil es etwas verbietet, ohne eine Strafe vorzusehen, für den Fall, dass dieses Verbot gebrochen wird.

Und eben diese Nichtbestrafung kann man auch sehen als eine Aufforderung zum Gesetzesbruch oder zum Regelbruch.

Und mit diesem Regelbruch wird auch ein Klima aufbereitet und geschaffen, in dem prinzipiell viele Regelbrüche und Gesetzesbrüche als Folgewirkung dieser unperfekten Gesetze/Regeln auftreten. Der Staat oder die Stadt machen sich lächerlich, wenn sie einerseits was verbieten, dann aber keine Sanktionen und Strafen vorsehen, für den Fall, dass jemand die Regeln bricht.

So gesehen müsste man korrekterweise plakatieren: "Wir bitten darum, zwischen 9 und 15 Uhr sowieso abends keine Fahrräder in der U-Bahn zu befördern". Aber das würden die Fahrradlosen, die deswegen Probleme beim Ein- und Aussteigen haben, oder deren Kleidung oder Taschen dadurch beschädigt werden, wohl nicht gutheissen, wenn nur gebeten würde.

Diese unvollständige Regel, nur zu verbieten, aber nicht zu bestrafen, hat auch eine Privatisierungsproblematik:

die Wiener SPÖ lehnt Privatisierungen ja angeblich radikal ab, und führte auch früher Volksbefragungen durch mit manipulativen Fragestellungen zur Privatisierungsfrage.

Aber statt derartige Regelbrüche selbst durch städtische Angestellte konsequent zu überwachen und zu bestrafen, privatisiert die eigentlich privatisierungsfeindliche Wiener SPÖ die Überwachung und "Bestrafung" und lagert sie aus an die einfachen Bürger, was auch die Gefahr eines Abdriftens in Selbstjustiz beinhält. Ein empörter Fahrradgegner und Fussgänger könnte eben wegen dieser Regelbrüche in Selbstjustizmanier auf Radfahrer einprügeln, wie das manchmal passiert, wenn Radfahrer auf Gehsteigen fahren, zum Beispiel.

Und versagt hat die Wiener Stadtregierung, bzw. die von ihr kontrollierten Wiener Linien auch bei der Kundmachung.

Jede Regel in der Öffentlichkeit bedarf einer guten Kundmachung. Und insbesondere privatisierte oder halbprivatisierte Regeln, bei denen die Regelbrüche dann oft unter den einfachen Bürgern ausgehandelt werden müssen.

D.K.

Der zu seltene richtige Fall: Hinweisschild zum Fahrradtransportierverbot an der U-Bahntüre, weil sich Radfahrer mit ihren Fahrrädern oft im Türbereich aufhalten

D.K.

D.K.

Wie man´s nicht macht: U-Bahntüren ohne Hinweisschild zum Fahrradverbot. Eben das verursacht Streitigkeiten darum, zu welchen Uhrzeiten diese Verbote überhaupt gelten, und ob diese Verbote überhaupt gelten. Und die Halbherzigkeit der seltenen Kundmachung wird auch von Vielen als stillschweigende Erlaubnis der Stadtregierungen (heutiger und/oder früherer) zum Regelbruch verstanden.

Diese Schwindel-Mentalität, einerseits strenge Gesetze zu beschliessen, aber sie andererseits nicht zu vollziehen, fand sich auch bei den Corona-Regeln in Wien, egal, ob das nun Landesgesetze oder Erlässe des Wirtschaftsstadtrates waren. Oftmals hatte Wien die strengsten Verbote aller Bundesländern (Sperrstunde 22 Uhr, während alle anderen Bundesländer Sperrstunde 24 Uhr hatten), wollte sie aber selbst nicht überwachen und vollziehen, sondern das entweder an die Bundespolizei oder an die Gastronomen auslagern. Die Gastronomen kontrollierten diese vom Wiener Landesgesetzgeber beschlossenen Gesetze alleine schon aus Eigeninteresse nur äußerst mangelhaft. Was vorhersehbar war und den Eindruck erweckt, der Wiener SPÖ sei es nur darum gegangen, den Eindruck zu erwecken, es frei nach dem Slogan "Wien ist anders" anders zu machen als der Rest Österreichs, bzw. der Bund, wobei dieser Eindruck des "anderen Wien" aber wegen der laxen Vollziehung eben ein falscher war.

Und indem die Stadt Wien selbst Bundesgesetze gebrochen hatte, leistete sie atmosphärisch dieser Gesetzesbruchsmentalität in Wien noch Vorschub.

Hier eine Presseaussendung der ÖVP zum damaligen "Nichtumsetzen" des Bundesrahmengesetzes zur Sozialhilfe durch die Wiener SPÖ, bzw. Stadtregierung:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200928_OTS0063/woelbitschkorosec-rot-gruen-ruft-zu-verfassungsbruch-auf

(Auch wenn man den Ton, z.B. "Sozialmagnet" irgendwie unsachlich empfinden kann, so bleibt die prinzipielle Problematik durchaus bestehen; damals als Jörg Haider die praktisch kostenlosen Ortstafelnverrückungen machte, protestierten Rot und Grün scharf wegen dieser angeblich krassen Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien, aber wenn´s um solche Fragen wie das Sozialhilfe-Bundesrahmengesetz geht, dann weigern Rot und Grün sich, bestehende Gesetze umzusetzen und gefährden damit allgemein ein regelrespektierendes Klima in der Gesamtbevölkerung, das nötig ist, damit ein Staat funktioniert und nicht ins Chaos abdriftet. Außerdem kann man ähnliches über die ÖVP sagen: die Auslagerung der Corona-Hilfen an die Wirtschaftskammer erfolgte vermutlich deswegen, um es Wirtschaftstreibenden zu ermöglichen, sowohl Wucherhandel in Lockdownzeiten zu betreiben, als auch Corona-Hilfen wegen angeblicher Schliessung zu beziehen, was eher vertuschbar ist, wenn es über die Wirtschaftskammer läuft, und weniger vertuschbar, wenn es über die Regierung läuft, über die es eigentlich hätte laufen sollen)

Hier die Wiener Volksbefragung 2013, bei der es sogar explizit um die Frage der Privatisierung auch bei den Wiener Linien ging:

https://www.wien.gv.at/politik/wahlen/volksbefragung/2013/

Frage 3 lautete: "3. Die kommunalen Betriebe bieten der Wiener Bevölkerung wichtige Dienstleistungen. Zum Beispiel Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Energie, Spitäler, Gemeindewohnbauten und öffentliche Verkehrsmittel. Sind Sie dafür, dass diese Betriebe vor einer Privatisierung geschützt werden?"

Ob damit die Privatisierung der Vollziehung von z.B. Fahrradtransportverboten mitgemeint war oder nicht, geht daraus nicht hervor, ebenso wie die damalige Stadtregierung nicht über diese Problematik informierte im Rahmen der Begleitinformation zur Volksbefragung.

Auch hier kann man die Position vertreten, mit der Privatisierung der Vollziehung derartiger Verbote verletze die Wiener SPÖ ihre eigene Volksbefragung und den mehrheitlichen Bürgerwillen.

Die Frage war übrigens sehr manipulativ: Privatisierung wurde alleine schon durch die Fragestellung als "böse" dargestellt und der Schutz vor diesem Bösen in die Frage eingebaut. Eine neutrale Fragestellung hätte weder die Formulierung "Schutz vor Privatisierung" noch die Formulierung "Segen der Privatisierung" enthalten dürfen.

Diese manipulative Frage erreichte eine "Zustimmung" von 97.16%, was ungefähr in der Nähe von Adolf Hitlers manipulativer Anschlussabstimmung ist, die 99% "Zustimmung" erhielt. Diese 97.16%-"Zustimmung" zur manipulativen Privatisierungsschutz-Frage war die höchste "Zustimmungs"-Rate aller Fragen bei den Wiener Volksabstimmungen 2010 und 2013. Und eben diese Tatsache der allerhöchsten Zustimmungsrate kann man als Indiz für die irreführende Fragestellung verstehen, die noch dazu zweideutig ist: Soll der ´Privatisierungsschutz´ für alle genannten Bereiche gelten, oder nur für diejenigen, in denen ´Schutz vor Privatisierung´ tatsächlich angebracht ist ?

Eine weitere Problematik in Zusammenhang mit dem sogenannten "Privatisierungssschutz" sind die zahlreichen Auslagerungen von städtischen Betrieben bzw. Aufgaben. Für diese Auslagerungen existiert ein eigenes Landesgesetz.

Diese Auslagerung erschweren bzw. verunmöglichen die Kontrolle durch Rechnungshöfe, die Medien, die Opposition oder durch einfache Bürger.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000164

Dieses "Wiener Landes-Stiftungs- und Fonds-Gesetz" ermöglicht einen Zwitter von stadtregierungskontrollierten Stiftungen und Fonds, die gleichzeitig eine quasi-private Rechtsform haben (nicht Teil einer Magistratsabteilung, sondern eben Stiftung oder Fonds).

Auch diese rechtsformbedingten Privatisierungen, bzw. Auslagerungen kann man als Verletzung des "Privatisierungssschutzes" aus der Volksbefragung betrachten.

Womit wir wieder beim Überschriftenthema der Regelbruchsmentalität im roten Wien wären .....

Diese Unausgegorenheit und Halbherzigkeit der Halbprivatisierungen und Halbgesetze und des Scheinrechtsstaats könnte man fast für einen österreichischen Charakterzug halten, meinte doch schon der alt-österreichische Dramatiker Grillparzer in seinem Stück "Bruderzwist im Hause Habsburg":

"Das ist der Fluch von unserm edeln Haus:

Auf halben Wegen und zu halber Tat

Mit halben Mitteln zauderhaft zu streben."

Aber Grillparzer bezeichnet wenigstens als "Fluch", was Politik und scheinbar auch kritiklose Medien für einen Segen halten oder zumindest nicht für einen kritikwürdigen Fluch ....

Verwandte Themen:

Broken-Windows-Theorie und Nulltoleranzpolitik

https://de.wikipedia.org/wiki/Broken-Windows-Theorie

https://de.wikipedia.org/wiki/Nulltoleranzstrategie

Laut den Soziologen Wilson und Kelling müssen zerstörte Fenster in einem Stadtviertel sofort repariert werden, damit nicht weitere Zerstörungen und Kriminalität sich ausbreiten und gesellschaftsfähig werden.

Die Nulltoleranzpolitik, die die New Yorker Polizei z.B. unter Polizeipräsident Bill Bratton verfolgte, hatte zur Grundlage, bereits kleine Regelverstösse hart zu bestrafen, so hart, wie im Rahmen des Gesetzes möglich.

In Österreich gibt es auch Unterscheidungen wie den "echten Hofrat" und den "unechten Hofrat", wie die "Formalverfassung" und die "Realverfassung", wie die "eigentlichen Verbote" und die "uneigentlichen Verbote", wobei die "uneigentlichen Verbote" diejenigen sind, bei denen man sagt: "Das ist eigentlich verboten, aber in der Praxis erlaubt".

All das ist Ausdruck eines schlampigen Verhältnisses zum Rechtsstaat und zum Regelwesen als solchem.

Und es gibt auch einen Unterschied zwischen einem Zeigegesetz, das der Gesetzgeber nur aus populistischen Gründen beschliesst, um dem aufgebrachten Teil der Bevölkerung eine Placebo-Lösung und Scheinlösung zu präsentieren, und einem Vollziehungsgesetz, das tatsächlich dazu da ist, vollzogen zu werden.

Um die Zeigegesetze, deren Sinn es gar nicht ist, vollzogen zu werden, sondern die nur populistische Scheinlösungen schaffen sollen, zu eliminieren, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: erstens das Gesetz abschaffen, und zweitens das Gesetz durch eine entsprechende Vollzugspraxis zu ergänzen.

Welcher der beiden Ansätze vielversprechender ist, sollte anhand des Einzelnfalls beurteilt werden.

D.K.

Aber es wäre wohl zu einfach, der SPÖ die alleinige Schuld zu gene. Wien ist auch die Stadt Österreichs, in der es relativ gesehen (also im Verhältnis zur Bevölkerung) den größten linksextremen Rand gibt, und auch dieser propagiert Regelbruch bis hin zur Revolution.

Dadurch entsteht ein Druck von Aussen auf die SPÖ, Regeln nicht ernst zu nehmen.

Und die "Rebellion" gegen Bundesgesetze wie das Sozialhilfe-Rahmengesetz kann so gesehen ein Mittel der SPÖ sein, um dem linksextremen Rand das Wasser abzugraben, und ihn unter der Fünfprozenthürde (die bei Wien-Wahlen gilt) zu halten.

Manche Eintrittshürdentheoretiker vertreten ja die Auffassung, alleine schon durch die Hürden würden extremistische Parteien an parlamentarischer Vertretung gehindert.

Diese Theorie ist fragwürdig und vernachlässigt die negativen Aspekte, wie z.B. mögliche Radikalisierungen bzw. Koalitionsbrüche wegen der Angst, wegen der Koalition unter die Fünfprozenthürde zu fallen (wie z.B. beim FPÖ-Kurswechsel 1986).

Oder eben, dass die Hürde oft nicht alleine in diesem Sinne wirkt, sondern nur in Zusammenhang mit Politik anderer Parteien.

Und ein gravierender Aspekt der Hürde ist natürlich, dass hohe Zahlen unwirksamer Stimmen entstehen können, wie beispielsweise bei der deutschen Bundestagswahl 2017, bei der 16% unwirksame Stimmen (also gültige Stimmen für Parteien unter der Fünfprozenthürde) zustande kamen, bzw. durch die Hürde an Wirksamkeit/Wirksamwerden gehindert wurden.

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