Der britische Verteidigungsminister Michael Fallon ist zurückgetreten, angeblich, weil er vor 15 Jahren das Knie einer Journalistin berührt habe, was als sexuelle Belästigung gewertet wurde.

Allerdings gibt es auch Stimmen, dass die angebliche sexuelle Belästigung (Knieberührung vor 15 Jahren) nur ein Vorwand für irgendetwas anderes sein könnte.

Um es zuzugeben: auch ich habe schon, z.B. bei einer Notbremsung in der Strassenbahn, den Hintern einer völlig fremden Frau berührt. Allerdings hat die berührte Frau keine Anklage gegen mich wegen Vergewaltigung oder sexueller Belästigung eingereicht.

Umgekehrt wurde auch ich schon von Frauen "sexuell belästigt", als ich jünger war und noch einen knackigeren Hintern hatte.

Ich war kurzfristig irritiert, aber empfand es irgendwie als Kompliment. Allerdings war auch keine Über- und Unterordnungsverhältnis, kein Abhängigkeitsverhältnis dabei mit im Spiel.

Wird das nun als sexuelle Belästigung gewertet und kann ich deswegen niemals im Rest meines Lebens eine öffentliche Position erreichen ?

http://derstandard.at/2000067017397/BelaestigungsvorwuerfeBritischer-Verteidigungsminister-tritt-zurueck

Es stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob nicht Teile der #MeToo-Kampagne übertrieben sind.

Eine 40-jährige Hollywood-Schauspielerin, die bereits 20 Hollywood-Filme gemacht hat und bereits 20 Millionen-Dollar-Gagen erhalten hat, bekommt ein Angebot eines Filmproduzenten: eine 21. Rolle und eine 21. Gagenmillion nur gegen Sex.

Ist dann nun das, was das österreichische Strafgesetzbuch (und ähnliche) als "Zwangslage" und "Nötigung" (in Zusammenhang mit Vergewaltigung) versteht ?

Ich zweifle daran. Allerdings bei einer 17-Jährigen Produktionsassistentin, die ein sehr geringes Einkommen und kein Vermögen hat, sieht das anders aus.

Eine Frage wurde noch gar nicht thematisiert: ob "virtuelles Grapschen" "sexuelle Belästigung" ist ....

Auch "Anstarren von (mehr oder weniger bekleideten) Brüsten", das als mögliche sexuelle Belästigung ins Spiel gebracht wurde, erscheint mir als möglicherweise übertrieben.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=7386d4e9-ddfb-4b3a-8a69-966c1da0101d&Position=1&Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=02.11.2017&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Vergewaltigung&Dokumentnummer=NOR40152322

"§ 201. (1) Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen."

Verwandte Paragraphen:

"Sexuelle Belästigung"

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=7846c169-8ccf-4ec5-b016-a4a41356e0e1&Position=1&Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=02.11.2017&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=sexuelle+Bel%C3%A4stigung&Dokumentnummer=NOR40194049

"Sexuelle Belästigung und öffentliche sexuelle Handlungen"

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=7846c169-8ccf-4ec5-b016-a4a41356e0e1&Position=1&Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=02.11.2017&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=sexuelle+Bel%C3%A4stigung&Dokumentnummer=NOR40194050

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