Im Buwog-Prozess soll Ashwien Sankholkar ausgeschlossen worden sein, hingegen Florian Klenk nicht.
Ich halte Sankholkar für den besseren und objektiveren Journalisten, so gesehen hätte ein Ausschluss, falls überhaupt, eher umgekehrt laufen müssen: Klenk fliegt raus, Sankholkar nicht.
Ich habe am Buwog-Prozess anders als an anderen Prozessen nicht teilgenommen, also so gesehen sollte ich mich mit Kritik wohl zurückhalten.
Aber eine Richterin, die die besseren Journalisten von der Prozessteilnahme ausschliesst, die schlechteren (im Sinne von kampagnenjournalistischeren) zulässt, muss sich kritische Fragen wohl gefallen lassen.
Es mag sein, dass gute juristische Gründe für einen derartigen asymmetrischen Ausschluss existieren.
Dennoch habe ich ein gewisses Unbehagen.