Heute erschien eine Umfrage einer Gratis-Tageszeitung. Laut dieser Umfrage meinen 44% "Nein", 43% "Ja" zur Frage, ob der Präsident (also Van der Bellen) Minister ablehnen soll; Rest unentschlossen oder nicht angabewillig.

Was mir auffällt, ist, dass die Umfrage eine sehr unpräzise Fragestellung hat. "Soll er einzelne Minister ablehnen ?", "Soll er alle Minister (und damit die ganze Regierung) ablehnen ?" wären präzisere Fragestellungen.

Die Präzedenzfälle dafür wären die Fälle Kabas und Prinzhorn im Jahr 2000, die angeblich von Bundespräsident Klestil abgelehnt worden seien. (Bei Kabas kann ich mir vorstellen, dass auch der damalige Kanzler Schüssel diesen ablehnte, aber dies nicht öffentlich sagte).

Und es gibt die Theorie, dass in den 1950er Jahren der damalige Bundespräsident Körner (IIRC) einmal eine FPÖ-Regierungsbeteiligung verhindert haben soll. (Allerdings wäre es eine Beteiligung als kleine, dritte Partei zusätzlich zu SPÖ und ÖVP gewesen, und somit von geringerer Bedeutung als es die gleiche Frage heute hätte).

Eine weitere Frage bleibt dabei auch ausgespart: welche Minister und mit welcher Argumentation soll der Bundespräsident ausschliessen ?

Ich persönlich habe schon in einer gewissen Weise zu dem Thema gebloggt, aber aus der anderen Sicht heraus:

Dass ich als FPÖ-Vorsitzender - falls überhaupt - nur ein Kleininnenministerium verlangt hätte (ohne die Abteilung Wahlen), aber nicht ein Großinnenministerium (in dem die Abteilung Wahlen enthalten ist).

Der Grund war: die FPÖ hat sich wirklich nicht mit Ruhm bekleckert, was die Wahlen in der jüngsten Vergangenheit betraf: die FPÖ hat die manipulativen Umfragen, die Griss vermutlich wegen der Irreführung der taktischen Wähler und -innen (§263 StGB, "Täuschung bei einer Wahl" ) aus dem ersten Wahlgang der Bundespräsidentschaftswahl geschmissen haben, NICHT kritisiert (das beträfe hauptsächlich Hofer als Kandidaten und Strache als Zustellungsbevollmächtigten der FPÖ, der die FPÖ auch bei der Anfechtung des zweiten Wahlgangs vertrat).

Und die FPÖ hat bei der Wien-Wahl eine äußerst dubiose Parteienförderung erhalten: dubios deswegen, weil die FPÖ wegen der damals parteilosen Ursula Stenzel als Mischliste antrat, und nicht als Partei. Das Wiener Parteienförderungsgesetz sieht vor, dass Parteien die Förderung zusteht. Ob Mischlisten (also mit parteilosen Listenmitgliedern wie Stenzel) die Förderung zusteht, ist nicht ausjudiziert, soviel ich weiß. Das heisst, es gibt weder in die eine noch in die andere Richtung eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, ob der FPÖ, wenn sie eine Parteilose wie Ursula Stenzel auf der Liste hat, Wiener Parteienförderung zusteht.

Der Betroffene wäre auch hier wieder Strache, als Spitzenkandidat seiner Partei und als Zustellungsbevollmächtigter.

Genau diese Argumentation könnte Bundespräsident van der Bellen verwenden, um Strache als Großinnenminister auszuschliessen, also als Minister eines Innenministerium, das die Abteilung Wahlen beinhält.

Zusätzlich könnte er noch die politische Erwägung hinzufügen, dass Wahlen, um allgemein anerkannt zu werden, besser von einer zentristischen Partei bzw. einem zentristischen Politiker bzw. einer zentristischen Politikerin geleitet werden sollten, und nicht von einem Vertreter eines politischen Extrems.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=d928ab05-c41b-45c1-b297-cbd6ec0299ee&Position=1&Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=30.10.2017&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=T%C3%A4uschung+bei+einer+Wahl&Dokumentnummer=NOR12029812

Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Ablehnung von Ministern ist §70 B-VG:

"Artikel 70. (1) Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt. Zur Entlassung des Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung ist ein Vorschlag nicht erforderlich; die Entlassung einzelner Mitglieder der Bundesregierung erfolgt auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Die Gegenzeichnung erfolgt, wenn es sich um die Ernennung des Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung handelt, durch den neubestellten Bundeskanzler; die Entlassung bedarf keiner Gegenzeichnung.

(2) Die Mitglieder der Bundesregierung müssen nicht dem Nationalrat angehören, aber zum Nationalrat wählbar sein.

(3) Wird vom Bundespräsidenten eine neue Bundesregierung zu einer Zeit bestellt, in welcher der Nationalrat nicht tagt, so hat er den Nationalrat zum Zweck der Vorstellung der neuen Bundesregierung zu einer außerordentlichen Tagung (Art. 28 Abs. 2) einzuberufen, und zwar so, dass der Nationalrat binnen einer Woche zusammentritt."

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138

Da sich die österreichische Verfassung in schlechter Verfassung befindet, ist strittig, was das überhaupt bedeutet:

Ist der Vorschlag bindend oder nicht ? Muß der Präsdident dem Vorschlag des Kanzlers die Minister betreffend, folgen oder nicht ?

Weder lautet die Formulierung "Der Präsident ist verpflichtet, dem Vorschlag des Kanzlers betreffend Ernennung von Ministern zu folgen",

noch lautet die Formulierung "Der Präsident hat das Recht, vom Kanzler bzw. von der Kanzlerin vorgeschlagene Minister abzulehnen, aber darf niemanden ernennen, der nicht vom Kanzler bzw. der Kanzlerin vorgeschlagen wird."

Alles in Allem ist dieses Verfassungsgesetz irgendwie vielleicht ein typisch österreichisches Husch-Pfusch-Gesetz, dessen Entstehung wohl nur aus den Turbulenzen der ersten Republik erklärbar ist. (Die Aufwertung des Präsidenten und das Abgehen vom Radikalparlamentarismus erfolgte 1929)

Wenn dieses Gesetz ein einfaches Gesetz wäre, dann könnte der Verfassungsgerichtshof es vielleicht wegen mangelnder Präzision aufheben, aber weil es ein Verfassungsgesetz ist, kann der Verfassungsgerichtshof es nicht wegen mangelnder Präzision aufheben.

Manche Verfassungsinterpreten argumentieren auch aus der Passivformulierung heraus: "... werden vom Bundespräsidenten ernannt". Weil es eine Passivformulierung sei, müsse der Präsident passiv allen Vorschlägen des Kanzlers folgen; gewagte Interpretation.

Das Kuriose oder, wenn man als gelernter Österreicher denkt, der weiß, dass kaum irgendwo auf der Welt Realverfassung und Formalverfassung so weit auseinanderklaffen wie in Österreich, das Logische ist, dass durch die Verfassungsreform 1929/1930 der Bundespräsident formal gestärkt wurde, aber real geschwächt wurde: nicht Bundespräsident Miklas war die dominierende Persönlichkeit der 1930er-Jahre, sondern es waren die eigentlich formal geschwächten Kanzler, nämlich Dollfuss und Schuschnigg.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtshof_(%C3%96sterreich)

https://de.wikipedia.org/wiki/Engelbert_Dollfu%C3%9F

https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Schuschnigg

https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Miklas

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