Ein interessantes Urteil erging in Deutschland:
die Amadeu Antonio-Stiftung hatte dem Sänger Xavier Naidoo Antisemitismus vorgeworfen, und Naidoo hatte wegen übler Nachrede geklagt.
Die Vorwürfe gegen Naidoo beruhten im Wesentlichen auf der sogenannten Verwendung antisemitischer Codes und nicht auf explizitem und eindeutigem Antisemitismus.
Die Sache ist insofern auch für Österreich von Bedeutung, weil der Vorwurf der Verwendung antisemitischer Codes auch in Österreich oft erhoben wird.
Das Gerichtsurteil besagte nicht, dass Xavier Naidoo erwiesenermaßen kein Antisemit ist, sondern dass sein angeblicher Antisemitismus nicht erwiesen ist, und dass die Beweislast in diesem Fall bei dem liegt, der die Anschuldigungen erhebt.
Der Schirmherr der Amadeu Antonio-Stiftung ist der frühere SPD-Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.
https://de.wikipedia.org/wiki/Amadeu_Antonio_Stiftung
https://www.lhr-law.de/magazin/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht/xaxier-naidoo-antisemit