Todesstrafe durch Abschiebung in Österreich und Deutschland

Rechtspopulistische Medien und Blogger schimpfen immer wieder über die angeblich zu niedrigen Strafen in Österreich und Deutschland, über angeblich korrupte oder unfähige Richter, etc., oft nachdem ein Ausländer oder mehrere ein Verbrechen begangen hat bzw. haben.

Dabei übersehen sie aber eines: die oft jungen ausländischen Täter werden oft nach kurzer Haft oder nach U-Haft oder überhaupt sofort abgeschoben, und weil sie in Europa gelebt haben, haben sie den Militärdienst im Herkunftsland noch nicht absolviert.

D.h. nach Abschiebung werden diese jungen Täter oft vom Militär des Herkunftslandes eingezogen, und weil die Herkunftsländer oft arabische Länder oder Nahostländer sind, die sich ständig oder oft im Krieg befinden, bedeutet ebendiese Abschiebung und darauf folgende Einziehung durch das Militär und folgender Kriegseinsatz oft den Tod (oder eine Kriegsverletzung), also eine Art (Todes-)Strafe durch Abschiebung. In Österreich und Deutschland ist die Todesstrafe zwar offiziell verboten, auch die EMRK (europäische Menschenrechtskonvention) verbietet die Todesstrafe. Damit ist allerdings nur die direkte Todesstrafe gemeint, also, ein deutsches oder österreichisches Gericht darf keine direkte Todesstrafe aussprechen, aber eine Art indirekter Todesstrafe mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Abschiebung ist offensichtlich erlaubt.

Das Interessante dabei ist, dass sowohl die politische Linke als auch die politische Rechte als auch die ihnen nahestehenden Medien diesen Umstand verschweigen.

Die politische Rechte und ihre Medien verschweigen die Todesstrafe durch Abschiebung, weil sie nicht mehr so skandalisieren könnten, und sich nicht mehr über die angeblich "zu niedrigen Strafen" und angeblich "zu milde Richter" beschweren könnte, und die politische Linke verschweigt die Todesstrafe durch Abschiebung vielleicht deswegen, weil sie möglichst viele nicht-straffällige Ausländer im Land behalten will oder durch Migration ins Land bekommen will, und das geht besser, indem man die Todesstrafe durch Abschiebung verschweigt.

Pixabay License / thommas68 https://pixabay.com/de/illustrations/sch%C3%A4del-helm-kriegszeit-fantasie-2546331/

In Deutschland und Österreich gibt es statistische (also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit verbundene) Todesstrafe durch Abschiebung in Militärdienst und Kriegsteilnahme.

Von Links und Rechts wird das verschwiegen, aus unterschiedlichen Gründen.

Das hindert rechtspopulistische Medien und Blogger aber keineswegs, angeblich zu niedrige Strafe oder angeblich unfähige, angeblich zu barmherzige Richter zu kritisieren.

Ein weiterer Aspekt ist der des generalpräventiven Effekts: um eine möglichst große Abschreckung durch die Todesstrafe durch Abschiebung zu erzielen, müssten rechte Medien, Parteien und Blogger eigentlich möglichst intensiv über die "Todesstrafe durch Abschiebung" berichten. Damit einige der potenziellen Täter es sich anders überlegen, und gesetzestreu bleiben.

Stattdessen machen rechte Medien, Blogger, Parteien das genaue Gegenteil: indem sie die Quasi-"Todesstrafe durch Abschiebung" vertuschen, machen sie sich mitschuldig am Ausbleiben des generalpräventiven Effekts und an den Verbrechen, die durch das Ausbleiben dieses allgemein-verhindernden Aspekts entstehen.

Mit anderen Worten: nur für höhere Auflagen, Verkaufszahlen, Klickzahlen und für höhere Wählerzahlen nehmen sie zusätzliche Verbrechen in Kauf.

Man kann die Sache auch so sehen, dass es den rechten Medien, Bloggern und Parteien, die ständig von Ausländerverbrechen reden, gar nicht darum geht, die Ausländer zu braverem Verhalten zu bewegen, indem sie breit über die Todesstrafe durch Abschiebung berichten, sondern dass es ihnen möglicherweise darum gehen könnte, aus einer rassistischen Ideologie heraus alle Ausländer (auch und insbesondere die gesetzestreuen) aus dem Land rauszubekommen, und dafür nehmen sie auch Verbrechen und fehlende generalpräventive Effekte in Kauf, die durch ihre Nicht-Berichterstattung über die Todesstrafe durch Abschiebung entstehen.

Auch wenn nur eine Kriegsverletzung nach Abschiebung in den Militärdienst und Krieg die Folge ist, so kann man diese als Strafe betrachten, d.h. es geht nicht nur um die Todesstrafe durch Abschiebung, sondern auch um die Kriegsverletzung als FOlge von Verbrechen und Abschiebung, also als eine Art Strafe; auch bei der Kriegsverletzung als Abschiebungsfolge gibt es einen generalpräventiven Effekt, der durch Vertuschung der Medien eben nicht eintritt und eben nicht Verbrechen in Österreich und Deutschland verhindert.

0
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
0 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

21 Kommentare

Mehr von Dieter Knoflach