Ein Richter in Wien sprach zwei verhüllte Rapid-Fans frei, die wegen des im Oktober 2017 beschlossenen Anti-Gesichts-Verhüllungsgesetzes angeklagt waren.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009892
Rund um dieses Urteil ist nun ein Rechtsgelehrtenstreit ausgebrochen.
https://kurier.at/chronik/oesterreich/richter-meint-rapid-ist-keine-religion/400670765
Das mit der Frage, ob Rapid eine Religion sei, kann man durchaus anders sehen, aber der Richter meinte wahrscheinlich, Rapid sei keine Religion im Sinne der Religionsanerkennung.
Der §1 dieses Gesetzes "Ziele dieses Bundesgesetzes sind die Förderung von Integration durch die Stärkung der Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherung des friedlichen Zusammenlebens in Österreich. Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, dessen Gelingen von der Mitwirkung aller in Österreich lebenden Menschen abhängt und auf persönlicher Interaktion beruht." stellt offensichtlich auf die Integration fremder Kulturen ab, so gesehen ist er natürlich auf Rapid nicht anwendbar, da es sich bei Rapid nicht um eine Migrantenkultur mit Burka handelte, sondern um eine alteingesessene Sportfankultur.
Auch fraglich ist, ob es sich bei einem Fussballstadion um einen öffentlichen Ort oder um ein öffentliches Gebäude im Sinne des Gesetzes handelt, oder um eine weitgehend private Örtlichkeit.
Auch die Rechtsmeinung des Verfassungsrechtlers Funk, dass sich hier möglicherweise ein Problem mit religiöser Diskriminierung ergeben könnte, würde Rapid ja als Religion einstufen, denn religiöse Diskriminierung kann nur vorliegen, wenn die eine Religion (also der Islam) anders behandelt würde als die andere.
Auf jeden Fall ist möglicherweise ein Fehler dieses Gesetzes, dass es nicht "Burkaverbotsgesetz" heisst, sondern eben "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz", obwohl im Text klar ist, dass es offensichtlich doch um den Islam bzw. die Burka geht.
Aber "Burkaverbotsgesetz" durfte es offensichtlich nicht heissen, weil man die größere Problematik, nämlich die Religionsfreiheit ud die Frage der Menschenrechtskonformität von Religionen nicht angehen wollte.
Die ÖVP als pro-katholische Partei wollte an der Religionsfreiheit nicht rütteln, die FPÖ als islamkritische Partei dennoch einen Akzent setzen, der zumindest einen klitzekleinen Schritt Richtung Islamverbot geht.
Und heraus kam dann der mehr oder weniger faule Kompromiss, ein Burkaverbot zu beschliessen, das nicht Burkaverbot heissen darf, weil das in einen Konflikt mit der Religionsfreiheit kommen könnte.
Zur Frage, ob Rapid eine Religion sei, noch einmal das wunderbare Stolpertor von Rapid-Spieler Schobesberger, mit dem er ein internationales Spiel von Rapid zugunsten von Rapid entschied:
Dieses Tor machte auch international Furore, wie man an den Sprachen sehen kann, unter denen es veröffentlicht wurde, z.B.
"Rapid Vienna's Philipp Schobesberger funny goal vs Viktoria Plzen 06/11/2015"
Es hat auch Eingang gefunden in Videos wie z.B. "30 Most creative Football Goals" und ähnliche Sammlungen.
Rapid war früher einmal stärker der Wiener Arbeiterfussballclub, also der rote Club, im Gegensatz zur bürgerlichen Austria.
Und die SPÖ war damals die Partei mit den meisten Atheisten, womit sich die Frage stellt, ob Atheisten eine Ersatzreligion brauchen, sei es nun eine revolutionäre Ideologie oder eine Fussballclubanhängerschaft.