Mein Foto der vermutlichen Corona-Party im Ministerium hat ja einiges Aufsehen erregt.

Aber offensichtlich hat sich niemand die Frage gestellt, ob es sich um ein legal erstelltes oder ein illegal erstelltes Foto handelt.

Sowohl mein Laptop als auch meine Digitalcamera als auch mein Handy sind stromgetrieben.

Und ich habe derzeit keinen Hauptwohnsitz, über den ich Strom legal beziehen könnte.

Was ich seit der Covid-19-Krise betreibe, ist so eine Art "wildes Schlafen", das sich in der Nähe des Einbruchs befindet, aber dennoch unterhalb bleibt - zumindest meiner Rechtsauffassung nach, die auch eine falsche sein kann.

Ich wende zwar keine Gewalt (z.B. Brechstange) an, und ich verwende kein Lockpick-Kit (Schlossknack-Set), aber ich begebe mich in Häuser, mit der Absicht, dort zu schlafen, obwohl ich dort nicht wohne und von niemandem eingeladen wurde.

Außerdem betreibe ich möglicherweise etwas, was man als Stromdiebstahl bezeichnen könnte, bzw. "Entziehung von Energie", laut österreichischem Strafgesetzbuch, §132.

"Entziehung von Energie

§ 132. (1) Wer mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, aus einer Anlage, die der Gewinnung, Umformung, Zuführung oder Speicherung von Energie dient, Energie entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer Energie entzieht, deren Wert 5 000 Euro übersteigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer Energie im Wert von mehr als 300 000 Euro entzieht, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen."

(Das ist interessanterweise ein eigener Straftatbestand, um zu verdeutlichen, dass es sich bei Strom um kein Allmendegut wie Luft handelt. Selbst ohne diesen Paragraphen läuft Stromdiebstahl unter Diebstahl, aber zur Verdeutlichung ist es sicher günstig, einen eigenen Straftatbestand zu schaffen)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296

Falls ich ein derartiger Energiepirat sein sollte, so bin ich der Energiepirat in der geringfügigsten Form, also unterhalb von 5000 Euro, also Freiheitsstrafe von maximal einem halben Jahr als Strafe für mein Bloggen, Fotografieren und Telefonieren.

Übrigens habe ich auch durch mein möglicherweise illegales Verhalten möglicherweise auch Silvia Jelincic in die Illegalität getrieben, was mir aufrichtig leid tut. Sie forderte mich auf, zu telefonieren und zu bloggen, was ein strenger Richter möglicherweise wegen der möglicherweise "illegalen Energieentziehung", als Beitragstäterschaft, als Aufstachelung, etc. zu einer Straftat werten könnte.

Sie wusste zwar zum bestehenden Zeitpunkt möglicherweise nicht, dass es möglicherweise auf illegaler Stromentziehung beruhende Tätigkeit ist, zu der sie mich auffordert, aber das ist nicht unbedingt ein Unschuldsaspekt.

Falls ich jemals angeklagt werden sollte wegen dieses Paragraphen, so werde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass es erstens nicht illegal war, und dass es zweitens verursacht wurde dadurch, dass die Bundesregierung das Nächtigungsverbot in Lagern nicht in den Covid-19-Begleitgesetzen als clausula-rebus-sic-stantibus-obsolet für eine begrenzte Zeit und einen begrenzten Personenkreis erklärt hat, obwohl es sehr plausibel gewesen wäre, das zu tun, in ANbetracht der Verringerung der Ansteckungsgefahr, etc.

Pixabay License / Foto Art Treu https://pixabay.com/de/photos/anonymous-kollektiv-geheim-hacker-4165613/

Wie illegal kann Bloggen, Fotographieren und Telefonieren sein ? Insbesondere, wenn man sich in der Nähe des §132 StGB, als "Entziehung von Energie" befindet ?

Wieviel Kontakt mit Anderen darf man dann haben, ohne sie in Gefahr zu bringen, sich in einen rechtlichen Graubereich zu bewegen ?

Wieviel Anonymität und Untergrundexistenz braucht man dann ?

Und warum in aller Welt behandelt niemand dieses Thema ?

Der frühere deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) meinte einmal: "In der Krise muss man Gesetze brechen und sich durchwurschteln". Dem entspricht auch der altrömische Rechtsgrundsatz "necessitas non habet legem" - "Die Notwendigkeit kennt kein Gesetz"

P.S.: in zahlreichen Rechtssystemen gelten illegal angefertigte Beweismittel als beweiskraftlos vor Gericht. D.h. ein von mir angefertigtes Foto hätte möglicherweise wegen der möglichen Energieentziehung einen ganz anderes Status als das Foto von vielen Anderen.

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