Der UNO-Migrationspakt wird wieder einmal skandalisiert, aber die wichtigsten Sachen in diesem Zusammenhang werden übersehen:
1.) dass er unverbindlich ist.
2.) dass er im Kontext mit anderen EU-Konferenzen zu sehen ist, z.B. der UNO-Bevölkerungskonferenz von 1994. Bei dieser Konferenz verpflichteten sich alle Staaten, darauf hinzuwirken, das Bevölkerungswachstum zu begrenzen - unverbindlich freilich.
Die (staatlichen) Beschlüsse der Kairoer Weltbevölkerungskonferenz waren nicht nur unverbindlich, sondern auch bedeutunglos, weil religiöse Pflichten in Hinsicht auf Geburtenreichtum diese Beschlüsse bedeutunglos machten, insbesdonere in Afrika.
Wenn man vom Reziprozitätsprinzip ausgeht ("Wie Du mir, so ich Dir" ), das auch ein wichtiger Grundsatz des Völkerrechts ist, so kan man folgende Zukunftsentwicklung vermuten: in 20 Jahren wird der Norden argumentieren: "Weil Ihr afrikanische Staaten die Beschlüsse der Weltbevölkerungskonferenz von 1994 gebrochen habt, dürfen wir europäische Staaten den Migrationspakt von 2019 brechen". Und dagegen können die afrikanischen Staaten eigentlich gar nix mehr sagen.
Weiters: in europäischen Ländern sind Regierungswechsel normal. Und dass neue Regierungen Dinge anders machen, und auch unverbindliche Beschlüsse auf UNO-Ebene wieder umstossen, kann man davon ausgehen, dass ahlreiche Regierungen den Migrationspakt nur deswegen unterschreiben, wiel sie damit rechnen, dass kommende Regierungen ihn wieder umstossen werden, was sie auch sanktionslos können, weil er unverbindlich ist.
Ähnlich wie bei den unvollkommenen Gesetzen, ähnlich wie beim "lex imperfekta", bedeutet Straflosigkeit eine Erlaubnis zum Brechen. Ein unverbindlicher Pakt ohne Strafen und Sanktionen ist eben in der poltischen Praxis gar kein Pakt.