Wenn man die These vertritt, dass islamischer Geburtendschihad eine Form der assymmetrischen Kriegsführung darstellt, die wegen Fehlern von Politikern und -innen sowie Juristen und -innen nicht im Völker- und Kriegsrecht berücksichtigt ist, so stellt sich die Frage, ob neben Ratko Mladic und möglicherweise auch Charles Taylor (der ehemalige Liberianische Präsident) auch Alen R., der Grazer Amokfahrer, zu hart beurteilt wurde.
Es stellt sich auch die Frage, ob (weibliche) Rechtsanwältinnen mangelhaft geeignet sind, Aspekte, die vom internationalen Kriegsrecht in das nationale Strafrecht hineinspielen, zu erkennen und darauf basierend mildernde Umstände zu verlangen. Weil Krieg eher ein Männerthema ist.
Und im Fall des Grazer Amokfahrers gab es eine (weibliche) Rechtsanwältin. Es wäre ja interessant zu wissen, wie genau der Prozess der Rechtsanwältin-Bestellung in diesem Fall verlief.