Nun liegt ein Urteil vor im Prozess gegen den Waffenverkäufer an den Terroristen der Seitenstettengasse.
Der 32-jährige Slowene, der dem späteren Attentäter ein Sturmgewehr und eine Pistole und Munition verkauft hatte, erhält eine Haftstrafe von 9 Monaten auf Bewährung, ausgesetzt für drei Jahre. Für mehrere Verletzungen des Waffengesetzes in Bezug auf Pistole und Munition.
Bei dem Sturmgewehr, einer Zastava M70, und der damit zusammenhängenden potenziellen Verletzung des Kriegsmaterialgesetzes geschah laut Berichten ein "Irrtum der Staatsanwaltschaft".
Justizministerin Zadic (mit vermutlich teilweise kulturell-bosnisch-muslimischem Hintergrund oder zumindest Sympathien für die bosnischen Muslime) kritisierte dies heftig und sprach von einem "inakzeptablen Fehler".
Der Slowene hatte den Waffenhandel nicht arrangiert, ein Tschetschene, der den Handel einleitete, war im Februar erstinstanzlich zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, weil davon ausgegangen worden war, dass er von der Mordabsicht des Täters wusste.
An und für sich arbeiten österreichische Staatsanwaltschaften ziemlich gut und derartige angebliche "Fehler" sind sehr selten. Und was für einen "Fehler" hätte man bei so einer Sache schon machen können ? Auch die Umstände erscheinen mir so, als würde hier etwas anderes vorliegen als ein "Fehler":
Möglichkeit 1.) es geht um die Zastava, also ein serbisches/jugoslawisches Sturmgewehr. In Österreich herrscht, wie in großen Teilen des Westens eine antiserbische Stimmung, und diese antiserbische Stimmung hätte dem Angeklagten stärker schaden können, als es dem Delikt angemessen war, und daher klammerte die Staatsanwaltschaft die Zastava aus und beschränkte sich auf Pistole (Tokarev) und die Munition (laut Berichten Hohlmantel-Spitzkopf-Munition).
Möglichkeit 2.) Der Fehler lag in Wirklichkeit darin, die problematische Hohlmantel-Spitzkopf-Munition zu wenig schwer in das Urteil einfliessen zu lassen.
Möglichkeit 3.) es geht gar nicht um die Waffe, sondern um das Kriegsmaterialgesetz. Und hier liegt möglicherweise ein verdeckter Streit zwischen Ministeriumsbeamten und Ministerin vor.
Normalerweise ist das so, dass die Ministeriumsbeamten Gesetzesänderungsvorschläge machen und dass die Minister oder Ministerinnen diese dann anschauen und ihnen oft folgen.
In der Tat hat das Kriegsmaterialgesetz einige schwerwiegende Mängel, darunter den, dass geopolitische Aspekte und wichtige Abhängigkeitsverhinderungsfragen darin nicht erwähnt werden und nicht behandelt werden.
In den 1970er, 1980er Jahren gab es einmal eine Debatte, ob Österreich Waffen an Indien liefern soll, und die Entscheidung damals lautete: nein, wir sind ja so pazifistisch und neutral und liefern daher keine Waffen.
Allerdings wurde Indien wegen dieser österreichischen Weigerung, Waffen zu liefern, stark abhängig von russischen Waffenlieferungen, und diese indische Abhängigkeit von russischen Waffenlieferungen erzeugt heute geopolitisch große Probleme, zum Beispiel in der Hinsicht, dass Indien sich auch wegen dieser Abhängigkeit von russischen Waffenlieferungen weigert, an den Sanktionen gegen Russland teilzunehmen. Durch den von Putin verursachten Ukrainekrieg hat Russland einen höheren eigenen Waffenbedarf und kann daher momentan weniger Waffen exportieren, wodurch sich die Brisanz der indischen Abhängigkeit etwas verringert, und wodurch Indien die Waffenlieferungen mehr diversifiziert bzw. mehr diversifizieren muss. Indien hat ca. 1.43 Milliarden Einwohner, also ca. soviel wie 160 Österreichs oder 3 EUs. Indien ist vor China der bevölkerungsreichste Staat der Welt, also ein extrem wichtiger Player.
https://www.sueddeutsche.de/politik/indien-russland-ukraine-1.5588645?reduced=true
Die Grünen sind eine pazifistische Partei, bzw. waren das viel stärker vor dem Februar 2022 und vor Putins Angriffskrieg auf die Ukraine.
Und eben deswegen lehnten die Grünen Waffenlieferungen immer ab, und sorgten neben anderen Parteien damit dafür, dass Indien abhängig wurde von Russland und sich deswegen nicht an den Russland-Sanktionen beteiligt.
Eine Debatte darüber, ob das Kriegsmaterialgesetz gelockert werden soll, auch wegen der geopolitischen Konsequenzen, hätte den Grünen daher vermutlich schwer geschadet und möglicherweise daher hat die Grüne Ministerin Zadic den Ministerialbeamtenvorschlag abgelehnt.
Aber etwaig sind Ministerialbeamte ja auch weder blöd noch machtlos: wenn sie merken, dass eine Ministerentscheidung nicht aus sachlichen Gründen erfolgt, sondern aus rein parteipolitischen, dann können sie auch subversiv werden. Und dieser angebliche "Fehler" könnte so ein Zeichen eines Konflikts zwischen Ministerin und Ministerialbeamten sein.
Weitere kritikwürdige Aspekte am Kriegsmaterialgesetz sind:
.) die Frage der Kontinuität bleibt ausgespart. Es ist ja meist nicht damit getan, einmal Waffen zu kaufen, sondern man braucht in den Jahren und Jahrzehnten nach dem Waffenkauf auch Munition, Ersatzteile, Zubehör, Verbesserungen, etc. Und kaum jemand will Waffen bei einem Produzenten kaufen, wenn er vorher weiß, dass er in ein paar Jahren bei diesem Produzenten Schwierigkeiten oder wahrscheinliche Schwierigkeiten bei Folgekäufen haben wird, wegen Exportverboten des Ministeriums. Da Waffensysteme eines Produzenten oft ähnlich bleiben, aber im Kauf der Geschichte verbessert werden, ist das Umsteigen von einer Version zur neueren Version desselben Geräts oft ohne Umschulung zu erledigen, was viele Armeen und Verteidigungsminsiter als vorteilhaft betrachten.
.) oftmalige "könnte"- und "Gefahr"-Formulierung: wie "Gefahr besteht, daß das gelieferte Kriegsmaterial zur Unterdrückung von Menschenrechten verwendet wird" in §3(3) KMG; radikal könnte man sagen, dass man überhaupt nirgendwohin mehr Waffen liefern darf, wenn man keine Waffen liefern darf in Länder, in denen Menschenrechtsverletzungen stattfinden, oder in denen die Gefahr besteht, dass gelieferte Waffen zu Menschenrechtsverletzungen verwendet werden könnten.
Die realistische Interpretation dieses Gesetzes läuft daher darauf hinaus, dass eine geringfügige Gefahr der Verwendung gelieferter Waffen für Menschenrechtsverletzungen akzeptabel ist. Die Frage, ob das Gesetz radikal oder realistisch interpretiert werden muss, ist nicht explizit geklärt.
.) Ein weiterer heikler Aspekt am Kriegsmaterialgesetz ist der der Aggressorbelohnung und der Opferbestrafung: man darf an einen Herrscher, der einen Krieg vorbereitet und für diesen Krieg aufrüstet, Waffen liefern, weil die Aufrüstung vor Kriegsausbruch die Region ja nicht zu einer Kriegsregion macht (in Kriegsregionen darf nicht geliefert werden). Aber nach dem militärischen Überfall darf man keine Waffen an das Opfer der Aggression mehr liefern, weil dann die ganze Region eine Krisenregion ist.
Der Indien-Konnex ist und Zadics Sympathien für bosnische Muslime ist auch insofern interessant: einer der größten Konflikte, in dem sich Indien befindet, ist der mit dem muslimischen Pakistan, und sehr wesentlich dreht sich dieser Konflikt um die zwischen Indien und Pakistan umstrittene Provinz Kaschmir. D.h. falls Justizministerin Zadic Waffenlieferungen an Indien verhindern will, dann tut sie das möglicherweise auch deswegen, um einem muslmischen Staat, nämlich Pakistan zu helfen, den Krieg um die Kaschmir-Provinz zu gewinnen, bzw. darin vergleichsweise so militärisch stark zu sein, dass Pakistan mit Zadic-Unterstützung bessere Verhandlungsaussichten hat als ohne Zadic-Unterstützung.
Ich stehe Zadic allgemein kritisch gegenüber: ihre Dissertation zum Thema ICTY ist meiner Meinung und Erinnerung nach sehr mangelhaft: sie rechtfertigte das Den Haager Tribunal/ICTY (bei dem Zadic selbst arbeitete) undifferenziert und vermied oftmals Kritik an den bosnischen Muslimen. Sie sparte historische Betrachtungen und Zusammenhänge völlig aus und beschränkt sich auf einige, wenige juristische Aspekte, klammert aber andere juristische Aspekte aus. Sie zitierte massiv westliche Quellen, z.B. aus den USA, verschweigt aber oftmals serbische Sichtweisen. Sie erwähnt einmal (man hat den Eindruck, pro forma) Kissinger, aber verschwieg, dass Kissinger dem Islam kritisch gegenüberstand. Sie verschwieg problematische Aspekte bei den bosnischen Muslimen, beispielsweise, dass der muslimische Bosnien-Präsident Alija Izetbegovic alles tat, um die Geburtenrate unter den bosnischen Muslimen zu erhöhen, vermutlich auch mit dem Ziel, Bosnien zu islamisieren, und die serbisch-kroatische Mehrheit in Bosnien-Herzegowina in eine muslimische Mehrheit umzuwandeln, ein Ziel, das (aus Sicht der Muslime) in den frühen 2000er Jahren erreicht wurde. Zadic bzw. ihre Dissertation verschwieg weiters, dass Izetbegovic wegen billigender Inkaufnahme von Kriegsverbrechen angeklagt hätte werden sollen, weil er vermutlich wusste, dass serbische Einheiten laut Quellen seit dem Balkankrieg von 1912/1913 dazu neigten, die hohen Geburtenraten der bosnischen Muslime durch Kriegsverbrechen zu "korrigieren", aber Izetbegovic wurde nicht angeklagt. Ebenso wurde Izetbegovic nicht angeklagt wegen seines Befehls, entwaffnete und gefangene serbische Soldaten zu töten, was kriegsrechtlich verboten ist, was ebenso in Zadics Dissertation fehlt.
Ebenfalls fast völlig fehlen in Zadics Dissertation Kontraproduktivitätsüberlegungen, also die Überlegungen, ob das ICTY oder die westliche Staatengemeinschaft Serbien radikalisieren könnte, und statt einer Konfliktverringerung eine Konfliktverschärfung bewirken könnte. Der einzige sehr schwache Hinweis auf derartige Kontraproduktivität ist nicht im Text, sondern in der Literaturliste auf einen Text von John Mearsheimer "The False Promise of International Institutions" in International Security.
HUnter Ia5 / CC https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d5/Zastava_M70AB2_Hunter_la5.JPG
Zastava M70-Sturmgewehr jugoslawischer bzw. serbischer Produktion. Wie vom Wien-Terroristen der Seitenstettengasse verwendet. Die Zastava ähnelt der Apparat Kalashnikow, und sie ist quasi jugoslawisch-blockfrei, insofern als es Varianten sowohl für NATO-Munition als auch Varianten für Ost-Munition gibt.
War das wirklich ein "Fehler" der Staatsanwaltschaft, oder schwelt da im Hintergrund ein Konflikt zwischen den Sektionschefs und einer Ministerin, die in Quasi-Amtsbrauchsmanier einen Fehler im Kriegsmaterialgesetz vertuscht, weil das Auffliegen dieses Fehlers den Grünen schaden könnte ?
Wieviele optische Dubiositäten zugunsten der bosnischen Muslime oder anderer islamischer Staaten darf eine Ministerin wie Zadic denn haben, ohne kritisiert zu werden, geschweige denn zurücktreten zu müssen ?
Scheinbar unendlich viele, weil die Medien und die grüne Politik eine Herzeigefrau mit Migrationshintergrund brauchten, und weil eh Alle soviel Angst haben vor den FPÖ-Stimmengewinnen, und daher müsse man Zadics Fehler vertuschen ?
CC0 / Die Grünen https://de.wikipedia.org/wiki/Alma_Zadi%C4%87
Justizministerin Zadic: für linke Gazetten galt sie als der Inbegriff der Akademikerin mit Migrationshintergrund, als Migrantin, die es geschafft hat. Aber die dubiosen Aspekte in ihrer Dissertation, im ICTY allgemein, und jetzt wieder in dieser Affäre rund um die Zastava und das Kriegsmaterialgesetz werden von den österreichischen Medien gerne verschwiegen. Scheinbar hat sie so eine Art doppelten Opferbonus als Bosnienkriegsflüchtling und als Frau, der es ihr erlaubt, dubiose Dinge völlig ohne Medienkritik und ohne Medienkontrolle zu tun.
Kriegsmaterialgesetz im Wortlaut:
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000609