Ich sandte dem angeblichen Qualitätsmedium "Der Standard" einen Text zu als Antwort auf einen Kommentar. Der Standard veröffentlichte diese Reaktion, die von einiger Brisanz war, nicht.

Der Hintergrund mag sein, dass die Tageszeitung "Der Standard", dem rosaroten Farbhintergrund und der ideologischen Einstellung dieses Blattes entsprechend, Alexander Van dr Bellen unterstützt hatte, und jeder Hinweis auf Wahlmanipulation durch irreführende Meinungsumfragen auch den "Standard" in ein schlechtes Licht gebracht hätte.

Hier der nie veröffentlichte Text:

Erster Wahlgang der Präsidentenwahl illegal ?

Betrifft: „Bundespräsidentenwahl: gut is´gangen“, Walter Schachermayer, Standard, 24.1.2017

Schachermayers und Neuwirths Hochrechnung scheint auf der Annahme zu beruhen, dass es außerhalb der „inkriminierten“ Wahlkreise keine problematischen Stimmen gab. Eine Annahme, die äußerst fragwürdig ist, insbesondere weil rot-grüne Dominanz bei Wahlbehörden und damit Manipulationsmöglichkeiten zugunsten von Van der Bellen in Wien am größten waren, aber kein einziger Wiener Bezirk unter den geprüften war. Selbst wenn man nur die Stichwahl betrachtet, ist wegen der Nichtprüfung der Wiener Bezirke und der Nichtrepräsentativität der Stichprobe die Wahrscheinlichkeit eines völlig anderen Wahlergebnisses weit höher als die angegebenen 1 zu 10 Milliarden, und da ist der erste Wahlgang noch gar nicht berücksichtigt.

Die heißdiskutierte Verfassungs-Passage von der sinngemäß „stattzugebenden Wahlanfechtung, wenn die Rechtswidrigkeit erwiesen wurde und auf das Verfahrensergebnis von Einfluss war“ muss konjunktivisch interpretiert werden, weil ansonsten eine kleine Partei, bei der das Überspringen der z.B. Fünfprozenthürde unsicher ist und die verfassungswidrig trotz gültigem Wahlvorschlag von der Wahl ausgeschlossen wurde (solche Fälle gab es!), dann kein Rechtsmittel dagegen hat, denn sie kann natürlich nicht nachweisen, dass sie den Sprung über die jeweilige Hürde geschafft hätte, wenn sie am Stimmzettel gestanden hätte.

Umgekehrt könnte man diese Passage allzu buchstäblich so interpretieren, dass das Verfassungsgerichtshofsgesetz verfassungswidrig sei, weil es zusätzlich eine Anfechtungsfrist vorsieht, die in der B-VG-Passage nicht enthalten ist. Allzu buchstäblich interpretiert müsste ich (als gleichsam Mega-Ausgegrenzter) aufgrund dieser B-VG-Passage auch heute noch die Wien-Wahl anfechten können.

Aber mein wahrscheinlicher Verlust des passiven Wahlrechts bei der Wien-Wahl ist eine Kleinigkeit verglichen mit der wahrscheinlichen Gesetzwidrigkeit der weit danebenliegenden Umfragen vor dem ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen aufgrund von Strafgesetzbuch §263 „Täuschung bei einer Wahl“: denn durch die um bis zu 15% danebenliegenden Umfragen, die Van der Bellen weit überbewerteten, hingegen Griss, Khol und Hundstorfer unterbewerteten, wurden zahlreiche taktische Wähler getäuscht, sodass falsche Umfragen der wahrscheinliche Grund dafür waren, dass Van der Bellen in die Stichwahl kam. Nur Fehler im Wahlverfahren im engeren Sinn, aber nicht die durchaus illegal sein könnende Medienberichterstattung ist ein stattzugebender Grund für Anfechtung. Allerdings haben weder das Team von Van der Bellen noch das Team von Hofer diese Problematik thematisiert, vielleicht, weil beide davon ausgingen, die besten Stichwahlchancen gegen den jeweils anderen zu haben, aber schlechtere gegen Kandidaten der Mitte. Mit anderen Worten: Van der Bellen ist wahrscheinlich illegal gewählter, aber unanfechtbarer Präsident. Das hätte Franz Kafka nicht besser erfinden können! Möglicherweise, um die Problematik des ersten Wahlgangs unter den Tisch zu kehren, wurde der zweite Wahlgang und die damit verbundene Auszählung in die harmoniesüchtige und streit- und kritik-averse Adventszeit verlegt. Das „getreuliche Beobachten der Gesetze“, das Bundespräsidenten nolens volens schwören müssen, schließt das Thematisieren von Verstößen bzw. Wahrscheinlich-Verstößen gegen §263 StGB „Täuschung bei einer Wahl“ offensichtlich nicht ein.

Das im Plan A vorgesehene Wahlsystem erscheint auch relativ manipulationsanfällig durch falsche Umfragen im Vergleich zu einem reinen Verhältniswahlrecht, wie vom als „Verfassungsvater“ geltenden Hans Kelsen vorgeschlagen, der übrigens SP-nah war.

Auch der Vergleich mit dem DNA-Test hinkt, weil DNA-Proben hundertprozentig identisch sind, egal, von welchem Körperteil man sie entnimmt, während in unterschiedlichen Wahlkreisen völlig unterschiedliche Bedingungen und Manipulationsvoraussetzungen gegeben sein können.

Seit dem 18. Jahrhundert sollte bekannt sein, dass bei einer Vielzahl von Kandidaten die damals erfundenen Reihungswahlen a la Condorcet, Schulze oder Borda bessere Ergebnisse bringen als das verunglückte österreichische Präsidentenwahlgesetz, das maßgeschneidert ist für ein Zwei- oder Zweieinhalbparteiensystem, das Österreich bis ca. 1986 hatte. Es gibt auch Parteien, die diese Wahlsysteme verwenden, z.B. die Piratenpartei, was aber für die etablierten Parteien offensichtlich eher ein Grund für Nichtberücksichtigung zu sein scheint. Das italienische Verfassungsgericht hat gerade eine ähnlich manipulationsanfällige Zweiwahlgangslösung – allerdings auf Parlamentsebene - als verfassungswidrig eingestuft; und Reihungswahlen, die taktisches Wählen überflüssig oder fast überflüssig machen, würden im Unterschied zum heutigen österreichischen Bundespräsidentenwahlgesetz mit einem Wahlgang das Auslangen finden.

Eine interessante nicht gemachte Wahrscheinlichkeitsrechnung bei dieser Wahl war wohl die, mit welcher Wahrscheinlichkeit sich ein völlig anderes Wahlergebnis ergeben hätte, wenn es die in Demokratien häufigen Umfrageveröffentlichungsverbote kurz vor Wahlen gegeben hätte.

Dieter Knoflach, realpolitische Sozialdemokraten (eine wahlbündnisorientierte Partei, die gar keinen Alleinantritt anstrebt), bloggt auf der Plattform fischundfleisch.at, und denkt über die Auflösung der Partei nach, weil bei Titanenkämpfen Kleinparteien, auch parteienbündnisorientierte, ohnehin keine Chance zu haben, sondern an Rand gedrängt zu werden scheinen.

0
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
0 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Noch keine Kommentare

Mehr von Dieter Knoflach