Ich stehe seit vielen Monaten vor einem großen Problem: bei meiner Schlüsselbeinbruch-OP gab es Komplikationen und ich habe keine Möglichkeit, herauszufinden, ob das nun ein ganz normales Restrisiko ist, das nicht mehr minimierbar ist, oder ob das ein ärztlicher Kunstfehler war, Ärztepfusch, eine verantwortungslose Vorgehensweise der operierenden Ärzte.
Ich bräuchte keine Personennamen, keine Röntgen, keine Einzelfallberichte.
Alles, was ich bräuchte, sind Aggregatdaten über ähnliche Komplikationen bei verschiedenen Operationsbereichen bzw. Aggregatdaten über alternative Operationsmethoden in vergleichbaren Fällen, ihre Einsätze. (Unter Aggregatdaten versteht man anonymisierte gesammelte Daten)
Z.B. "Wie groß der Prozentsatz von Feststell-Schraubenbrüchen bei Schlüsselbeinbruchoperationen mit einer einzigen Feststellschraube bei allen derartigen Operationen in allen österreichischen Spitälern ? Wie groß ist der Prozentsatz von Feststell-Schraubenbrüchen bei Sprunggelenksoperationen mit einer einzigen Feststellschraube bei allen derartigen Operationen in allen österreichischen Spitälern ?" (Ob im letzten Jahr oder in den letzten fünf Jahren, ist mir dabei ziemlich egal)
Auch zahlreiche weitere ähnliche Fragen würden mich interessieren.
(Eine Feststellschraube ist eine längere Schraube, die einen mit einer Platte verschraubten Knochen mit einem anderen Knochen verbindet, aus welchen Gründen auch immer, z.B. Fixierung, Bänderschonung, etc.)
Alleine schon die Beantwortung dieser beiden Fragen würde mir weiterhelfen bei der Einschätzung meiner Klagschancen für eine Schadenersatzklage in Zusammenhang mit einem etwaigen ärztlichen Kunstfehler.
Momentan ist das alles eine Black Box. Ich als möglicherweise durch einen ärztlichen Kunstfehler Geschädigter habe keine Chance herauszufinden oder auch nur grob und ungefähr abzuschätzen, ob es sich um einen ärztlichen Kunstfehler handelt oder nicht.
Ich renne derzeit gegen eine Mauer des Schweigens. Und diese Schweigemauer offenbart in der Tat eine Ähnlichkeit zwischen der österreichischen Ärzteschaft und der Omerta (dem Schweigegelübde) der sizilianischen Mafia.
Ob ich dabei als Forscher eingestuft werde oder nicht, ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal.
Ein wesentlicher Punkt bei der ganzen Sache ist: ich als Nichtversicherter und Selbstzahler bin eine verschwindende Minderheit in Österreich, für fast alle Anderen ist diese Operation gratis bzw. gratis-aussehend, weil ihre Versicherung die Operation bezahlt.
Ich bin einer der ganz wenigen, der ein Interesse daran hat, diese Daten zu bekommen.
Und das sind harmlose Daten aus meiner Sicht. Daten, die niemandes Privatsphäre verletzen.
Die meisten haben, weil sie das Versicherungsprivileg haben und keine Selbstzahler sind, gar kein Interesse daran, diese Daten zu bekommen.
Aber muss ich deswegen - im etwaigen Falle - einen mir durch Ärztepfusch zugefügten Schaden selbst bezahlen, nur weil alle Anderen versichert sind ?
Wo soll den die Fairness in diesem System sein ?
Die etwaigen ärztlichen Kunstfehler, die Feststellung, ob es sich um Kunstfehler handelt oder nicht, und die Wiedergutmachung des dadurch entstandenen Schadens sind Argumente, dass nicht nur Ärzte Zugriff auf ELGA-Daten haben sollten.
Natürlich rebelliert die Ärztekammer dagegen, dass Kunstfehler ihrer Mitglieder öffentlich werden. Ich kenne das schon von einem alten Fall mit einem zahnärztlichen Behandlungsfehler.
Und ihnen ist das Versicherungssystem natürlich willkommen, weil niemand ein Interesse hat, ärztliche Kunstfehler öffentlich zu machen, wenn ohnehin die Versicherung alles zahlt.
Allerdings bleiben die Selbstzahler als aus Sicht der Ärztekammer "lästige" Gruppe, weil die tatsächlich ein Interesse haben, ärztliche Kunstfehler zu eruieren.
Ich nehme jetzt nicht Stellung zu den Firmen, an die Daten weitergegeben werden sollen. Damit kenne ich mich bis jetzt zuwenig aus. Allerdings sehe ich eine gewisse Gefahr, dass Selbstzahler wie ich in Abhängigkeit dieser Firmen geraten könnten.
Leuten wie mir, die bezüglich etwaiger Kunstfehler recherchieren, einen Zugriff auf diese Art der harmlosen Aggregatdaten zu offen, wäre eine Art Transparenzgesetz.
https://derstandard.at/2000077722729/Zugriff-auf-Elga-Hartinger-Klein-will-Forschungsgesetz-aendern
APA https://derstandard.at/2000077722729/Zugriff-auf-Elga-Hartinger-Klein-will-Forschungsgesetz-aendern
Sozialministerin Hartinger-Klein, die das Forschungsgesetz ändern will
Zur Erklärung: ELGA ist die elektronische Gesundheitsakte.