Neulich wurde mir bei der Wohnungssuche von einer Wohnbaugesellschaft mitgeteilt, ich hätte die falsche Bonität, zwar Vermögen, aber ein zu geringes Einkommen, und weil ich der normalen Bonitätsprüfung nicht entspreche, würde ich "zurückgereiht", von den Besichtigungsterminen für alle Anderen ausgeschlossen, und bekäme eine Chance auf diese Wohnung nur dann, falls alle anderen Interessenten absagen, was sehr unwahrscheinlich klingt.

Auch mein Angebot einer Mietvorauszahlung auf mehrere Jahre zusätzlich zu dem, was Andere bieten, wurde abgelehnt.

Das ist nun eine Diskriminierung der nicht-klassischen Bonität (Vermögen, aber geringes Einkommen) mit der klassischen Bonität (Einkommen zumindest dreimal so hoch wie die Miete).

Allerdings eine Diskriminierung, die in keinem Gesetz berücksichtigt und verhindert wird.

Es ist kein unlauterer Wettbewerb, weil sich eine Wohnbaufirma, die sowas macht, ja eher einen wirtschaftlichen Schaden oder Imageschaden einhandelt, aber keinen Wettbewerbsvorteil. AUßerdem können nur Unternehmen Unternehmen auf unlauteren Wettbewerb klagen, hingegen können Konsumenten nicht Unternehmen auf unlauteren Wettbewerb klagen.

Es ist auch keine Sittenwidrigkeit gemäß §867 ABGB, weil sich diese nur auf Verträge bezieht, nicht auf Vertragsanbahnungen.

Andere Wohnbaugesellschaften oder Wohnungsmakler akzeptieren diese unkonventionelle Bonität (Vermögen, aber geringes Einkommen) als durchaus gleichwertig mit der klassischen Bonität, insbesondere wenn ein Vermögennachweis erfolgt und eine Mietvorauszahlung. Sodass sich die Frage stellt, ob diese "Nachreihung", die mir widerfuhr, ein Verstoss gegen die guten Sitten der Branche sein könnte.

Auch das Gleichbehandlungsgesetz erweist sich in dieser Hinsicht als relativ zahnlos, weil es explizit nur auf Diskriminierung aufgrund ethnischer, religiöser, sexueller Faktoren aufbaut, nicht aber auf Bonitätsdiskriminierung (also Schlechterbehandlung einer Person mit Vermögen, aber derzeit geringem Einkommen im Vergelich zu einer Person mit hohem Einkommen).

Das Gleichbehandlungsgesetz enthält in §36 sogar die Inseratendiskriminierung, aber es enthält nicht die Unmittelbar-Nach-Inserat-Diskriminierung wie in meinem Fall.

Allerdings enthält das Gleichbehandlungsgesetz auch sehr seltsame, bzw. verrückte Bestimmungen, wie zum Beispiel die Gleichbehandlung Schwangerer.

Wenn als eine hochschwangere Frau sich als Stahlwerksarbeiterin, Bauarbeiterin oder so bewirbt, dann hat der Unternehmer bzw. Personalchef laut Gleichbehandlungsgesetz nur zwei Möglichkeiten: erstens die hochschwangere Frau anstellen für einen Job, für den sie absolut ungeeignet ist, und danach für Nichtstun zu bezahlen. Bei wirklicher (körperlicher Schwer-)Arbeit würde ja Verlust des Kindes drohen, Frühgeburt außerhalb des Spitals, etc. Alles Dinge, die gravierende Schadenersatzklagen gegen das Unternehmen zur Folge haben können.

Die zweite Möglichkeit für Arbeitgeber und Personalchefs, diesem Gesetz zu entsprechen, ist, bei der Begründung der Nichtanstellung zu lügen, zum Beispiel zu sagen, dass die nötigen Bildungsabschlüsse nicht bestehen würden, während in Wirklichkeit die Hochschwangerschaft der Nichteinstellungsgrund war.

Allerdings erzeugt dieser durch das Gesetz erzeugte Zwang zum Lügen auch bei Arbeitnehmern, ihrem Umfeld und ihren Familien oft seltsame und unerwünschte Eindrücke, entweder den, die Arbeitgeber und Personalchefs seien verlogene, gesetzesbrecherische Gauner, weil sie ein Gesetz brechen, das eine verrückte Bestimmung enthält.

Oder weil sie praktisch gezwungen sind, den Gesetzgeber oder die Gesetzgeberin, wie man in diesem Fall sagen/gendern muss, wegen der großen Macht der Frauenlobbies in Parlament und verschiedenen Parteien, für seltsam oder verrückt zu halten.

Diese verrückte Idee mit der Gleichbehandlung hochschwangerer Frauen als Stahlarbeiter, Bauarbeiter, die am Baugerüst in großer Höhe schwere Lasten tragen, ähnelt irgendwie der seltsamen Forderung der ehemaligen deutschen Verteidigungsministerin Lambrecht (SPD) nach dem "schwangerengerechten Panzer", der vielleicht ihr Rücktrittsgrund oder Zurückgetretenwerdungsgrund war.

Kriegsrechtlich ist umstritten, wie der "schwangerengerechte Panzer" tatsächlich aussehen soll, und ob er überhaupt möglich ist.

Technisch ist es unmöglich, einen Panzer so schwangerengerecht zu machen, dass im Kriegsfall und Gefechtsfall keine schwere Schädigung von Mutter und ungeborenem Kind droht.

Auch eine Kennzeichnung des schwangerengerechten Panzers mit einem Schwangerensymbol ist wohl kaum möglich oder sinnvoll.

Wenn damit ein Verbot gemeint sein soll, diesen schwangerengerechten Panzer zu beschiessen, dann stellt sich die Frage, ob man das als kriegsrechtliche Heimtücke, Perfidie einstufen müsste.

Mit dem Schwangerenenblem Unangreifbarkeit zu verlangen, aber selbst das Recht, zu schiessen zu verlangen, wird unmöglich sein, auch deswegen, weil der schwangerengerechte Feind dann auch einen Beweis verlangen könnte oder müsste, dass sich im schwangerengerechten Panzer tatsächlich Schwangere befinden, was in der Hitze des kriegerischen Gefechts praktisch unmöglich ist.

Eine andere Überlegung läuft darauf hinaus, dass der von Ex-SPD-Verteidigungsministerin Lambrecht geforderte "schwangerengerechte Panzer" eigentlich unbewaffnet sein müsste und dann eben bessere Chancen hat, schwangerengerecht nicht beschossen zu werden. Sodass der schwangerengerechte Panzer eigentlich gar keine Panzerung braucht, bzw. aus Gründen der Sparsamkeit keine hat, und eigentlich ein ganz normaler Rettungswagen, gekennzeichnet mit einem Roten Kreuz oder einem ähnlichen Schutzzeichen, ist.

Zusätzlich stellt sich die Frage, ob zum schwangerengerechten Panzer auch der schwangerengerechte Feind dazukommen müsste. Eine Verteidigungsministerin der Zukunft könnte ja ein Antragsformular zur Einstufung als "schwangerengerechter Feind" einführen: ein angriffswilliger Feind müsse dann laut deutschem Gesetz einen Antrag stellen auf Prüfung, ob "schwangerengerechte Feindschaft" vorliege, das deutsche Verteidigungsministerium prüft dann, ob die bisherige Kriegsführung des antragsstellenden Feindstaates den Kriterien der Schwangerengerechtigkeit entspricht, ob das militärische Inventar des antragsstellenden Feindstaates den Kriterien der schwangerengerechten Kriegsführung entspricht, und falls ja, dann wird ein Krieg zwischen Deutschland und dem Feindstaats geführt nach den Kriterien der "schwangerengerechten Kriegsführung" und ansonsten nicht. (zugegeben, das ist alles Satire und weltfremd, weil gerade die Kriegsführung einen starken Trend zur Regellosigkeit und zur Verletzung von derartgien Regeln hat)

Auf jeden Fall habe ich durch meine Diskriminierung wegen der angeblich falschen Bonität nun auch eine potenzielle Handhabe, das Gleichbehandlungsgesetz mit der verrückten Gleichbehandlung Hochschwangerer in allen Bereichen, zu kippen per Verfassungsgerichtshofklage wegen Ungleichbehandlung zweier Ungleichbehandlungen, weil die ethnische oder religiöse oder sexuelle Benachteiligung durch das Gleichbehandlungsgesetz weit besser korrigiert und behandelt wird als die Bonitätsdiskriminierung.

Während im Wohnungsvermittlungsbereich die Bonitätsdiskriminierung nicht flächendeckend ist, ist sie das im Bankenbereich und im Wohnungskreditbereich sehr wohl.

Allerdings ist hier fraglich, ob hier im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKG) ein Fehler des Gesetzgebers bzw. der Gesetzgeberin oder ein Fehler der Interpretation durch die Banken vorliegt.

Im HIKG ist in vielen relevanten Passagen nur das Einkommen und die Asgaben explizit erwähnt, aber nicht das Vermögen, was die Banken so interpretieren, dass ein hohes Einkommen vorliegen muss, um einen Kreditantrag bewilligt zu bekommen, und ein Vermögen nicht reicht.

Es mag sein, dass hier eine Überreaktion der Banken (oder der GesetzgeberIn) vorliegt, weil die Finanzkrise 2008 sehr wesentlich auf Wohnungs- oder Haus-Krediten an Sub-Primes (also Leute mit nicht-erstklassiger Bonität) beruhte.

Ein zweiter Faktor für die Diskriminierung der nicht-klassischen Bonität im Kreditwesen ist, dass einfache Standards (auch wenn sie ungerecht gegenüber einzelnen Konsumenten bzw. Kunden sind), in vielerlei Hinsicht vorteilhaft für die BankangestelltInnen sind.

Angenommen, es gäbe sehr komplizierte Regeln, ob ein Wohnungs- oder Hauskaufkredit zu genehmigen ist, das bestünde die große Gefahr, dass BankangestelltInnen sich in der Komplexität verheddern, wegen der komplizierten, alle Einzelfälle berücksichtigenden komplizierten Regeln irgendwelche Fehler machen, die dann in einem Kreditausfall enden, für den der/die BankangestelltIn dann auch sanktjoniert oder sogar gekündigt werden kann.

Dieser Konflikt zwischen Arbeitnehmerinteressen und Konsumenteninteressen/Kundeninteressen (komplizierte Regeln sind gefährlich für die ArbeitnehmerInnen, aber günstig für die nicht-konventionellen Kunden mit nicht-klassischer Bonität) sind auch eines der vielen Beispiele dafür, dass der Anspruch der Arbeiterkammer, sowohl Arbeitnehmer als auch Konsumenten zu vertreten, vielfach unerfüllbar ist, und dass eine klare Trennung zwischen Arbeitnehmerorganisationen und Konsumentenschutzorganisationen vorteilhaft oder vielleicht sogar geboten ist.

Das Bankenwesen ist heutzutage stark geprägt von Managerkapitalismus und nicht von Eigentümerkapitalismus, und Manager sind zwar leitende Angestellte, aber eben doch Angestellte. Die Eigentümerstruktur von Banken ist oft diffus, ohne klaren Mehrheitseigentümer, oder mit Beteiligungen von Ländern, Kommunen und Staaten oder mit komplizierten Verflechtungen von Beteiligungen. Und weil Manager Angestellte sind, haben sie oftmals eine gewisse Neigung dazu, sich mit den Arbeitnehmerorganisationen gut zu stellen, um ihre Managerposition aufrechtzuerhalten, und dieses Sich-Gutstellen-Wollen vieler Manager mit Arbeitnehmerorgansationen kann auch dazu beitragen, dass die Kreditvergaberichtlinien den Bankangestellteninteressen entsprechen, aber den Kundeninteressen (den Kunden mit unkonventionellen Formen der Bonität) vielfach nicht.

Auf jeden Fall stellt die Kombination der beiden Schlechterstellungen der unkonventionellen Bonität (Vermögen, aber geringes Einkommen) in den beiden Bereichen Wohnungskaufkreditvergabe UND verringertes Angebot bei den Mietwohnvermittlungen in Summe eine beträchtliche Diskriminierung dar, die die Anfechtung und Aufhebung irgendeiner der in diesem Zusammenhang geltenden Gesetze nahelegt.

Apropos Bezahlen fürs Nichtstun: ich sehe immer wieder Bedienstete der Stadt Wien (insbesondere Strassenaufsicht und Müllabfuhr), wie sie in Uniform, tagsüber, in der scheinbaren Arbeitszeit in Gastronomielokalen herumsitzen, oft sehr lange, und nicht ihrer Arbeit nachgehen.

Die SPÖ, als regierende Stadtpartei und als Arbeitnehmerpartei ist eher schlecht geeignet, um gegen dieses scheinbare Tachinieren von Stadtbediensteten hart vorzugehen, weil sie dann zahlreiche ArbeitnehmerInnen als WählerInnen verlieren würde.

Und die Younion-Gewerkschaft, diese seltsame Fusion aus der früheren Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, ist polemisch und überspitzt gesagt eine Art gewerkschaftliche Zensurmaschine, die dagegen arbeitet, dass Arbeitsvertragsverletzungen durch städtische Bedienstete durch Medien aufgedeckt werden.

Zudem kommt der SPÖ-typische Populismus, insbesondere Wahlkampfpopulismus: der SPÖ-Vorsitzkandidat Babler mit seinen vermutlich weltfremden Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden bei gleichbleibendem Lohn, ebenso wie die Arbeiterkammer-Präsidentin Anderl mit derselben Forderung nach Arbeitszeitverkürzung tragen dazu bei, dass Arbeitsvertragsbrüche durch Stadt-Wien-Bedienstete praktisch ein Kavaliersdelikt oder Kavalierinnendelikt werden (diese Genderung klingt aber schon sehr seltsam, es sind auch in der Tat weibliche städtische Bedienstete, die zu scheinbaren Arbeitszeiten sich Gastro-Aufenthalte "gönnen" ), dass die Stadt-Wien-Bediensteten, welchen Geschlechts auch immer, sich praktisch selbst die versprochene Arbeitszeitverkürzung verschaffen durch Bruch der bestehenden Arbeitsverträge und Gastro-Aufenthalte zu Arbeitszeiten.

Es stimmt zwar, dass im Durchschnitt die Arbeitszeit in Österreich in einer Vollwoche (ohne Feiertag) mit 40.8 Stunden geringfügig höher ist als im Eurozonendurchschnitt mit 39.4 Stunden, aber Österreich hat im Vergleich mehr Feiertage, eine höhere Lebenserwartung, ein geringeres Pensionsantrittsalter als im Eurozonendurchschnitt und ein höheres Lohnniveau als in weiten Teilen Europas, sodass die höhere Arbeitszeit in einer Vollwoche gerechtfertigt und notwendig erscheint, um nicht die Konkurrenzfähigkeit im internationalen Wettbewerb zu verlieren, insbesondere in Anbetracht dessen, dass die Corona-Krise die in Österreich bedeutende Torismuswirtschaft stark getroffen hat.

Ständig nur auf der etwas höheren Arbeitszeit in einer Vollwoche herumzureiten, aber alle anderen gegenläufigen Aspekte zu verschweigen, wie das SPÖ und zahlreiche Medien tun, kann man als extrem unternehmerfeindlich und extrem wirtschaftsstandortfeindlich betrachten.

Dazu kommen die Mehrfachkrisen: die Finanzkrise, die Corona-Krise und der Ukrainekrieg und die damit verbundenen Notwendigkeiten, das Energiesystem weitgehend umzustellen. Von etwaigen Notwendigkeit in Zusammenhang mit etwaiger Klimakrise ganz zu schweigen.

Alle diese Umstände und zusätzlich die hohe Staatsverschuldung in Österreich und anderen EU-Ländern lassen den über viele Jahrzehnte eingewöhnten Arbeitszeitverkürzungsmechanismus als zeitunangebracht erscheinen und als verantwortungslosen Populismus, im Falle von Babler Wahlkampfpopulismus, um mit fragwürdigen Versprechen einen innerparteilichen Wahlkampf zu gewinnen, in dem er ohne völlig wirklichkeitsfremde Versprechen vielleicht keine Chance hat.

Nun gibt es aber nicht nur in der SPÖ mächtige ArbeitnehmerInnenflügel, sondern in der ÖVP auch, zum Beispiel den ÖAAB. Und dieser ÖAAB stellt derzeit auch eine Verteidigungsministerin, nämlich Klaudia Tanner.

Und unter Verteidungsministerin Tanner hat sich in Österreich ein Trend zur "kriegsablehnenden Soldatin" ergeben. Ich persönlich halte es für einen Mißbrauch der Gleichbehandlungsgesetze, dass man diese dazu mißbraucht, kriegsablehnende Frauen und kriegsbereite Männer bei der Einstellung in das österreichische Bundesheer gleichzubehandeln. Die Werbelinie und Werbekampagnen, die dafür Werbung machen, als Berufssoldat oder Berufssoldatin dem öst. Bundesheer beizutreten, sind voll von Sicherheitsversprechen für die Arbeitnehmer und -innen, für die Soldaten und -innen, was eigentlich seltsam ist, weil der Beruf des Soldaten oder der Soldatin ein riskanter ist, und weil im Krieg eben die Gefahr besteht, töten zu müssen oder getötet zu werden.

Es sind meiner Beobachtung nach überwiegend Frauen, überwiegend Soldatinnen, die ihre berufliche und beamtische Neutralitätspflicht brechen, und in öffentlichen oder teilöffentlichen Veranstaltungen Propaganda machen für die staatliche Neutralität Österreichs und gegen einen NATO-Beitritt, was sie laut Arbeitsvertrag und/oder gesetzlichen Vorschriften eigentlich gar nicht dürften. Aber dieser mein Beobachtungsbereich kann auch eine nicht-repräsentative Stichprobe sein. Und man kann annehmen, dass (überwiegend) Soldatinnen, die in teilöffentlichen oder öffentlichen Veranstaltungen Anti-NATO- und Pro-Neutralitäts-Propaganda machen, dies auch im rein-internen Kontakt tun.

Links:

Bundes-Verfassungsgesetz

Daraus Gleichheitsgrundsatz: "Artikel 7. (1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen."

("Alle Staatsbürger" kann hier bedeuten: "Bürger mit klassischer Bonität und Bürger mit nicht-klassischer Bonität sind vor dem Gesetz gleich" )

Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

Daraus "§9 (2) Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist auf der Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen des Verbrauchers vorzunehmen."

(Vermögen ist hier nicht explizit erwähnt)

Gleichbehandlungsgesetz

Daraus "Gebot des diskriminierungsfreien Inserierens von Wohnraum

§ 36. Niemand darf Wohnraum in diskriminierender Weise inserieren oder durch Dritte inserieren lassen. Eine Diskriminierung liegt nicht vor, wenn die Anforderung an das betreffende Merkmal durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind. Eine Diskriminierung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn durch die Bereitstellung von Wohnraum ein besonderes Nahe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird."

(Unmittelbar-nach-Inserats-Diskriminierung ist hier nicht erwähnt, ebenso wie im ganzen Gesetz die Bonitätsdiskriminierung nicht explizit erwähnt ist, was eine Diskriminierung mit anderen Formen der Diskriminierung darstellt, d.h. das Gleichbehandlungsgesetz korrigiert nur manche Formen der Ungleichbehandlung, die Bonitätsungleichbehandlung aber nicht, was ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung ist.)

Ebenfalls daraus "Gleichbehandlungsgebot

§ 31. (1) Auf Grund des Geschlechts, insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand oder den Umstand, ob jemand Kinder hat, oder der ethnischen Zugehörigkeit darf niemand unmittelbar oder mittelbar beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum, diskriminiert werden. Diskriminierungen von Frauen auf Grund von Schwangerschaft oder Mutterschaft sind unmittelbare Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts."

(Wenn aus Gründen der Einfachheit nur die männliche Form gewählt wurde, war bei Sinnvollheit die holde Weiblichkeit immer mitgemeint, der Begriff der "BankangestelltIn" hat durchaus einen veräppelnden Aspekt)

CC-BY-SA / Öst. Bundesministerium für Finanzen https://de.wikipedia.org/wiki/Klaudia_Tanner#/media/Datei:2020_Klaudia_Tanner_Ministerrat_am_8.1.2020_(49351575442)_(cropped)_(cropped).jpg

österreichische Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP-OAAB): Tolerierin der Nichtverhinderin der "kriegsablehnenden Soldatinnen", die in Verletzung der Arbeitsverträge und/oder Verletzung der für Staatsbedienstete geltenden Neutralitätspflicht Werbung für die staatliche Neutralität Österreichs und gegen die NATO machen.

Dazu muss man sagen, dass das österreichische Militär, also Bundesheer, generell einen starken Trend zum Pazifismus hat und dazu eine Scheinarmee und eine potemkin´sche Armee zu haben.

In der Tschechoslowakei-Krise von 1968 (die Sowjetunion und manche ihrer Verbündeten intervenierten militärisch, um eine abspenstig gewordene tschechoslowakische Regierung rund um Dubcek militärisch zu stürzen) machte das österreichische Bundesheer folgendes: es zog sich weit ins Landesinnere zurück, mit einem 40-km-unverteidigten Streifen an der Nähe der Grenze zur Tschechoslowakei, um unter allen Umständen einen Grenzzwischenfall zu vermeiden, der von den Ostblockarmeen als Grund für eine Eroberung Österreichs mißbraucht werden hätte können. Das widerspricht zwar der streng ausgelegten verfassungsrechtlichen Pflicht zur Verteidigung des gesamten Landesgebietes, aber es ist in Anbetracht der Umstände durchaus vertretbar.

Der frühere Bundeskanzler Kreisky (SPÖ) argumentierte sinngemäß, das UNO-Konferenzzentrum in Wien sei die bessere Verteidigungspolitik als das Bundesheer, weil noch nie ein UNO-Sitz militärisch überfallen worden sei. Allerdings brach wenige Monate oder Jahre nach Fertigstellung des UNO-Konferenzzentrums der Ostblock und die Sowjetunion zusammen; so gesehen kann man das auch als "stranded investment" sehen, wenn man das VIC isoliert nur als Verteidigungsersatz betrachtet.

Und auch Kreisky´s relativ weitgehende Pro-PLO-Politik kann man als Verteidigungsersatz betrachten: der Nahostkonflikt war im Kalten Krieg (1948 - 1991) ein Stellvertreterkrieg zwischen Ostblock und Westblock, mit den USA auf seiten Israels und der Sowjetunion auf seiten der Araber, auch der PLO.

D.h. der aussenpolitische Zwang, sich der Macht des Warschauer Paktes (kommunistisches Bündnis in Osteuropa zu Zeiten des Kalten Krieges) zu beugen und sich anzupassen, weil eine Verteidigung Österreich unter diesen Bedingungen praktisch unmöglich war, diktierte bis zu einem gewissen Grad Kreiskys Pro-PLO-Politik, bzw. man kann den Eindruck haben, Kreiskys Pro-PLO-Politik sei durch die militärische Bedrohung durch den Ostblock diktiert.

CC-BY-SA / U.S. Secretary of Defense https://de.wikipedia.org/wiki/Christine_Lambrecht#/media/Datei:Christine_Lambrecht_220216-D-TT977-0386_(51885643496)_(cropped).jpg

ehemalige Deutsche Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD): Erfinderin des "schwangerengerechten Panzers", der letztlich nichts Anderes zerstörte, als die Ministerschaft von Lambrecht selbst.

Die "kriegsablehnenden Soldatinnen" und die "schwangerengerechten Panzer" sind eigentlich Gleichbehandlungsexzesse, ebenso wie die Gleichbehandlung Hochschwangerer bei der Anstellung in Stahlwerken und bei Bauarbeiten.

Mit meiner Diskriminierung als Vertreter der abnormalen Bonität habe ich nun möglicherweise eine juristische Handhabe, das Gleichbehandlungsgesetz durch eine Verfassungsgerichtshofklage zu kippen, wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes der Verfassung, weil im Gleichbehandlungsgesetz einige verschiedene Arten der Diskriminierung berücksichtigt sind, aber die in meinem Fall vorliegende Bonitätsdiskriminierung nicht.

Ich begrüße es, dass ich als Beifang auch einige verrückte Bestimmungen bzw. Interpretationen des Gleichbehandlungsgesetzes kippen könnte, wie zum Beispiel die Pflicht, Hochschwangere für ungeeignete Jobs einzustellen und fürs Nichtstun zu bezahlen, oder über die Gründe der Nichteinstellung zu lügen, ebenso wie die Pflicht, kriegsablehnende Frauen und kriegsbereite Männer bei der Einstellung zum Bundesheer gleichzubehandeln.

Ich hatte in der Sache noch keine Rücksprache mit meinem vermutlichen Anwalt, er scheint sehr beschäftigt zu sein, und diese Sache hat noch Zeit.

Ich hoffe, dass mit der Debatte über das Gleichbehandlungsgesetz (also Privatwirtschaft) auch eine Debatte über das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ausgelöst wird.

Das im Übrigen unvereinbar ist für das Konzept der malthusianischen Militärintervention. Das dieses Konzept eigentlich praktisch unanwendbar macht, insbesondere wegen des Frauenförderaspekts in ALLEN Bereichen.

Mein Konzept der malthusianischen Militärintervention sähe vor, dass bei dieser der Sicherheitsbereich rein männlich ist, hingegen der zivile Bereich rein weiblich, und dass es 2 Oberbefehlshaber gibt, einen Mann für den Sicherheitsbereich und eine Frau für den zivilen Bereich. Diese Differenzierung sowie eine "sexistische Kleiderordnung" (Männer tragen Kampfanzüge, Frauen weisse Kittel wie Ärztinnen) und eine "Sexistische Haarschnittordnung" (Männer müssen Kurzhaarfrisuren haben, Frauen Langhaarfrisuren) soll auch verhindern, dass nur wegen 5 oder 10 % Frauen im Militär alle Frauen (auch die im zivilen Bereich) in Gefahr gebracht werden. Die rein-Männlichkeit im Sicherheits-Bereich widerspricht dem Frauenförderaspekt des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes.

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