"Das Verhältnis eines Politikers zur Wissenschaft ist wie das Verhältnis eines Betrunkenen zu einer Laterne: er sucht die Stütze und nicht die Erleuchtung"
Diesen Spruch habe ich im Zuge meines Politikwissenschaftstudiums von Universitätsprofessoren eingetrichtert bekommen, wohl aus verschiedenen Gründen.
Schon damals habe ich ihm eine gewisse Stimmigkeit zugebilligt, aber heute bin ich der Überzeugung, dass es in Kreisen, die weit über Politiker hinausgehen, gilt, und das in oft noch radikalerer Form.
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So sind zum Beispiel viele Internet-Politblogger von ihrem politischen Ziel dermaßen "besoffen", dass sie scheinbar nicht anders können, als Wissenschaft zu mißbrauchen, zu verfälschen, falsch zu interpretieren, extrem selektiv zu zitieren, nur eben das eine Sätzchen aus einer 200-seitigen Arbeit, das ihren Propagandazielen am ehesten entgegenkommt, während sie die anderen 199 Seiten vertuschen und verschweigen.
Und es zeigt sich auch, dass es bei Internetforen, bei denen es angeblich um "Meinungsfreiheit" geht, nur selten darum geht, die eigene Meinung zu äußern, sondern vielfach nur darum, irgendein "wissenschaftliches" Erkenntnis zu verfälschen, um das eigene politische Ziel zu erreichen, ganz nach der Devise "Meine Meinung ist eben, dass es gerechtfertigt ist, wissenschaftliche Erkenntnisse so zu verfälschen, dass sie meinen politischen Zielen dienen".
Man könnte natürlich auch argumentieren, ein derartiger Wissenschaftsmißbrauch ist in mehrerlei Hinsicht forenregelswidrig und gesetzeswidrig und müsste gelöscht werden, aber viele Foren löschen prinzipiell nicht oder nur äußerst ungern, sondern sind in erster Linie daran interessiert, die Leute auf ihrer Plattform zu halten, egal, wie regelwidrig oder gesetzeswidrig diese agieren.
Die Analogie Besoffener-Politiker-Politblogger ist natürlich ausbaufähig: da das politische Ziel des Politikers eine Art Besoffenheit ist, und bei Zuständen massiver Besoffenheit Unzurechnungsfähigkeit einzuräumen ist, stellt sich die Frage, ob eine derartige Wissenschaftsverfälschung, die man auch als illegale üble Nachrede betrachten kann, überhaupt ein zurechnungsfähiges Verbrechen sein kann.
"Üble Nachrede" deswegen, weil die Behauptung des Politblogger Z, Wissenschafter XY habe das behauptet, was Z behauptet, dass XY behauptet hätte, in der wissenschaftlichen Community oft geeignet ist, XY zu schaden.
Und hier kommt eben auch die Frage "Überzeugung oder Bezahlung ?" ins Spiel. Bei einem Traumatisierten, der in seinen Blogs Wissenschaftsverfälschung gratis betreibt, ist das mit der Unzurechnungsfähigkeit wegen Traumatisierung und Besoffenheit durch das eigene politische Ziel natürlich anders zu beurteilen als bei einem bezahlten Parteikampfposter, der das, was er postet, gar nicht glaubt, sondern nur des Geldes wegen die Wissenschaft verfälscht, weil seine Partei ihn dafür bezahlt.
Aber auch hier können die Übergänge fliessend sein: zum Beispiel kann jemand durch Traumatisierung und ideologische Besoffenheit zur Wissenschaftsverfälschung, bzw. dem Wissenschaftsmißbrauch kommen, dadurch in eine Nähe bzw. in ein Fahrwasser einer politischen Partei kommen und irgendwann ein Jobangebot von dieser bekommen, die Wissenschaftsverfälschung, die er schon lange gratis betreibt, auch im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses bei einer Partei zu betreiben. Hier ist also der reine bezahlte Parteikampfposter vom gemischt sowohl-ideologischen-als-auch-bezahlten Kampfposter zu unterscheiden, wenn auch das in der Praxis schwierig ist.
Der frühere IHS-Chef Felderer brachte das mal so auf den Punkt: "Ich würde nie Politiker (oder Politblogger) werden, weil ich dann nicht mehr die Wahrheit sagen kann"
Und damit meinte er "die ganze Wahrheit", nicht nur ein kleines bisschen Wahrheit, nicht nur ein bisschen ein Sätzchen aus einer langen Arbeit verfälschend herauszuzitieren, sondern eben die Quintessenz und Differenziertheit der gesamten Arbeit zu schildern.
Pixabay License / Peggy Marco https://pixabay.com/de/illustrations/betrunken-laterne-krank-torkeln-1013908/
Sind Politiker und Politblogger unzurechnungsfähige und erkenntnisunfähige Besoffene, die nichts anderes können, als die Wissenschaft zu verfälschen und zu mißbrauchen, so wie ein Besoffener eine Laterne als Stütze mißbraucht und den Erleuchtungseffekt in seinem Besoffenheitszustand gar nicht gebrauchen kann ?
P.S.: auch der Titel dieses Pixabay-Fotos Betrunken-Laterne-Krank-Torkeln kann sowohl als Beschreibung vieler Politiker wie auch als Beschreibung vieler Politblogger dienen.
Hier der Gesetzestext zur "Üblen Nachrede" im §111 des österreichischen Strafgesetzbuches:
"Üble Nachrede
§ 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten."